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wer entscheidet o es nach 3 Jahren weiter Unterhalt ekommt?

Thema: wer entscheidet o es nach 3 Jahren weiter Unterhalt ekommt?

Hallo, ich hab ein paar Fragen zu dem Unterhalt für die Mutter, NICHT das Kind. Ich versuche mich zu belesen werde aber nicht ganz schlau draus. Selbstbehalt der Mutter ggü ist 1200. Was ist mit Altersvorsorge, Lebensversicherung, Krankenversicherung? Arbeitswegekosten, Reinigung der Arbeitskleidung, Kredit. Wird das zum Teil drauf gerechnet? Mindestunterhalt ist ja gut 700 Euro, das können viele ja gar nicht zahlen. Wenn ichs richtig verstehe bis das alte Gehalt erreicht ist was sie ohne Kind hätte? Wie sieht das dann nach dem 3.Jahr aus, wenn sie nur TZ arbeiten gehen WILL, das Geld würde reichen käme aber natürlich nicht an das alte Gehalt (da zählt Kindergeld und unterhalt sicher nicht rein?) , muss der Vater dann weiter zahlen oder nicht da sie sich ja selbst versorgen kann, nur eben nicht in dem Bereich wie früher? Larissa

Mitglied inaktiv - 19.02.2015, 21:31



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Wenn das Gehalt für sich und das Kind reicht trotz TZ und sie Kindes-Unterhalt bekommt ist doch alles supi. Warum sollte ein/e Ex für Lebensversicherung und Kredite aufkommen müssen?

von mf4 am 19.02.2015, 21:45



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Weil durch die LV ja auch das Kind abgesichert ist und der Kredit fürs Auto nötig ist damit er zu Arbeit kommt und so erst Unterhalt zahlen kann. Als VZ hatte die Frau natürlich viel mehr, wenn sie aber dann nur TZ will (obwohl Betreuung gesichert) kann sie dann fordern dass er das fehlende Ausgleicht?

Mitglied inaktiv - 19.02.2015, 22:20



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Wenn sie arbeiten geht, sich selber versorgen kann, dann brauch er auch keinen Unterhalt für die KM bezahlen. Dann zahlt er nur den Unterhalt fürs Kind.

von Sascha1811 am 19.02.2015, 22:27



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Verstehe das grad nicht. Sie könnte mehr, Betreuung gesichert aber da das Geld reicht mit TZ muss sie nicht mehr. Ist doch alles chic aber was hat der Ex damit zu tun?

von mf4 am 19.02.2015, 22:30



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........bin mir nicht sicher, ob ich das so verstanden hab, wie sie das meint.....

von Sascha1811 am 19.02.2015, 22:32



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Also sofern du Betreuungsunterhalt meinst, den gibt es in Höhe deines Einkommens vor Geburt des Kindes. Sofern du Glück hast und dir einen solch solventen Kindsvater ausgesucht hast. Ansonsten halt das, was nach Abzug des Selbsterhaltes übrig bleibt. Kredite, LV meinst du bei dir oder beim Unterhaltspflichtigen? Ich bekomme Betreuungsunterhalt vom KV und sein Hauskredit, LV ist sein reines Privatvergnügen. In meinem Fall ist es so, dass der KV auf Sparvermögen zurückgreifen muss, da er rein vom Gehalt her mir mein volles Gehalt zahlen muss, aber mit Hauskredit, LV und dergleichen nichts mehr übrig bleiben würde. Das ganze gibt es aber für höchsten 3 Jahre (unverheiratet in meinem Fall). Danach bist du oder auch ich verpflichtet selber aufzukommen. Ob du das mit Teilzeit oder mit Vollzeit hinbekommst ist dein Ding. Also der unverheiratete KV muss danach nur noch Kindesunterhalt zahlen.

von jamelek am 19.02.2015, 23:15



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Du musst Betreuungsunterhalt bezahlen? Wundert mich ein bisschen bei einem weiblichen Nick... Ich vermute also eine schreibende Next. Daher die Frage: Warum kümmert sich der KV nicht selbst um seine Angelegenheiten? Nennt sich Emanzipation. Zum Thema: Betreuungsunterhalt zahlt der KV einer KM erst einmal während der Elternzeit. Einen Mindestunterhalt (von 700 Euro) gibt es so nicht. Der KV zahlt in Höher seiner Leistungsfähigkeit, höchstens bis zur Höhe des vorherigen Netto der Mutter, wobei Einkünfte der Mutter (z.B. Elterngeld) natürlich in Abzug gebracht werden. Kann der KV nur 50 Euro Betreuungsunterhalt zahlen, dann ist das so. Es besteht keine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Zur Errechnung der Höhe des Betreuungsunterhalts wird das sogenannte bereinigte Einkommen zu Grunde gelegt. Das Nettogehalt (zzgl. sonstiger Einkünfte) wird dabei um z.B. Werbungskosten bereinigt (die Erstattung durch das Finanzamt wird aber wieder aufgeschlagen, so dass nur die Differenz berechnet wird). Arbeitskleidung kann nur dann erstattet werden, wenn es sich wirklich um Arbeitskleidung handelt und der Arbeitgeber (warum auch immer) diese nicht übernimmt. Ist es von der Steuer abziehbar, ist es auch für den Unterhalt anrechenbar. Kredite, die keine gemeinsamen Kredite darstellen, oder Lebensversicherungen werden dabei nicht in Abzug gebracht. Bei Privatversicherten ist die Krankenversicherung im Zuge der Nettoberechnung genauso zu berücksichtigen wie bestimmte Größenordnungen bei der Altersvorsorge. Der Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt. Ein Anspruch, der über diese drei Jahre hinaus geht ist immer eine Einzelfallentscheidung. Kann die KM z.B. aufgrund einer Krankheit / Behinderung des Kindes nach der Elternzeit nicht wieder arbeiten gehen, dann wird der KV weiter zahlen (bevor der Staat mit H4 für die Mutter aufkommt). Entscheidet sich die KM für eine Teilzeit- , statt wie vor der Schwangerschaft für eine Vollzeitstelle, dann steht ihr kein Betreuungsunterhalt mehr zu. Allerdings ist der KV unter Umständen dazu verpflichtet die Hälfte der Betreuungskosten für das Kind zu zahlen. Dein Freund/Mann sollte sich hier durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

von shinead am 20.02.2015, 08:10