Alleinerziehend, na und?

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Wer bekommt das Kindergeld?

Thema: Wer bekommt das Kindergeld?

Hallo ich frag hier grad mal als Hauptschullehrerin, weil ihc mir bei einer meiner Mütter unscher bin, ob sie richtig beraten ist. Also: Sie ist alleinerziehend mit 5 Kindern und bekommt Harzt 4. Sie ist geschieden, ihr mann (von dem alle 5 Kidner sind) hat mit seiner neuen Frau auch 2 Kinder und zahlt KEINEn unterhalt für die 5 obwohl er es müsste, Klage läuft. Meine Frage: bekommt SIE automatisch das Kindergeld für alle 5, wenn alle 5 bei ihr leben? Oder bekommen es BEIDE Elternteile? Weiß das wer? Sie kommt nämlich überhaput nciht mit dem Geld auf (was ich verstehe) aber ICH wüsste gern wo das Kindergeld eigetnlich mitläuft...weiß das wer??? LG HEnni *abheuteferein*

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 13:19



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kindergeld bekommt der, bei dem die kinder hauptsächlich leben. also bei ihr. es wird nur beim unterhalt hälftig abgezogen, aber soweit sind sie ja noch nicht....

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 13:25



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Also normalerweise bekommt derjenige das Kindergeld bei dem auch die kinder leben, es wird glaub ich nur ein teil vom unterhalt abgezogen. Aber ganz genau weiß ich es nicht, da ich meinen unterhalt mit der km außeramtlich *tolles wort :)* festgelegt habe. LG Holmi *letztenferientaghat*

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 13:29



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Sie könnte ja auch ihre Kontoauszüge angucken, dann weiß sie, WOHIN das KG geht^^ Automatisch nicht, man muß die Kontonummer des Empfängers der Kindergeldkasse mitteilen. Es gibt nämlich durchaus die Möglichkeit den Kindergeldberechtigten zu wählen, der die Kinder gar nicht bei sich leben hat und dann läßt man sich das Geld aber auf das Konto einzahlen, welches für den Haushalt der Kinder zuständig ist. Sowas sollte man aber eher nur beim Zählkindvorteil machen, wäre sonst zu umständlich^^

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 13:30



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Hallo, da sie Hartz IV bezieht, wird das Kindergeld auf jeden Fall an sie gehen, denn das wird als Einkommen gerechnet und da hätte das Amt sie mit Sicherheit drauf hingewiesen, das sie das auf sich beantragen muß. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 14:05