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Wenn Umgang vom Gericht festgelegt wird

Thema: Wenn Umgang vom Gericht festgelegt wird

Hallo Ihr Lieben, wie ist das eigentlich wenn der Umgang vom Gericht festgelegt wird? Mein Ex hat das jetzt so beantragt. Wenn man als Mutter die Umgangstermine nicht einhalten kann gibt es ein Ordnungsgeld soviel ich weiss. Gilt denn das gleiche auch für den KV? Muss der dann auch Ordnungsgeld zahlen wenn er das Kind nicht holt zum festgelegten Termin? Oder hat er auch hier nur das Recht und nicht die Pflicht? Und wie hoch ist eigentlich so ein Ordnungsgeld? Wer kennt sich damit aus? LG Mirja

von Mirja120 am 29.10.2014, 21:44



Antwort auf Beitrag von Mirja120

Wann welche Konsequenzen folgen legt das Gericht normalerweise mit den "einzuhaltenden Regeln" fest. Da gibt es keinen "Bußgeldkatalog" wie im Straßenverkehr. Wenn Du sicher gehen möchtest, daß der KV ebenfalls sanktioniert wird, wenn er die festgelegten Regeln nicht einhält, dann beantrage das bei Gericht. Oder - besser - suche Dir einen Anwalt und lasse den das beantragen. Wobei die meisten KM, die man zum Umgang erst gerichtlich zwingen muß, ja ganz froh sind, wenn der KV dann doch nicht auftaucht und eine Verletzung der festlegelgten Umgangszeiten durch den KV deswegen wahrscheinlich gar nicht anzeigen würden.

von Strudelteigteilchen am 30.10.2014, 06:36



Antwort auf Beitrag von Mirja120

Also ich hab gelesen dass der Mutter sogar das Sorgerecht entzogen werden kann wenn sie dauerhaft den gerichtlich festgelegten Umgang blockiert. Beängstigend...

von sylvimausl am 31.10.2014, 18:47