Alleinerziehend, na und?

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Weiß das jemand (geht um ALG II)

Thema: Weiß das jemand (geht um ALG II)

Aaaah...Hilfe! Ich arbeite als TAMU und habe am Juli 3 Tageskinder und morgen kommt auch wieder jemand zum Kennenlernen. Ich verdiene allerdings nicht genung, um ohne ALG II auszukommen. Jetzt habe ich eine Einladung bekommen, um über meine "berufliche Zukunft" zu sprechen.. . Ich hab dann die SB angerufen und ihr erklärt, dass ich 3 Tageskinder habe und Verträge mit den Eltern und dass die sich ja auch auf mich verlassen. Sie war ganz nett, will aber trotzdem, dass ich zu dem Termin kommen. Kann mich denn die ARGE zwingen, mich zu bewerben? Ich arbeite ja jetzt schon 30 std (ab Juli dann 35 std), aber leider reicht das Geld nicht. Mein eigener Sohn ist übrigens 5 J. alt.

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 10:32



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Bei den Terminen gehts darum das du den "VErtrag" mit Arge mal wieder unterschreibst (alle 6 Monate) den Du sollst Dich ja weiterbewerben bzw. bemühen von ALG II weg zu kommen. Ist nichts weltbewegendes was einem Angst machen sollte.ich find die Sachbearbeiter sind immer nett und haben Verständnis, vorallem wenn man schon arbeitet.Allerdings müssen Sie halt auch nach Vorschrift gehen. Dank diesem neuen Gesetz ist man ja sogar verpflichtet sich ne Vollzeitstelle zu suchen.Mir sagte letztens die Sachbearbeiterin, das "keine Kinderbetreuung" kein Grund ist .Für meine Großen ist aber schon 2x bis 16 Uhr zuviel. gruss Chrissie

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 10:40



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Mit der Arge kann man wegen Änderung der Zeit des Termins verhandeln. Meinen sagte ich auch ab. Es sollte so ein Gruppen-Termin sein am Nachmittag und da es ja nicht so klasse ist dann 2 Kita-Kids mitzubringen war es kein Thema einen Termin zu bekommen zu einer Zeit, wenn es bei mir ohne Kids paßt. Im Prinzip kann dich die Arge weiterhin "zwingen" dich zu bewerben so lange bis du etwas hast was ausreicht von ihnen keine Gelder mehr zu beanspruchen. Ist es nicht krass? Mütter arbeiten 53h und können ihre Familien doch nicht versorgen, bleiben Bittsteller, müssen vor dem Amt die Hose runterlassen. Mann oh Mann. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 10:44



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Huhu, ging mir auch mal so, als ich im Kiga ergänzend gearbeitet habe und bitte doch einfach um einen neuen Termin. Wenn du deine Arbeitszeit nachweisen kannst anhand von Kopien der Verträge mit den Eltern, sollte sie deine Situation ja erkennen. Notfalls direkt an den Leiter / die Leitung des Fachbereichs wenden, deine berufliche Zukunft hast du ja im Griff :o). Ich habe und werde auch wieder als Tamu arbeiten ab 2010, wieviele Stunden hast du deine Tageskinder den, wenn es bei 4 Kindern noch nicht reicht ....

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 10:47



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Ach ... und zum Unterzeichnen der Eingliederungsvereinbarung kann man nicht gezwungen werden, habs auch nicht gemacht :o) und bekomme meine Leistungen

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 10:49



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... dass man mit speck maeuse faengt. moin joni, betrachte doch diesen termin nicht als strafe gottes, sondern vielleicht auch als chance, deinen traum von der kindertagespflege verwirklichen zu koennen. nimm deine unterlagen zum termin mit und frage bei der arge doch konkret nach, ob sie was tun koennen und was sie gezielt tun koennen, um dich aus dem leistungsbezug raus zu haben, ohne dass du deine jetzigen vertraege kuendigen musst (d.h. die tageskinder behaeltst) und gleichzeitig auch unabhaengig von H4 leben kannst. normalerweise gibt es doch auch schulungen und finanzhilfen zur existenzgruendung - sollen sie dir doch mal in der richtung weiterhelfen. oder: fehlt dir dazu eine qualifikation - was koennen sie dann tun, damit du diese quali bekommst? etc. etc. nicht grollen (hoechstens faust in der tasche machen), sondern das ganze als chance sehen, in deiner "nische" wieder einen schritt vorwaerts zu kommen. lg, martina p.s. du hattest doch beruflich urspruenglich auch was gaaaanz anderes gemacht als kinderbetreuung, nicht wahr??

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 10:59



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Ach Mann, das ist alles so blöd. Ich hab gaaaanz früher mal Zahnarzthelferin gelernt, bin aber schon 9 Jahre aus dem Beruf raus - also praktisch unvermittelbar. Ich hätte ja vom JA schon die Genehmigung für eine Großtagespflege. Das Problem ist, dass ich dazu eine 2. TAMU brauche, die das mit mir zusammenmacht. Die ist leider noch nicht in Sicht. Die Idee mit der TAMU war ja damals meine Idee, weil ich mich schon monatelang erfolglos beworben habe. Ab Juli kommt dann Tageskind 1 immer von 8.45 bis 14.15, Tageskind 2 von 7.15 bis 13.15 und Tageskind 3 immer DO von 15.00 bis 19.00 Uhr. Das Kind, das morgen zum Kennenlernen kommt, würde dann auch täglich kommen. Ich hab einfach nur Angst, dass die ARGE dann zu mir sagt, ich soll mich z.B. als Verkäuferin in VZ bewerben, meine Tageskinder kündigen und meinen Sohn auch noch wegorganisieren.....das wär echt kacke

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 11:12



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es gibt doch diese möglichkeit der "geförderten selbständigkeit" (den fachausdruck dafür weiß ich aber nicht). dazu musst du ein konzept vorlegen, incl. finanzieller vorausplanung (einnahmen vs. ausgaben; perspektivische entwicklung). wenn es von der arge akzeptiert wird (es ist eine kann-leistung) gibt es, zumindest bei uns, monatlich einen halben regelsatz zusätzlich, das geld muss nicht zurückgezahlt werden. es dient dazu, dich auf dem weg in die selbständigkeit zu unterstützen. das ganze ist befristet auf zwei jahre und nach einem jahr wird der zuschuss langsam gekürzt. wie sieht denn deine planung aus? wenn du soviele kinder hättest dass es reicht um nichts mehr von der arge zu brauchen müsstest du dich ja sowieso selbständig machen, oder? vielleicht verschiebst du den termin einfach und schaust mal, was das gespräch so an optionen für dich ermöglicht.

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 11:17



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Als Verkäuferin in VZ? Ich bin gelernte Kauffrau aber dazu wolte mich noch kein Amt zwingen. Öffnungszeiten bis 22 Uhr teilweise wären mir auch garnicht möglich. Mach dir mal nicht zu viele Gedanken. Ich bewerbe mich sehr viel, meine Möglichkeiten zu arbeiten liegen in den Zeiten in den meine Kids untergebracht sind und zu mehr zwingt keiner jemanden. Da ich aus gesundh. Gründen aus meinem Beruf raus bin gestaltet sich das alles auch etwas schwierig aber ich habe die Erfahrung gemacht, daß meine Sachbearbeiterin durchaus auf den Einzelfall eingeht. Es gibt keine Pauschalen, was ich zu tun habe weil es andere so tun. Ich würde für keinen Job der Welt meine Kids bis 15 Uhr in die Kita geben und dann zu einer Tamu z.B. bis 20 Uhr... Arbeit wär super, weil man ja nicht ewig vom Amt leben will aber Geld würde mich für meine Kids auch nicht ersetzen. Ich find das unfassbar... du betreust dein Kind einieg weitere... und hast nichtmal genug Geld um ohne H4 zu leben... was für ein System. Du ermöglichst anderen Eltern zu arbeiten, betreust ihre Kids... und bleibst auf der Strecke. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 11:28



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Eine Freundin von mir hat 3 Tageskinder ganztags (teilweise bis 18:00 Uhr, dann aber nicht von 6:00 Uhr morgens) und ist damit weg von Hartz4. Sag denen doch, daß das Dein Ziel ist. Grundsätzlich ist es doch verständlich, daß die ARGE das Ziel hat, Dich komplett aus H4 rauszubekommen. Die Frage ist halt, ob es andere Möglichkeiten gibt. Wenn es andere Möglichkeiten gibt - dann hat die ARGE natürlich zunächst mal recht. Wenn nicht, dann bist Du doch auf der sicheren Seite. Und: Keine ARGE erwartet von Dir, Dein Kind bis abends um 22:00 Uhr fremdbetreuen zu lassen. Meine Erfahrung ist, daß die ARGE-Sachbearbeiter sich schon vor Freude in den Hintern beißen, wenn man sein Kind bis 17:00 Uhr fremdbetreuen lassen kann und will. Generell erwartet wird erheblich weniger. Und dann ist die Frage, ob Du mit externer Kinderbetreuung für Dein Kind von 8:00 Uhr bis - sagen wir mal - 15:00 Uhr wirklich eher aus H4 rauskommst - ich bezweifle das. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 12:15



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Ich bekomme auch hin und wieder einen Brief, dass ich mich z.B. als Nachtwache im Altenheim bewerben soll. Ich ruf dann an bei meiner SB und die nimmt das gleich wieder raus, weil ich eben 25 Std/Woche arbeite und mit einem Kind unter 12 Jahren ist das auch völlig ausreichend...so sagte sie mir das. Ich wurde noch nie "gezwungen" mich irgendwo zu bewerben oder vorzustellen. LG C.

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 12:30



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Du kannst Dich selbstständig machen mit dem was Du machst. Du meldest es an bei der Arge, Du mußt ein Konzept erstellen das Du Gründungszuschuß bekommst. Als Harz 4 Empfänger kannst Du bis 24 Monate 351,00 euro bekommen für KV Sozialvers. nochmal 300 Euro 9 Monate kann man aber 6 Monate verlängern. KV würdest du ca bei einer freiwillig gesetzliche KV und Krankengeld ca 200 euro bezahlen, je nachdem, das ist bei der IKK so. Da hast Du Dein Kindergeld- 351,00 +300+ Unterhalt ( ?) und was Du im Monat so verdienst. Da mußt Du abschätzen in wie fern Du Geld bekommst von den Müttern. Du würdest als Kleinunternehmer gelten darfst im Jahr nicht über 17500 Euro kommen, wegen der Umsatzsteuer. Wenn Du die Steuererklärung machst müßtest Du Steuern bezahlen, deshalb würde ich raten pro Monat was wegzulegen eine Arbeitslosenvers. ca 20 Euro abschließen, falls das ganze in die Hose geht. Da würde ich mich mal bei der arge und auf den Gewerbeamt schlau machen. L.G

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 13:02



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empfinde das für wichtig. Man muß einen schriebs ausfüllen wo drauf steht was man für Ausgaben und Einnahmen man hat. Ist eine gute Sache L.G

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 13:04



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das wären 651 euro zusätzliche förderung im monat was mir erstens sehr viel erscheint und zweitens einen doch SEHR großen unterschied zeigt zu dem, was mir persönlich gesagt wurde - nämlich der halbe regelsatz, also ca. 175 euro. als selbständiger musst du dich aber selbst versichern, dh solange die arge das zahlt ist es schön und gut, aber danach ist der VOLLE beitragssatz drin weil ja nicht der arbeitgeber die hälfte zahlt. und da sind 200 euro utopisch. nach meinem informationsstand (der wenige wochen alt ist) wird der zuschuss auch nicth 24 monate und dann gar nicdth mehr geleistet sondern ein jahr und dann wird sich "rausgeschlichen".

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 13:17



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Ich weiß es aus erster Hand, man bekommt wenn man sich selbständig sich macht (nicht im Nebenberuflich Selbstständig sondern voll) Bekommt man 351 zuschuss von der Arge, man kann bis zu 24 Monate das bekommen. Ich habe mir ein Angebot machen lassen bei der IKKdas man wenn man Existenzgründerzuschuss bekommt, einen bestimmten Betrag bei 2 Kids und mir und gesetzlich freiwillig versichern +Krankengeld (nach 6 Wochen Krank sein) 220,00 Euro ein Jahr ist das wenn man ALG 1 bezieht, das ist dann die Hähe wie ca das ALG 1 wäre. ALG2 ist was anderes. Ich will auch aus dem ARGE sumpf herraus, aber erst wenn ich mich gefestigt habe und mir was aufgebaut habe, erst kommt Umzug und dann kümmere ich mich intensiv, das ich von der Arge weg komme. L.G

Mitglied inaktiv - 22.06.2009, 15:37