Alleinerziehend, na und?

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wegen ausbildungsvergütung und alg2

Thema: wegen ausbildungsvergütung und alg2

habe heute nachgefragt und es hat seine richtigkeit. bis auf 160 euro wird dem kind zugemutet sein gehalt als familieneinkommen in die gemeinsame kasse zu stecken. da das für mich aber nicht infrage kommt,er arbeitet hart für das bißchen geld,heisst es jetzt auf alles verzichten,luxus wie mal ein paar schuhe,zoo oder schwimmen ist jetzt nicht mehr drin....

von nicosmama am 30.07.2012, 14:44



Antwort auf Beitrag von nicosmama

auch wenn er hart arbeitet dafür wird er verköstigt, bekommt gewaschen usw. sind denn noch andere geschwister da die auch verzichten müssten? dann fände ich es nicht ok. ich weiß ja nicht was er verdient aber wenn er zb 500 hat würde ich schon etwas mehr verlangen

von Milia80 am 30.07.2012, 14:55



Antwort auf Beitrag von nicosmama

Ich finde schon in Ordnung, dass auch Ausbildungsentgelt angerechnet wird. Viele müssen auch ohne Arge einen Teil des Verdienstes zuhause abgeben. Das ist m.E. auch sinnvoll. Irgendwie sind diejenigen, die das nie mussten heute die, die nicht mit Geld umgehen können... *pfeiff*

von shinead am 30.07.2012, 14:57



Antwort auf Beitrag von shinead

So manch einer der Arbeiten geht hat nach Abzug der Fixkosten (Miete, Strom, Lebensmittel, Fahrten zur Arbeit, Versicherungen, etc.) weniger als 160 Euro "Taschengeld".

von shinead am 30.07.2012, 14:58



Antwort auf Beitrag von nicosmama

Ich mußte damals - vor fast 30 Jahren - auch Kostgeld zu Hause abgeben, dabei hatten meine Eltern ein gutes Einkommen und waren definitiv nicht auf das Geld angewiesen, und ich habe auch hart gearbeitet während der Ausbildung. Ich bin mir sicher, die meisten Menschen arbeiten hart für ihr Geld - trotzdem reduziert man mit seinem Einkommen den Anspruch auf H4. Für mich hat das was damit zu tun, daß man mit einem steigenden Einkommen - auch wenn man hart dafür arbeitet (als ob Schüler ohne Einkommen niemals hart arbeiten würden) - zunehmend Verantwortung für die von einem selbst verursachten Kosten übernimmt. Das ist nämlich letztendlich der Sinn der Erwerbstätigkeit: Die eigenen Bedürfnisse finanzieren. Selbstverständlich hoffe ich, daß ich komplett aus H4 raus bin, bevor KindGroß ein Einkommen oberhalb der Freigrenzen hat - dann kann ich mit dem Kind gemeinsam überlegen, welchen Anteil sie selber übernimmt, und wir müssen uns die Beträge nicht vom JC vorschreiben lassen. Aber einen Anteil wird sie übernehmen müssen - so oder so.

von Strudelteigteilchen am 30.07.2012, 17:42



Antwort auf Beitrag von nicosmama

Das heißt also, auch für IHN sind Schuhe, Zoo und ausgehen nicht mehr drin? Oder musst DU deshalb verzichten? Oder arbeitest du nicht so hart wie er, um euren Haushalt am Laufen zu halten und ihn und eventuelle Geschwister zu versorgen? Ich würde sagen, eure GEMEINSCHAFT hat somit 160 € mehr zur Verfügung - und du stellst sie ihm als "Taschengeld" zur Verfügung. Dafür lohnt sich arbeiten doch wohl allemal?

von Erzangie am 30.07.2012, 20:47



Antwort auf Beitrag von nicosmama

Unterkunft & Verpflegung und 160 EUR Taschengeld sind ziemlich gut fuer einen Auszubildenden. Sieh es doch mal im Verhaeltnis: In den meisten Laendern der Welt zahlt man sogar fuer die Ausbildung drauf - da machen junge Leute Schulden, weil sie in ihren zukuenftigen Beruf investieren. Klar waere es schoener fuer ihn wenn er eine komplette Ausbildungsverguetung verballern koennte. Frage ist nur, ob das ihm guttun wuerde. Freut mich von dir zu hoeren. Naechste Woche bin ich im Lande.

von Pamo am 30.07.2012, 21:07