Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Bito87 am 30.05.2023, 11:21 Uhr

Wechselmodell/ UVG / Rechte

Vielleicht kann mir jemand behilflich sein.

Spricht man vom echten Wechselmodell wenn das Kind ( 15 jahre) 2 Tage die Woche sowie alle 14 Tage das ganze We bei einem Elternteil (B) ist? Da würde die Betreuung ja je nach Monat nur 1 Tag weniger sein als beim anderen Elternteil. ?

Der Elternteil (A)wo das Kind lebt bekommt im moment UVG+Kindergeld.
(B) zahlt 80 Euro an das Jugendamt, da er Erwerbsminderungsrente bezieht und derzeit den vollen Unterhalt nicht erbringen kann.

Das Kind möchte nun mit Einverständnis bei (B) zu den sowieso schon 14 tägigen Wochenden 2 zusatz Tage die Woche dort wohnen (Kinderzimmer ect vorhanden)

Wie verhält es sich jetzt mit dem Kindergeld? Wird es gesplittet? Das(A) zu (B) die hälfte abgeben muss?Und würde da UVG ganz weg fallen? Da (A)
evl nicht mehr als alleinerziehend gilt?

Wie fängt man die Mehrkosten auf?

 
10 Antworten:

Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von Lena_1922 am 30.05.2023, 12:05 Uhr

Bei einem Umgang von alle 14 Tage ein Wochenende plus 2 Tage in der Woche kommst du bei 4 Wochen nur auf

4 Tage Wochenende
8 Tage in der Woche
================
12 Tage im Monat von 30

das ist kein Wechselmodell

Wenn ihr bei 50/50 seit wird der Unterhalt anteilig berechnet - also gegenseitig.
Im Wechselmodell müßt ihr viele Dinge einvernehmlich klären wie Kindergeld, Krankenkasse, 1 Wohnsitz, Schule usw.. - das könnt ihr vereinbaren.

UVG gibt es dann nicht mehr.
Für die Mehrkosten muss jeder Elternteil aufkommen.

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Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von Bito87 am 30.05.2023, 12:32 Uhr

Also das 14 tägige Wochenende ist von Freitag nach der Schule bis Sonntag .

Dann plus 2 weiter Tage in der Woche. Hab das mal für Mai eingetragen (blau) oder zählt der Freitag dann nur als halber Tag weil er in der Schule ist?

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Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von Bito87 am 30.05.2023, 12:35 Uhr

Der erste und zweite auch bei mir..vergessen einzutragen

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Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von Lena_1922 am 30.05.2023, 13:36 Uhr

Für ein Wechselmodell müßt ihr euch einig sein - auch wie Tage gezählt werden.
Du kannst der UVG Kasse natürlich mitteilen das du 50 % betreust - aber dann müßt ihr euch intern einigen.
Am Ende fehlen euch als Eltern 258 Euro (338 UVG - 80 € von dir) - für die Versorgung eures Kindes.
Wenn ihr 50/50 betreut bekommt dein Ex kein UVG mehr und vermutlich nur noch die 80 Euro von dir (das scheint deine Leistungsfähigkeit zu sein) - du könntest Unterhalt von ihm fordern für deine 50 %.

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Re: Ist das aktuelle Modell gerichtlich festgelegt oder vom JA?

Antwort von suityourself am 31.05.2023, 11:49 Uhr

Grundsätzlich ist jedes Elternteil beim WM dem anderen zu U verpflichtet. Dieser wird gegeneinander aufgerechnet und so kann es bei unterschiedlichen Einkommen dennoch sein, dass ein ET dem anderen einen Teil U zahlen muss.
U kann nicht einfach entfallen - lediglich die Zahlung an das andere ET kann entfallen weil die Einkommen zB so ähnlich sind, dass man bei einem WM praktisch die jeweils gleiche Summe überweisen würde.
Das wird hier ja aber nicht der Fall sein können.

Ob man in einer Beziehung lebt oder nicht, ist für den Kindes-U nicht relevant.
Der U ist für´s Kind und nicht abhängig davon, ob ein ET einen Lebensgefährten hat oder nicht.
Interessant wird das Einkommen eines Ehepartners, wenn Kindesunterhalt nicht gezahlt werden kann auf Grund geringen Einkommens und dann das Einkommen des Ehepartners zum Teil mit einbezogen werden könnte (Bedarfsgemeinschaft uws).

Also entweder einigt ihr euch privat (auf Unterhalt verzichten geht aber wie gesagt nicht - der steht dem Kind zu) oder ich würde es offiziell berechnen lassen.

Davon ab: ich kenne mehrere WM´s.
Die Einen wechseln sich wochenweise ab,Ferien hälftig geteilt.
Die Anderen haben tauschen sozusagen 3 Tage/4 Tage im Wechsel. Also abwechselnd hat man in der Woche 3 oder 4 Tage.
Und Nachbarn machen es mehr oder weniger einfach so, wie es am Besten passt.Also grundsätzlich WM - aber wenn Papa oder Mama mal beruflich oder sonst wie gerade nicht kann, wird das problemlos gehandelt und nicht groß aufgerechnet.
Bei keinem dieser Modelle hat aber jedes ET monatlich exakt die Hälfte des Monats die Kids.

Ich denke, wenn man anfängt, um 1, 2 oder 3 Tage +/- im Monat zu streiten oder Spitz auf Knopf auszurechnen, ob man nicht 12,50 mehr bekommen müsste/weniger zu zahlen hätte - schwierig. Zumindest, wenn es nicht von einer neutralen Stelle so berechnet/festgelegt wurde. Ich glaube, das gibt sonst immer wieder schlechte Stimmung oder eben Streit.

WM funktioniert offenbar nur wirklich gut, wenn die Eltern sich echt gut auf Elternebene verstehen oder es klipp & klar gerichtlich festgelegt wurde, wer wann was tun und zahlen muss. Alles dazwischen nach dem Motto "eigentlich klappt es ja, aber ..."/"wir versuchen es erst mal ..." scheint auf Dauer eben genau nicht zu klappen.

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Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von mauspm am 31.05.2023, 12:33 Uhr

einer von euch fühlt sich scheinbar finanziell übervorteilt, was man cvielleicht auch verstehen kann .
wie sieht es denn mit dem alltäglichen aus was es zu finanzieren gibt, schulessen, schulbedarf, klamotten.ect? sowas genau aufzudröseln klappt nur wenn man einen guten draht hat. ansonsten ist anzuraten wirklich das klassiche mdell zu leben mit den 14tägigen wochenenden und unterhalt je von dem elternteil wo das kind nicht lebt

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Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von Zickeheike am 01.06.2023, 13:54 Uhr

Bei uns zählen die Nächte, also wie viele Übernachtungen es gibt.
Also bei dir von Freitag (nach der Schule) bis Sonntag...sind nach unserer Zählung 2 Nächte und nicht 3 Tage , und Montag / Dienstag unter der Woche ist 1 Nacht und nicht 2 Tage. (Der Mai hat insgesamt 31 Nächte)
Das ist bei uns so abgesprochen und geregelt.
Ich denke ihr müsst das für euch klären und festlegen.
(Nach unserer Zahlweise wären dein Mo/Di wöchentlich und alle zwei Wochen Fr-Sa nicht Mal ansatzweise ein halber Monat

Nicht böse gemeint ich will damit sagen das ihr zusammen ganz dringend ne Lösung finden müsst.

Lg

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Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von taram am 01.06.2023, 22:14 Uhr

https://www.google.com/amp/s/www.gegen-hartz.de/urteile/urteil-kein-unterhaltsvorschuss-bei-einem-drittel-kindesumgang%3famp

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Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von Lena_1922 am 02.06.2023, 9:05 Uhr

ist aber nur ein Einzelurteil beim Verwaltungsgericht Berlin

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Re: Wechselmodell/ UVG / Rechte

Antwort von Bito87 am 02.06.2023, 16:55 Uhr

Wo hab ich denn da einen bzw Rechenfehler jetzt.?
Er war im Mai :
Sonntag abend bis Dienstag, den er noch bei mir schläft .
Mittwoch nach der Schule geht er wieder nach hause also mi+Do .
Freitag nach der Schule bei mir bis Dienstag,den er auch wieder schläft. Dann Mittwoch bei ihr bis Sonntag abend wieder.

Das sind in 14 Tagen
2-2-5-5 Modell komme da auf die gleiche Anzahl wie sie.
Oder wo hab ich jetzt den Denkfehler

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