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Was kommt nach dem Elterngeld?

Thema: Was kommt nach dem Elterngeld?

Hallo, weiß jemand von Euch Bescheid? Und zwar bin ich Mutter eines elfjährigen Jungen und einer 8 Monate alten Tochter und in Elternzeit. Eigentlich wollte ich meine Tochter im Februar in einer Krippe anmelden, damit ich im Herbst wieder arbeiten gehen kann. Doch je näher der Termin rückt, desto mehr graut es mir davor sie schon im Spätsommer in andere Hände zu geben. Als ich schwanger war, kam es mir nicht so schwierig vor. Ich muss dazu sagen, ich bin schon 43 und meine Kleine war völlig ungeplant umso mehr genieße ich es mit ihr! Nur was soll ich machen wenn ich nicht arbeite und meine Elternzeit um ein Jahr verlängere? Weiß jemand was nach Einstellung des Elterngeldes kommt? Wäre das etwas ALG II? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Elona

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 13:31



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Wenn Du direkt vor der Elternzeit gearbeitet hast, müsstest Du ein Jahr lang ALG 1 kriegen. Frag doch am besten mal bei Pro Familie oder so an? Außerdem gibt es in Ba-Wü und BAyern (meines WIssens) ein Landeserziehungsgeld von 150 Euro. Ob das Kindergeld auf ALG 1 angerechnet wird, weiß ich nicht. Abhängig von der Höhe Deiner Bezüge kannst Du für die Kinder Wohngeld beantragen. Und natürlich Unterhalt. Aber das beste ist wirklich ein Termin bei einer Sozialberatungsstelle. Pro Familia hat auch eine Onlineberatung. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 14:00



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meinem wissen nach (und der auskunft meines arge-sb) kann man alg1 beantragen, wenn man dem arbeitsmarkt theoretisch zur verfügung steht. wenn auch nur ein paar stunden tgl. ist die kinderbetreuung jedoch nicht gewährleistet, steht man ja nicht zur verfügung und kann somit alg2 beantragen.

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 14:10



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Nix, zumindest kein ALG I - denn die Kigabetreuung ist nicht gesichert und du bist "freiwillig" in EZ. Unterhalt für dich und das Kind, evtl. ergänzendes ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag.

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 15:07



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gibt es auch noch Landeserziehungsgeld

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 17:56



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Ich habe eine 10 Monate alte Tochter, geb die Kleine nächstes Jahr in die Krippe. Bekomme ab 01.03.10 ALG2... LG Vicky

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 19:36



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Hallo, vielen lieben Dank an euch. Ihr habt mir sehr geholfen, habe auch schon auf der Seite von Pro Familia nachgeschaut, war ein guter Tipp. Werde mir überlegen müssen was ich mache, ist nicht so einfach für mich Liebe Grüße Elona

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 20:51



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Wie lange hast Du denn Elternzeit beantragt? Wenigstens 2 Jahre? Wenn dem nicht so ist, muß Dein AG nämlich der Verlängerung nicht zustimmen. Dann bist Du auf sein Wohlwillen angewiesen. Mein Sohn ist 9 Monate alt (habe noch eine Tochter von 6 1/2 Jahren) und ich habe meine Elternzeit gleich für 3 Jahre angemeldet, bis 10.04.12, jedoch mit der Option voraussichtlich TZ in EZ arbeiten zu wollen - muß ihm ja "nur" (glaub 3 Monate vorher) mitteilen, wann der Beginn sein soll. Jetzt jedenfalls noch nicht und er hat es auch gleich abgelehnt - deshalb werde ich vor das AG gehen. LG Danie mit Kiki & Sandy

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 23:10