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Das leidige Thema Unterhalt

Thema: Das leidige Thema Unterhalt

Hallo, ich habe mal eine Frage zur Unterhaltsregelung. Ich habe 2 Kinder und der Vater hat sich vor 1,5 Jahren von mir getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Der Unterhalt ist nach mehrmaligen Arbeitsstellenwechsel immer wieder neu berechnet worden. Der Vater verdient nicht allzu viel, kann keine großen Sprüunge machen etc... Deswegen müsste er für beide Kinder "nur" den Mindestunterhalt zahlen. Dies hat er bis zum heutigen Tag noch nie gemacht. Er zahlt zwar Unterhalt, aber aktuell für beide Kinder 200€ weniger als berechnet. Gespräche dahingehend, dass er bitte in vollem Umfang zahlen möge, es ist ja nicht für mich, sondern für seine Kinder ist usw., bringen nichts. Da wird er bockig und ein normales Gespräch ist nicht möglich. Er rechtfertigt es halt damit, dass er so wenig verdient, ich dagegen ja "mehr als genug" und er ja auch die Kinder hat (alle 14 Tage am WE und jeden Mittwoch). Das müsste von der Berechnung eben noch abgezogen werden. Bis jetzt habe ich mehr oder weniger Rücksicht genommen, aber das Thema macht mich wirklich wütend, da auch ich jeden Monat schauen muss wie ich über die Runden komme. Ich habe also kein Geld im Überfluss und will mich auch nicht sinnlos an ihm bereichern. Telefonate mit dem Jugendamt haben mich auch nicht wirklich weitergebracht, denn solange er nichts beurkunden lässt, habe ich keine Handlungsmöglichkeit. Über Anwälte möchte ich es ungern laufen lassen, möchte halt keinen "Krieg". Fühle mich irgendwie in einer recht machtlosen Position. Er hat uns "sitzen gelassen" und zahlt jetzt noch nicht mal für die Kinder und redet mir ein, dass es auch ne Frechheit wäre, wenn er es zahlen müsste. Seh ich da wirklich was falsch? Habe ich irgendwelche außergerichtlichen Möglichkeiten? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen guten Rat geben könnte oder mich aufklärt, weil ich da wirklich was falsch verstanden habe. Vielen Dank, caleni

von caleni am 19.10.2014, 13:53



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Lass das ganze über eine Beistandschaft beim Jugendamt laufen....sprich: Beistandschaft einrichten, dem den Fall schildern und darum bitten, dass der Unterhalt zuküniftig übers JA läuft. Sprich: er überweist ans JA, das dann an dich weiterüberweist. Wenn dort weniger eingeht, als der vereinbarte Mindestunterhalt, hat er 2 Tage später einen Brief vom JA im Briefkasten. Das heißt: nicht DU musst dir den Unterhalt erbetteln, sondern das JA fordert ihn ein. Und das ganze ist für dich kostenlos.

von Limayaya am 19.10.2014, 14:19



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Und von wem wurde der Unterhalt "immer wieder neu berechnet"? Das Jugendamt kann ihn auffordern, seine Situation nachzuweisen, Unterhalt berechnen und dann auffordern, entsprechend zu beurkunden. Wenn er nichts vorlegt oder nicht beurkundet, müsste Klage erhoben werden. Vor Gericht und auf hoher See . . . Wenn denn mal Verpflichtungen festgelegt sind, ist das auf jeden Fall besser, als wenn keine Verpflichtungen festgelegt sind. Aber eine Garantie, dass es dann gut läuft, ist es auch nicht. Bei manchen Leuten kehrt irgendwann Ruhe ein, andere streiten über Jahre ewig weiter. Wenn er denn wenigstens dauerhaft beim gleichen Unternehmen arbeitet, kann es auch mit einer Lohnpfändung jahrelang gut laufen. Aber wenn er weiterhin mehrmals jährlich die Arbeitsstelle wechselt wie offenbar in den letzten 1,5 Jahren, dann rennt man ihm auch damit ständig mühsam hinterher.

von Franke am 19.10.2014, 14:44



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Ich kann auch die Beistandschaft beim Jugendamt empfehlen. Habe mir dadurch einiges erspart und klappt bisher alles

von Juleen87 am 19.10.2014, 16:51



Antwort auf Beitrag von caleni

Vielen Dank für eure Ratschläge. Der Unterhalt ist jedesmal vom Jugendamt berechnet worden. Anfangs haben wir es nicht beurkunden lassen, da absehbar war, dass ein Arbeitsstellenwechsel stattfinden wird. Inzwischen weiß er natürlich worauf er sich einlassen würde, wenn er es beurkunden lässt und macht es logischerweise nicht. Er wirft der Bearbeiterin vor, den Unterhalt falsch berechnet zu haben, da er oft im Außendienst tätig ist und sie da Zuschläge ungerechterweise mit anrechnet. Allerdings hat er sich dazu noch nie wirklich an diese gewandt, sondern meint das nur immer zu mir. Ich werde mich morgen beim Jugendamt mal über so eine Beistandschaft erkundigen und gegebenenfalls in Anspruch nehmen. Ich danke euch! Liebe Grüße, caleni

von caleni am 20.10.2014, 17:21



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Du solltest nicht nur ggf. die Beistandschaft einräumen sondern SOFORT! Du weißt auch, dass Du Anrecht auf Unterhaltsvorschuss hast, oder? Du weißt auch, dass sowas alles nur bis zu einem bestimmten Alter geht. Die Beistandschaft ist kostenlos, hilfreich, kann jederzeit wieder abberufen werden. Im Rechtsstreit vertritt das JA die Kinder vor Gericht - kein Anwalt, keine Kosten. Und natürlich hat das JA den Unterhalt falsch berechnet. *ironieoff* Und dass die Kinder alle zwei WEs mal bei ihm sind berechtigen nicht zur Unterhaltskürzung. DU bist die Person, bei der die Kinder den Lebensmittelpunkt haben, DU bist die mit den ganzen laufenden Kosten. Würdet Ihr im Wechselmodell leben, wäre das anders - lebt Ihr aber nicht. Komm in die Hufe!

von Holzkohle am 20.10.2014, 18:18



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Das ist mir schon alles klar. Ich geh da nicht ganz blauäugig an die Sache ran. Mein Problem ist vor allem auch, dass der Kindsvater gerne das Wechselmodell hätte, weil er "ja dann nichts mehr zahlen müsste". Das dem natürlich nicht so ist, ist mir schon klar, wir müssten uns dann halt in die laufenden Kosten reinteilen (Kita, Hort, Essen...). Ich fühle mich dadurch ein wenig erpresst, zumal ich mit diesem Modell nicht wirklich was anfangen kann. Ich möchte es für meine Kinder nicht, ständig hin- und herwechseln zu müssen. Ich sehe im Freundeskreis, das es durchaus funktionieren kann, werde damit aber einfach nicht warm. Nach der trennung ging es vor allem dem Großen nicht gut damit und besonders für ihn ist mir Beständigkeit ganz wichtig. Ich finde es gut, wenn die Kinder einen Lebensmittelpunkt haben. Das heißt aber nicht, dass der Vater nicht jederzeit die Kinder sehen und etwas mit ihnen unternehmen könnte. Da bin ich die letzte, die das verhindern würde. Darauf kommt er allerdings auch nie zurück. Möchte nicht, dass er irgendetwas einklagt, was wir dann auf dem Rücken der Kinder austragen. das ist wohl der eigentliche Grund, warum ich bei dem Thema immer so zurückhaltend war.

von caleni am 20.10.2014, 20:08



Antwort auf Beitrag von caleni

Der ganze Text enthält leider kein Wort, das Rückschlüsse darauf zulässt, ob Aussicht besteht, mehr Unterhalt von ihm bekommen zu können. Geh zum Jugendamt, informiere Dich über Unterhaltsvorschuss und beantrage den gegebenenfalls, informiere Dich über Beistandschaft und lass die gegebenenfalls für beide Kinder führen und informiere Dich auch, wie das mit Umgang weiterlaufen könnte. Ungewissheit ist meist schlimmer als das, was tatsächlich konkret befürchtet werden muss.

von Franke am 21.10.2014, 10:56