hallo,
ich les hierimmer öfter von eingeschränkten Umgangsrechten.
Wie seid ihr dazu gekommen ?
Was für Gründe müssen also vorliegen ?
Muss man das beantragen oder entscheidet das der Richter beim Verfahren vom Sorgerecht,Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. ? gleich mit ?
lg hatschi
Mitglied inaktiv - 07.02.2011, 02:11
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Ich habe auf Grund von Morddrohungen,Drogen und Alkohol das alleinige SR beantragt,..aber leider nicht bekommen dawir körperl nicht zu Schaden gekommen sind,....das deutsche Recht...(klasse)
Aber mir wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gesprochen und ihm nur eingeschr.Umgang also nur in meiner Begleitung....
LG
von
robynluismami
am 07.02.2011, 06:48
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Der Richter entscheidet über das, was beantragt wurde. Wenn Du also ein eingeschränktes Umgangsrecht willst, dann muß Dein Anwalt eines beantragen. Was Begründungen angeht: Das ist immer eine Einzelfalleintscheidung.
Gruß,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 07.02.2011, 07:08