Alleinerziehend, na und?

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Vielleicht könnt ihr mir helfen Antworten auf ein paar Fragen zu finden

Thema: Vielleicht könnt ihr mir helfen Antworten auf ein paar Fragen zu finden

Wir haben uns ja nun getrennt und da sind viele Sachen unklar. 1)Muss ich denn die Scheidung einreichen oder können wir auch getrennt leben?Und wenn wir uns zunächst nicht scheiden lassen wie ist das mit Geld vom Amt für mich und die Kinder?Meine Mutter die beim Arbeitsamt beschäftigt ist meinte das ich im Falle der Trennung(bedeutet das in dem Fall Scheidung?) das sie mir den Umzug Miete Nebenkosten bezahlen und mir noch genug Geld zum Leben mit den Kinder bleibt. 2) Wie ist das mit Unterhalt?Momentan ist er arbeitslos wird ja aber sicher evtl irgendwann was finden.Und was wenn ich verzichten würde im Falle einer Scheidung? Hoffe ich hab das nicht zu wirr geschrieben und ihr wisst was mir so durch den Kopf geht. Bin für jeden Rat dankbar und für eure Erfahrungen. Sandy

Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 10:36



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Wenn du mit Kind ausziehst oder er bekommst du auch den Zuschuß zur Miete (wenn die Wohnung angemessen ist). Das Kindergeld, Unterhalt fürs Kind usw. wird dir als Einkommen angerechnet. Falls er keinen UH zahlen kann beantrage UH-Vorschuß. Einen Scheidungszwang gibt es nicht ;o) Worauf willst du verzichten? Auf Kindes-UH? 1. darst du das nicht, weil es ja dem Kind zusteht und natürlich wird dir den Ausgleich keine Arge zahlen, nur weil du drauf verzichtest. Mit Kindern von H4 ohne Unterhalt leben ist quasi unmöglich machbar. lG mf4

Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 11:17



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Zu 1) Du kannst auch warten bis das der Tod Euch scheidet. Zu 2) Auf welchen Unterhalt wilst Du verzichten? Auf Kindesunterhalt kannst DU nicht verzichten. Das steht den Kindern zu und nicht Dir. Wenn er nicht zahlen kann gibts Unterhaltsvorschuss, den er dann zurückbezahlen muss wenn er wieder bares hat. Was Deinen Unterhlat betrifft, wenn er den zahlen kann dann sollte er aus auch tun. ABer da wird Vaster Staat sich auch noch erkundigen.

Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 11:19



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Nein, du musst dich nicht scheiden lassen. Außerdem gibt es ja eh das Trennungsjahr... Bei dem anderen kann ich mich nur anschließen. Bekomme auch zusätzlich H4. Mein Ex zahlt nicht, ich bekomme von daher Unterhaltsvorschuss. Die Arge würde mir das nciht zahlen nur weil ich sage ich verzichte meinem Ex zu liebe darauf. Und dann wird es wirklich knapp mit dem Geld. Wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst muss er da natürlich irgendwann zurückzahlen. Falls du einen super Job hast und das nicht brauchst kannst du es natürlich lassen, aber deinem Post entnehme ich, dass dem nicht so ist

Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 11:24



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Hallo Sandy... hoffe es geht dir ein wenig besser... 1. Ihr müsst nicht die Scheidung einreichen, könnt also auch getrennt leben... 2. Das Amt prüft deine Einkommensverhältnisse und dann wirst du sehen was euch noch zusteht... da eure Wohnung ja zu teuer ist, werden sie dich eh zum Umzug bewegen und zahlen ihn dann auch... du musst aber zum Amt gehen und beantragen... wir können nur spekulieren... 3. Auf den Unterhalt darfst du nicht verzichten... er ist ja für die Kinder und auch das Amt berechnet ihn als dein Einkommen mit an... wenn er keinen zahlen kann, gehe zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss...

Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 11:29



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Ich arbeite in einem Heim für Menschen mit Behinderungen und habe nach dem Erziehungsjahr von Luisa gerade im Januar wieder angefangen.Sprich Schichtdienst und Wochenende. Mein Chef war sehr verständnisvoll und nun hab ich Urlaub und gehe nahtlos in das eine Jahr Elternzeit über das ich von Lucas aufgehoben habe. Danach steige ich dann wieder ein.Schaue heute Abend wieder rein.Danke für Eure Antworten Sandy

Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 11:34