Ich hab vor ner Weile schonmal angefragt hier, habe auch bei der Arge gefragt. Die Arge allerdings hält sich bedeckt, will mir erst dann mitteilen, wieviel Miete bezahlt wird (es wurde mir aber schon gesagt, daß es bei dem bisherigen Mietanteil bleiben wird), wenn Ex auszieht und ich einen Änderungsantrag gestellt habe (den wiederum soll ich erst stellen, wenn ich genau weiß, wann Ex auszieht und wo er hinzieht). Ich häng nun hier ein wenig in der Luft, zumal ich auch noch Druck von Ex bekomme. Ex zieht nach eigenen Angaben zu Ende Februar aus (ich weiß aber weder, wo er hinzieht, noch, ob er es nur dahinsagt). Ab dem Zeitpunkt würde ich hier mit den Kids eine nach Meinung der Arge unangemessene Wohnung bewohnen und wohl auch weiterhin nur den Mietteil bekommen, den wir bisher bekommen haben (derzeitig sind das 465 von 740 Euro für die von uns bewohnten 2,5 Zimmer, nach Auszug von Ex kämen 2 Zimmer hinzu). Die Höchstmietangaben seitens der Arge liegen bei uns für einen 4-Personenhaushalt bei 505 Euro plus 89 Euro Heizkosten, die würde ich hier aber nicht bekommen wenn Ex auszieht, sondern nur, wenn ich eine angemessene Wohnung anmiete. Für mich heißt das, ich müßte fast 300 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Ex selber kann seinen Mietteil nach seinem Auszug nicht mehr zahlen (zumal er dann ja auch nicht mehr hier wohnt), er hat momentan Kontopfändungen und kriegt mit viel Glück gerade noch hin, daß er den Unterhalt zahlen kann und dann seine eigene Miete. Er würde mich in dem Fall, wo er weiter den Mietanteil trotz seinem Auszug zahlen müßte, drauf verklagen, daß ich die Kündigung für diese Wohnung mit unterschreibe bzw. meine Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen. Das hieße für mich, ich säße mit den Kindern auf der Straße, da ich nirgendwo anders eine Wohnung bekomme (wegen meiner Inso, die in der Schufa steht). Im Nachbarlandkreis (nicht mehr NDS. sondern NRW) wiederum zahlen die 6 Monate nach Auszug vom Ex die gesamte Miete weiter und wenn man nachweisen kann, daß man keine Wohnung bekommt, dann auch weiterhin, man muß dann alle 3 Monate sein bemühen nachweisen. Ich bin davon ausgegangen, daß das für ganz Deutschland gilt und nicht nur für NRW. Ist das denn so verschieden, daß die Argen machen können, was sie wollen? Ich kann jetzt im Vorfeld gar nichts tun, außer weiter nach ner Wohnung Ausschau halten, was ich eh schon seit sonstwann mache und mich dann überaschen lassen, wieviel an Miete tatsächlich nach Auszug von Ex bezahlt wird. Der SB der Arge, der dafür zuständig ist meint, da wir nicht in einer BG gelebt haben, wäre die Arge nicht verpflichtet, die Gesamtmiete zu zahlen für 6 Monate, ich könne ja nen Untermieter für die 2 Zimmer suchen. Das bringt uns aber überhaupt nichts, da wir dann ja weiterhin nur 2,5 Zimmer hätten und das halbe Zimmer soll ja von meiner Tochter nicht mehr weiterbewohnt werden, weils extrem zu klein ist und die beiden Jungs sollen beide ihr eigenes Zimmer bekommen, mir hängen da die beiden Fördereinrichtungen der Jungs im Genick, da das Zimmer der beiden für beide zusammen zu klein ist und der Sozialpädagoge der Schule meiner Tochter (weil der meint, meine Große hätte leichte depressive Anwandlungen, da ihr Zimmer viel zu klein ist). Daß Ex hier weiter wohnt geht nicht, ich hab ihm ja gesagt, daß ich die nächste Wohnung, die ich kriegen kann, nehmen werde, worauf er dann auch anfing zu suchen, da er nicht alleine auf dieser Wohnung sitzen bleiben möchte (und sie auch gar nicht ganz bezahlen könnte). Zumal soll ich bis März für die Kinder mehr Platz beschafft haben. Einen Untermieter könnte ich höchstens in das halbe Zimmer packen, was allerdings nicht beheizbar ist und wo auch nur ein Bett reinpaßt und ein kleiner Schrank, da zieht niemand freiwillig ein und das Zimmer liegt mitten in der Wohnung, so daß derjenige kein Privatleben hätte, das Wohnzimmer könnte er nicht mitbenutzen, da ich da schlafe. Gibt es denn nicht irgendwelche verbindlichen Handlungsweisen an die alle Argen sich in so einem Fall halten müssen? Kann da wirklich ejder sein eigenes Süppchen kochen?