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Vaterschaftstest...

Thema: Vaterschaftstest...

Hallo, oh Wunder auf Nachfrage haben wir erfahren, dass der angegebene Vater auch der biologische ist.... Ich wollte jetzt eine Kopie dieses Tests haben (nur Interesse, was da alles steht) - habe irgendwo auch gelesen, dass dem Kind eine Kopie zusteht - finde ich nur nicht. Jetzt soll ich für diese Kopie die Hälfte des Tests zahlen?! Hat jemand Ahnung, ob ich Anspruch auf die Kopie habe? Wäre ja bereit, Kopierkosten zu tragen.... Will aber auch mal anfragen lassen, ob er dann endlich mal geruht, Unterhalt zu zahlen???? Viele Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 14:39



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ich hab damals durch das Jugendamt eine bekommen.War glaube ich sogar ne Durchschrift und keine Kopie. Er mußte diese doch bestimmt ans Jugendamt weiterleiten.Frag doch mal nách. Oder halt bei dem Institut wo ihr den test habt machen lassen. Gruss Chrissie

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 16:38



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Du sollst die Hälfte des Testes Zahlen, nur um eine Kopie zu erhalten??. Meines Erachtens, steht dir die Kopie zu. Vor über 43 Jahren hat meine Mum auch eine bekommen und ja richtig, auch da gab es schon Schurken, die die Vaterschaft abstritten;-) Gruss Moni

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 16:38



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Wer hat denn gesagt, dass Du die Hälfte des Tests zahlen sollst? Der KV? Da ja auch "Material" von Dir und dem Kind getestet wurde, gehe ich davon aus, dass Du einen Anspruch auf eine Kopie hast. Bei "unserem" Vaterschaftstest habe ich das Ergebnis (als Original) gleich vom Institut zugeschickt bekommen. Das konnte der KV garnicht abbestellen. Das gehört bei denen zum Leistungsumfang.

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 18:22



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also ich habe über meinen Anwalt das Ergebnis und eine Kopie angefordert und heute kam die Antwort, dass ich eine Kopie - der angegebene Vater ist auch Erzeuger - gegen Übernahme der hälftigen Testkosten erhalten könne... DAS sehe ich nicht ein, er kommt seit 16 Jahren um Unterhaltszahlungen herum, ich MUSSTE diesem Test zustimmen (eheliches Kind) und er zahlt weiterhin. Er fährt dicken Mercedes, spielt Golf und fliegt laufend in Urlaub... LG Ursel

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 18:33



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Und wie sähe es aus, wenn das Kind eine Kopie anfordert?

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 19:13



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habe ich ja quasi - im Namen meines Sohnes.... mein Ex meint sich halt so bei mir zu revanchieren... Seine Anwältin ist wohl eine ganz nette (meint mein Anwalt, sie hat durchblicken lassen, dass sie einige Schreiben eigentlich nicht senden wollte, aber mein Ex dies unbedingt wollte). Na ja, ich werde morgen meinen RA anrufen und mal nachfragen. Bin halt schon der Meinung, dass wir - entweder Kind oder ich - Anspruch auf eine Kopie haben! LG Ursel

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 19:38



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Hm... auch wenn es schon ca. 37 Jahre her ist: ich habe unten im Keller einen GANZEN Ordner voll mit einem sog. "erbbiologischen Gutachten" über Vater, Mutter und Kind. Also ich als Kind (von meiner Mutter) habe alle Unterlagen. Simple DNA-Tests gab es ja damals nicht... Da ging es noch gaaaanz anders ab und das Kind musste mind. 3 Jahre alt sein. Ich denke, daß dem Kind sehr wohl eine Ausfertigung des Gutachtens zusteht... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 23:30