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Vaterschaftsanerkennung

Thema: Vaterschaftsanerkennung

Hallöchen! Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus... die Umstände sind ziemlich kompliziert und es kann sich natürlich auch noch ändern (also bitte keine Hinterfragung der Beweggründe, denn das läuft schon alles richtig so). Ich bin in der 22ten SSW schwanger, weiss auch wer der Vater ist. Einerseits weiss er es auch, möchte jedoch auf Nummer sicher gehen. Ich habe ihm angeboten, einen Vaterschaftstest zu machen, was er auch möchte, sofern er es sich dann leisten kann. Die Frage ist nun, wie machen wir das am besten mit der Geburtsurkunde? Mir wurde gesagt, dass sobald das Jugendamt erfährt, dass die Vaterschaft strittig ist, die Urkunde noch nicht ausgehändigt wird, womit sich die Beantragung von Kinder- und Elterngeld um Wochen verzögern würde. Außerdem ist die Unterhaltfrage bei uns geklärt, er kümmert sich um uns, aber wenn ich nun angebe, Vater unbekannt, um die Urkunde ausgehändigt zu kriegen und keinen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantrage, weil ich ja Geld von ihm bekomme, wird das wohl Fragen aufwerfen, oder? Wenn ich den Vorschuss beantrage, muss er ihn dann, bei Erhalt des Ergebnisses und der Vaterschaftserkennung komplett zurückzahlen. Diesen Weg wollen wir jedoch vermeiden... Ich hoffe es kann jemand durchsteigen. Hat vielleicht einer Tipps, wie das am besten zu lösen ist? Wir sind nicht mehr zusammen, leben aber in einer Wohnung und haben ein wirklich sehr gutes Verhältnis und wollen uns dann eine Weile zusammen um das Kind kümmern, bis ich dann mit ihm ausziehe und er uns dann jeder Zeit besuchen kommt.

von Schippchen am 10.08.2011, 15:18



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eine geburtsurkunde bekommt man auf dem standesamt, wurschtegal, was da bei vater steht...

Mitglied inaktiv - 10.08.2011, 15:22



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Hallo, was hat denn das Jugendamt mit der Geburtsurkunde zu tun? Bei mir (wir waren damals auch nicht verheiratet) kam das Jugendamt überhaupt nicht ins Spiel, außer bei der Vaterschaftsanerkennung. Die haben wir direkt dort unterschrieben - Unterhalt oder so war überhaupt keine Frage. Der zweite Punkt: Das Jugendamt wird gar nicht auf dich aufmerksam, solange du (oder jemand anders) nicht hingehst. Also solange du keinen Unterhaltsvorschuss beantragst, wollen die nicht wissen, wer der Vater ist. Fragen werden sie nur, wenn sie (bzw. der Staat) für den Unterhalt aufkommen sollen. Dann müssen sie das natürlich klären wollen. Gruß, M

Mitglied inaktiv - 10.08.2011, 15:33



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Ich war bei der Geburt noch verheiratet und wollte keinesfalls den Namen des Ehegatten als Nachnamen für mein Kind - ich hatte sogar eine Geburtsurkunde ohne Nachnamen für meine Tochter erhalten. Du bekommst auf jeden Fall eine und laß den Vater eintragen, den Vaterschaftstest könnt ihr doch immer noch machen

von taram am 10.08.2011, 15:50



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Also, auch wenn er die Vaterschaft anerkennt kann er innerhalb einer bestimmten Zeit trotzdem noch einen Vaterschaftstest machen lassen, weiß jetzt nicht mehr ganz genau, wie lange er Zeit hat (glaube 2Jahre), somit ist er in der Geburtsurunde und allem mit drinnen... Wenn er das nciht will kannst du doch auch einfach alles ohne ihn machen lassen, und sobald die Vaterschaft anerkannt ist ihn in die Geburtsurkunde eintragen lassen Wegen Kinder und Elterngeld, ich würde es einfach beantragen, oder nachfragen, wie das den ist (einfach anrufen, die beißen nicht ;-) Achso, und eine schöne SS noch ;-)

von -debo- am 10.08.2011, 15:50



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Oh dankeschön, dann kann ich das nachher gleich noch mal mit ihm besprechen. Ich will halt nur keine Probleme damit haben, irgendwas zu beantragen, weil er die Vaterschaft erst später offiziell anerkennt. Ich finds halt nur fair, dass er vorher die selbe Gewissheit haben sollte, wie ich sie habe, dass es MEIN Kind ist.

von Schippchen am 10.08.2011, 16:00



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In der Geburtsurkunde muss kein Vater für die Beantragung des Eltern und Kindergeldes eingetragen sein, nur beim Elterngeld ist darauf zu achten, dass Du NICHT alleinerziehend bist da ihr zusammen wohnt und Du daher keinen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld hast. Den Vaterschaftstest kann er nach der Geburt machen und sich dann nachträglich als Vater eintragen lassen. Das Jugendamt bekommt automatisch vom Standesamt die Info über Alleinerziehende, so war das jedenfalls bei uns, aber passieren tut da nicht wirklich was, außer es gibt Streitigkeiten und Du bittest das Jugendamt um Hilfe. Warum willst Du dann überhaupt Unterhaltsvorschuss beantragen wenn ihr Euch einig seit und er für Euch sorgt? Und ja, natürlich muss dieser zurück gezahlt werden sobald Unterhaltszahlungen geleistet werden... Überleg Dir das gut mit dem Beantragen, es sind ja "nur" 133 Euro im Monat und wenn die rausbekommen das ihr zusammen wohnt und er für Euch zahlt, wird es unlustig... Solange Du nichts beantragst, was zurückgezahlt werden muss, interessiert das niemanden! LG

von Brina31 am 10.08.2011, 22:23



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Wo kein Kläger kein Richter, mein Ex hat erst nach 3 Jahren die Vaterschaft anerkannt da er der Meinung war sobald er unterschreibt würde ich ihn verlassen (waren dann aber immernoch 5 Jahre zusammen). Aber egal zu deiner Frage Unterhaltsvorschuss kannst du beantragen wenn er nicht zahlt macht er es brauchst du es ja auch nicht beantragen. Die Eintragung in die Geburtsurkunde ist allein eure Entscheidung ob oder nicht geht allerdings nur wenn die Vaterschaft schon anerkannt ist (soweit ich weis) das hat mit dem Jugendamt nix zu tun (die Geburtsurkunde). Wenn er ein Test machen will ist das doch kein Problem die gibt es in der Apotheke um die 150 Euro mit Auswertung kann man nach der Geburt machen 3 bis 7 Tage warten und Gewissheit manche Männer brauchen das eben einfach.

Mitglied inaktiv - 11.08.2011, 02:02



Antwort auf Beitrag von Schippchen

ich habe nach der gurt meines sohnes einen vaterschaftstest gemacht ca.180euro und danach die vaterschaft natürlich anerkannt! sobald das geschehen war wurde ich automatisch in die geburtsurkunde eingetragen und die erste urkunde ungültig gemacht da stand ich nämlich nicht drin! und meine ex hatte auch kein problem mit erziehungsgeld und so

von beat75 am 30.10.2011, 13:49