Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Vaterschaftsanerkennung ... vielleicht war Jemand in ähnlicher Lage :o)

Thema: Vaterschaftsanerkennung ... vielleicht war Jemand in ähnlicher Lage :o)

Hallochen, z.Zt. bin ich in der 34.SSW und mein Kind ist nicht von meinem Nochehemann sondern von meinem Exfreund. Ich hatte zwar gehofft ( und ansich war es so geplant ), dass die Scheidung vor der Geburt über die Bühne geht, aber naja: es kommt immer anders :o) War Jemand vielleicht in ähnlicher Situation und hat Erfahrung mit der Vaterschaftsanerkennung? Was mich auch interessiert ( da ich atm von ALG II / UVG / KG für meinen Großen lebe ), benötigt man für KG / UVG / Elterngeld die Vaterschaftsanerkennung oder zahlen die auch unter Vorbehalt quasi? Bin für jede Info dankbar, da das Inet zwar vielleicht auspuckt, aber nicht alles hat Prädikat wertvoll XD Winke Mai

Mitglied inaktiv - 11.12.2008, 23:15



Antwort auf diesen Beitrag

Das ist witzig. Weil das bei mir auch so war! Di. wurde ich endlich geschieden. Wollte auch eigentlich noch vor der Geburt heiraten, aber das hat sich ja jetzt doppelt erledigt... Also: Ich war mit meinem Ex (mit dem ich mich gut verstehe) und dem KV auf dem Standesamt und dort wurde es festgehalten, Das ganze ist aber bis zur Scheidung "schwebend unwirksam". Für KG brauchst dus nicht, beim Elterngeld haben wirs mitgeschickt. Die BKK wollte den Kleinen zuerst nicht bei Papa mitversichern, weil ja mein Ex offiziell als Papa gilt. Habe ich aber klären können. Was ist UVG (Schlauch steh...)? LG

Mitglied inaktiv - 11.12.2008, 23:35



Antwort auf diesen Beitrag

UVG = Unterhaltsvorschuss :o) Bei mir ist das Problem, dass ich keine Ahnung habe wo sich mein Nochehemann aufhält und der Kindsvater ist Portugiese, lebend in der Schweiz :o) ... kann ich beide nicht einfach zum Standesamt schleppen XD Aber danke für die HInweise^^

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 00:14



Antwort auf diesen Beitrag

Das habe ich mir so auch gedacht,,, Nee, ernsthaft, das konnte ich ja nicht ahnen. Ruf morgen - äh - heute beim Standesamt an, die wissen das. Aber ich befürchte ohne die Unterschriften der beiden wirst du schlechte Karten haben, leider,,, Schreib doch mal was die dann gesagt haben, würde mich interessieren. LG GabY (heute am Dauerstillen...)

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 00:36



Antwort auf diesen Beitrag

Bei ner Vaterschaftsanerkennung müssen Vater und Mutter beim Jugendamt unterschreiben, dass er der Vater ist. Sie müssne nicht gemeinsam erscheinen. Frag dort nach, wie es läuft, wenn der Vater im Ausland lebt. Vielleicht kann er den Zettel mitnehmen und woanders im beisein eines Notars unterzeichnen?

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 10:32



Antwort auf diesen Beitrag

Unser Standesamt hatte heute eine WEihnachtsfeier und hat nicht gearbeitet ... malsehen ob ich am Montag Glück habe, seufz

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 23:47