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vaterschaftsanerkennung/geburtsurkunde

Thema: vaterschaftsanerkennung/geburtsurkunde

hallo....vielleicht koennt ihr mir weiter helfen.. ich bin schwanger und werde alleinerziehend sein. der kv lebt inzwischen im ausland. wenn ich ihn als vater angebe, bekomme ich dann auch ohne vaterschafsanerkennung bzw. koennte es auf eine zeitliche verzoegerung der anerkennung kommen, die geburtsurkunde oder muesste/sollte ich da erst mal nichts angeben damit ich umgehend eine geburtsurkunde bekomme? und kann man dann den vater nachtraeglich eintragen lassen wenn er die vaterschaft anerkannt hat? kennt sich damit vielleicht jemand aus? danke

von Dijanna am 16.09.2012, 21:11



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Bekommst eine in der bei Vater einfach nichts steht. Negativbescheinigung vom Ja bescheinigt alleiniges Sorgerecht für die Anträge nach Geburt. Ich brauchte die vor 6 Jahren noch nicht, habe hier bei neueren Kindern aber schon anderes gelesen. Wenn die Anerkennung durch ist, dann kann man sich eine geänderte Urkunde beim Standesamt abholen.

von Sternenschnuppe am 16.09.2012, 21:13



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Du mußt Dich zügig um eine Urkunde kümmern, da Du sie für diverse Anträge brauchst wie Elterngeld Krankenkasse etc. Wenn die Anerkennung durch ist, kannst Du eine weitere beantragen. Kostet dann halt, so etwa 15 Euro. LG und alles Gute!

von WurmsMama am 16.09.2012, 21:24



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Und eigentlich machen die das dann vom Krankenhaus aus schon fertig un man kann sie nach Entlassung abholen beim Standesamt

von Sternenschnuppe am 16.09.2012, 21:32



Antwort auf Beitrag von Dijanna

danke fuer die antworten.....sage ich dann einfach vater unbekannt im krankenhaus und die leiten die ausstellung der urkunde im standesamt ein?

von Dijanna am 16.09.2012, 21:43



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Nö, lässt es einfach leer, weil noch nicht anerkannt. Aber die Anerkennung, da kannst du jetzt schon in der Schwangerschaft zum Jugendamt gehen, seine Dir bekannten Daten nennen, dann fangen die schon an. Anerkennen geht auch vor Geburt. Unbekannt heisst Du kennst ihn nicht weiter. Das stimmt ja nicht, und solch einen Eindruck würde ich nicht machen wollen, dass die das von mir denken.

von liebernicht am 16.09.2012, 21:46



Antwort auf Beitrag von liebernicht

Würde ich auch nicht machen, wieso auch ? Du kennst ihn doch, Aber stimmt glaube ich, solange nicht anerkannt darf man ihn nicht in das Formular schreiben.

von Sternenschnuppe am 16.09.2012, 21:51



Antwort auf Beitrag von Dijanna

hallo, in welchem land lebt der vater deines kindes denn? der vater meiner kleinen tochter ist amerikaner und lebt in den USA, er ist noch waehrend der schwangerschaft dorthin zurueckgekehrt. ich hatte bereits vorgeburtlich beim jugendamt eine beistandschaft einrichten lassen, das jugendamt ist allerdings erst nach der geburt aktiv geworden. was den behoerdenkram nach der geburt angeht, kannst du eigentlich ganz entspannt sein. ich glaube, du selbst musst noch deine eigene geburtsurkunde und deinen ausweis ins krankenhaus mitnehmen. die meisten krankenhaeuser haben sowas wie eine "ausstenstelle" des standesamtes, bzw. die verwaltung uebernimmt die registrierung (und sendet die unterlagen ans zustaendige standesamt). du gibst also nach der geburt deine unterlagen dort ab, vielleicht wird noch der name des vaters erfasst (erscheint aber nicht auf der geburtsurkunde), aber da ihr a. nicht verheiratet wart und b. die vaterschaft nicht vorgeburtlich anerkannt wurde, bleibt das feld "vater" einfach leer. du wirst im krankenhaus bereits einige geburtsbescheinigungen erhalten, zur vorlage bei der krankenkasse und was weiss ich noch alles, die endgueltige geburtsurkunde musst du u.u. beim standesamt abholen. so, wenn das kind dann auf der welt ist, wird das jugendamt taetig, sobald du die beistandschaft eingerichtet hast: das jugendamt vertritt quasi das kind beim durchsetzen seiner ansprueche (feststellung der vaterschaft). das funktioniert auch prima ueber staatsgrenzen hinweg, nur musst du dich darauf gefasst machen, dass es - je nach aufenthaltsland des vaters - sich ewig lang hinzieht. bei uns hat es vier jahre gebraucht, bis die vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde, auf die beitreibung des unterhaltes warte ich noch. allerdings muss ich auch die einschraenkung machen, dass es daran liegt, in welchem land der vater lebt. europaeisches ausland, da sehe ich kein problem, deutschland hat darueberhinaus mit vielen laendern ein rechtsabkommen. und dass der vater in unserem fall z.b. in den USA nicht einfach untertauchen konnte lag daran, dass ich eben so viele informationen wie moeglich beim amt mitgeteilt habe. uebrigens: wenn der vater irgendwann feststeht, dann kann man auch die geburtsurkunde nachtraeglich aendern lassen. ich habe es bisher noch nicht getan und weiss auch nicht, ob ich es tun werde. alles gute weiterhin, martina.

von spiky73 am 17.09.2012, 01:22