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Vater droht mit Sorgerecht entzug

Thema: Vater droht mit Sorgerecht entzug

Hallo, Ich bin seit 3 Jahren getrennt und habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Habe ein normales geregeltes Leben und mein Kind ist mein Mittelpunkt. Der Vater sieht das Kind 3 Mal die Woche mit Übernachtung, aber eigentlich wollte er das Wechselmodell um finanziell keine Benachteiligung zu haben. Deshalb kam es zum Vergleich vor Gericht wo die Umgangzeiten festgelegt wurden. Der Vater möchte sich seit der Trennung nicht verstehen (das Verhalten wird von seiner Partnerin sehr begrüßt und auch gefördert), so dass seit dem man regelmäßig beleidigt, gedemütigt, Schikaniert und Unwahrheiten über mich verbreitet werden…die Manipulationen gegenüber dem Kind lassen wir erst dahingestellt. Grundsätzlich lag mir viel dran mich wegen des Kindes mit ihm zu verstehen, aber nach 3 Jahren habe ich den Entschluss gefasst die Kommunikation die meinerseits immer sachlich und korrekt verlaufen ist vorläufig einzustellen, da die Beleidigungen ind Demütigungen immer schlimmer werden. Da es unbegründet ist, geht es langsam auf die Psyche und ich habe mich entschlossen mich vor soetwas zu schützen und mich zu distanzieren. ich hatte ihm zuvor oft gebeten sich zivilisiert und respektvoll zu verhalten, was er aber nicht beachtet hat. Nun, brachte das Fass zum Überlaufen, dass er erneut den Umgang abgesagt hat, mich darüber schriftlich informierte (nicht mit mir Absprach), er dann forderte dass ihm geantwortet wird sonst würde er der Kira Bescheid geben dass er das Kind nicht abholt und letztenendes auch getan hat. Zugleich brauchte ich die Zustimmungserklärung für den Kinderreisepass. Ich legte die Zustimmung mit der Bitte es bis Tag x zu unterschreiben in sein Briefkasten. (Zeuge war dabei) Er hielt die Deadline nicht ein(ist immer die Regel bei ihm), somit legte ich einen neuen Brief mit einer neuen Frist wieder in seinen Briefkasten und teilte ihm mit, dass ich die Unterschrift brauche sonst ich mich gezwungen sehe weitere Schritte einzuleiten.(die Reise ist in 2 Wochen, ggf. musste die Unterschrift vom Gericht ersetzt werden, da sind 2 Wochen knapp) Da er nun keine Antworten auf seine Respektlosen Nachrichten erhält und er den Satz „weitere Schritte einleiten“ nicht gut fand. Drohte er nun damit, dass er „weitere Schritte“ einleiten wird úntese gleich vor Gericht und nicht das Geld mit Anwälten verprassen wird. Er geht direkt zum Gericht und klagt auf komplettes Sorgerecht, da ich offensichtlich überfordert bin der ganzen Situation (bezüglich Kommunikation). Hinzu meinte er, ich müsste ihm erst Bescheid geben, wenn ich den Brief an seine Tür bringe und mich vorher ankündigen. Er müsste mir überhaupt nichts bis Tag x zurückschicken oder zurückbringen. Er wird keine Briefe von mir mehr beantworten. 1. was kann ich gegen so ein Verhalten mir gegenüber tun? ( rechtlich gesehen) 2. Wie viel Erfolg würde er bei der Anklage zum Alleinigem Sorgerecht haben ? 3. Hätte er sogar Chancen das Wechselmodell einzuklagen und durchzusetzen bei so einem Verhalten? Danke für das Feedback

von CAF am 26.08.2023, 22:55



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1. Du brauchst seine Unterschrift nicht für den Kinderreisepass, falls das Kind bereits seit mehr als 6 Monaten bei dir lebt. 2. Damit er das alleinige Sorgerecht zu erhält, müsstest du komplett unfähig sein. Das scheinst du nicht zu sein. Sein Anspruch, du müsstest erst ankündigen und darfst erst dann einen Brief einwerfen, zeigt, dass er komplett verdreht ist. Lass ihn drohen, da ist nichts dran.

von Pamo am 27.08.2023, 06:37



Antwort auf Beitrag von Pamo

Die Stadt gibt tatsächlich keinen Kinderreisepass raus ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten, ich hatte bereits mit dem Bürgerbüro geredet :(

von CAF am 27.08.2023, 21:45



Antwort auf Beitrag von CAF

Lass dir den Vorgesetzen geben - Verwaltungsvorschriften 6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt.

von Lena_1922 am 28.08.2023, 10:36



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Dann sind die nicht richtig informiert. Das ist nicht selten so. Du kannst ihnen die betreffenden Vorschriften vorlegen.

von Pamo am 28.08.2023, 13:09



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Lieben Dank für den Hinweis ich werde es mal auf diesem Wege versuchen.

von CAF am 28.08.2023, 13:39



Antwort auf Beitrag von CAF

Ich empfehle dir, sehr entschlossen, aber freundlich aufzutreten. Druck die betreffenden Seiten mit Paragraphen aus und lege sie vor. Was den Ex betrifft, tut es mir sehr leid, dass deine Kooperationsbereitschaft so schlecht belohnt wurde. Falls das Kind es nicht gerade liebt, beim Vater zu sein, würde ich den Umgang kaum fühlbar graduell runterfahren, bis ihr ein normales Maß erreicht habt. Und die Nachrichten: Schreib ihm, dass du seine Fremdsprache nicht ausreichend verstehst. Missverstehe ihn absichtlich mehrfach gründlich. Er möge bitte Deutsch schreiben. ;)

von Pamo am 28.08.2023, 13:44



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Vielen lieben Dank für diesen Hinweis! Tatsächlich waren sie in der Stadtverwaltung so perplex, dass sie erstmal nicht wussten wie sie aus der ganzen Nummer rauskommen sollten! :) Aber zuerst haben sie versucht mit Biegen und brechen diese Vorschrift zu umgehen…

von CAF am 30.08.2023, 19:02



Antwort auf Beitrag von CAF

Super, das es geklappt hat. Atme durch und sammel Mut - vieles wird angedroht und vieles ist nicht wahr, man muss nur gut informiert sein...

von Lena_1922 am 31.08.2023, 08:59



Antwort auf Beitrag von CAF

Hallo, nein, er kann dir das Sorgerecht nicht entziehen lassen. Dein Ex ist ein Narzisst und psychisch wirklich krank, und er möchte, dass es auch dir schlecht geht, wenn du nicht spurst. Deshalb droht er dir mit so etwas. Und prompt kriegst du Angst, das ist genau das, was er will. Einen Sorgerechtsentzug gibt es nicht wegen „schlechter Kommunikation“ der Eltern (bei so was verdrehen Richter nur die Augen, den ganzen Trennungskrieg kennen die natürlich). Sondern das ginge nur, wenn du zum Beispiel alkohol- oder drogenabhängig wärest, psychisch so schwer krank wärest, dass du deinen Alltag nicht bewältigen könntest oder langfristig in einer psychiatrischen Einrichtung leben müsstest usw. Da musst du also überhaupt keine Sorge haben. Trotzdem kann dein Mann es dir sehr unangenehm machen und neue Regelungen (paritätische Regelung) durchsetzen, wenn du selbst keinen Rechtsbeistand hast. Du musst also ebenfalls Verstärkung suchen. Allerdings erst, wenn dein Ex wirklich vor Gericht zieht. Sobald du also ein offizielles Schreiben eines Anwalts bekommst oder gar das Gericht sich meldet, musst du bitte sofort einen Termin bei einem Anwalt für Familienrecht ausmachen, und dieser muss dann selbst auf das Schreiben reagieren. Du bist dann auf der sicheren Seite und musst dir keine Sorgen machen, dass Dinge an dir vorbei passieren. Du weißt es ja sicher: Falls du wenig Einkommen hast, kann der Anwalt für dich einen Beratungsschein sowie später Prozesskostenhilfe beantragen, dann trägt der Staat die Kosten. Ich muss sagen, nach allem, was du schilderst, würde ich nur noch über einen Anwalt mit deinem Ex kommunizieren. Ich denke, dass ist die einzige Sprache, die er versteht. Solange du allein bist, wird er immer wieder versuchen, dir zu drohen, dich zu beleidigen, abzuwerten usw. Weil er weiß, dass er das ungestraft machen kann. Mit einem Anwalt redet er natürlich auf gar keinen Fall so. Ich würde auf Nachrichten etc. nicht mehr reagieren, sondern bei wichtigen Dingen den Anwalt vermitteln lassen und Mitteilungen nur noch über ihn laufen lassen, und zwar alle. Wenn dein Ex dich verbal beleidigt, würde ich das über den Anwalt zur Anzeige bringen, auch wenn du es nicht beweisen kannst (weil es mündlich ist; entsprechende Textnachrichten natürlich speichern), wird es aktenkundig, und das ist trotzdem wichtig. Du hast jahrelang versucht, einen vernünftigen Weg zu finden. Das hat dein Ex als Schwäche interpretiert und erlaubt sich immer mehr Übergriffigkeiten. Charakterlose Menschen wie er verstehen die Sprache des Entgegenkommens und der Diplomatie nicht, weil sie sie selbst nicht kennen. Deshalb würde ich mich rausziehen und das Ganze einem Anwalt übergeben. Kostet nicht die Welt, entlastet dich aber psychisch sehr. Noch dazu nimmt es dir die Angst, weil der Anwalt wirklich gut für dich und deine Interessen eintritt. LG

von Lillimax am 27.08.2023, 11:01



Antwort auf Beitrag von Lillimax

Hallo, danke für deine hilfreichen Tipps und warmen Worte! Ich habe ein normales Leben. Keine Drogen-oder Alkoholprobleme und auch keine psychischen Erkrankungen. Habe einen Vollzeitjob seit meinem Studium und einen langjährigen Freundeskreis und Familie die sehr präsent sind, so das mein Kind sehr behütet meinerseits aufwächst. Alles was das Kind betrifft regel, förder und organisiere ich. 1. Nun frage ich mich reicht dieses umfangreiches Umgangsrecht, welches ich ihm damals gewährt habe, um ein Wechselmodell durchzusetzen? Auch wenn das Verhalten gegenüber der Mutter so abwertend ist? Ich würde ungern auch die unzähligen Manipulationen gegenüber dem Kind hier aufzählen, weil das den Rahmen sprengen würde. 2. Er schreibt seine Textnachrichten immer in seiner Landessprache (diese verstehe ich zu 99%, nur reden kann ich diese Sprache nicht). Müsste ich diese Textnachrichten übersetzen lassen, damit sie vor Gericht gelten? Lg

von CAF am 27.08.2023, 22:04



Antwort auf Beitrag von CAF

Wende Dich ans JA, vielleicht können die auf dem kurzen Dienstweg das mit dem Passamt klären.

von Garnele08 am 27.08.2023, 13:17



Antwort auf Beitrag von Garnele08

Er lehnt jegliches Gespräch mit dem Jugendamt ab. Es war soweit gekommen, dass das Jugendamt auch selbst gesagt hat, dass solange keine physische Kindeswohlgefaehrdung vorliegt, sie nichts weiteres tun können. Es sollte auf anderen Wegen geklärt werden. Und das kann ich vollkommen verstehen, die haben alle Hand voll zu tun mit gravierenden Themen, sich auch noch mit all den Themen zu beschäftigen, wo der Vater der nicht der Situation gewachsen ist, sich zu beschäftigen würde den Rahmen sprengen.

von CAF am 27.08.2023, 22:25



Antwort auf Beitrag von CAF

Ich dachte, ob evtl. das JA beim ersetzen der Unterschrift aufgrund der Dringlichkeit für den Kinderreisepass helfen kann.

von Garnele08 am 28.08.2023, 07:59



Antwort auf Beitrag von CAF

"Er lehnt jegliches Gespräch mit dem Jugendamt ab".... Lass dir das schriftlich vom JA bestätigen bitte. Also dass sie ebenfalls versucht haben, Gesprächstermine auszumachen, zu vermitteln ect. DAS hören nämlich die Richter gar nicht gerne, dass da jemand mit dem JA nicht zusammenarbeiten will. DAS könnte evt. bedeuten, dass nicht er dir das SR entzieht, sondern weitere Teilbereiche des SR auf dich übertragen werden. Nebenbei erwähnt: das ist auch das Hauptargument GEGEN Wechselmodell: Das funktioniert nämlich nur, wenn die Eltern im Stande sind, mit einander vernünftig zu kommunizieren und sich abzusprechen...

von Limayaya am 28.08.2023, 14:36



Antwort auf Beitrag von CAF

Hey, erst einmal sei gedrückt, ein narzisstischer Ex ist echt ne Qual. Was du so schreibst, hast du, sollte es vor Gericht gehen die deutlich besseren Karten. Alles was du an Beleidigung dir gegenüber belegen kannst, lässt ihn erst einmal schlecht da stehen, schon bevor ihr angefangen habt über das Kind zu sprechen. Sei also nicht gekränkt, sondern fühle dich durch jede Abwertung seinerseits gestärkt - Punkt für dich! Das JA hat meiner Erfahrung nach (zu meinem Glück) vor Gericht gar nichts zu melden. Hier war es so, dass das JA ohne mich oder die Kinder jemals gesehen oder gesprochen zu haben auf einmal schrieb sie wollten mir die Kinder weg nehmen, weil der KV sich an sie gewandt hat. Er hatte die Damen dort charmant um den Finger gewicket und mit vollkommene Lügengeschichten über mich erzählt hat. Ich hätte mich und die Kinder umbringen wollten, hätte mit einem Messer gedroht, blablabla... alles vollkommen aus den Fingern gesogen. Nun hat er am Ende so maßlos übertrieben, dass der Richter ihn herzlich ausgelacht hat. O-Ton: "Ich kenne Ihre Ex-Frau nicht so gut wie Sie, aber niemand kann mir erzählen, dass diese Frau suizidal sei." Das Gesicht seines Anwaltes bleibt unvergessen. Er hatte daraufhin das Umgangsrecht auf ein Minimum begrenzt bekommen. So lange du dich nicht auf sein Niveau herab begibst, machst du, denke ich, schon eine ganze Menge richtig. VG M

von Möwenkind am 30.08.2023, 00:07



Antwort auf Beitrag von Möwenkind

Danke dir für deine ehrlichen Worte. Und ja es ist echt Nervenzellen, da ich wirklich bis heute nicht verstehe warum er nicht glücklich ist mit dem was er hat. Man hat ihm doch die Freiheit geschenkt so zu leben und zu lieben was /wen er möchte. Mehr als eine distanzierte Kommunikation bezüglich des Kindes konnte ich ihm nachdem ich so ein Verhalten, mir gegenüber gesehen habe, nicht mehr bieten. Und nun ist die Kommunikation seit 3 Wochen komplett auf Eis gelegt meinerseits.

von CAF am 30.08.2023, 19:45



Antwort auf Beitrag von Möwenkind

Ich finde auch, dass du eigentlich alles richtig machst und dir keine Sorgen machen musst. Dein Ex schaufelt sich gerade sein eigenes Vatergrab. Ich würde über alle Vorkommnisse zumindest ein privates Tagebuch führen. Dann kannst du einerseits nachlesen, und andererseits finde ich Schreiben so ein schönes Ventil. Weil man ärgert sich ja trotzdem, völlig nachvollziehbar.

von Zwergenalarm am 04.09.2023, 11:45