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Urlaubsanspruch in den Ferien???

Thema: Urlaubsanspruch in den Ferien???

Hallo, ich muß euch mal was wegen meinem Urlaub fragen. Ich habe 2007 im Juni angefangen zu arbeiten und hatte Anspruch auf 18 Tage Urlaub.5 davon durfte ich in den Herbstferien nehmen und den Rest...da war man anscheinend der Auffassung,die brauche ich nicht. Ich hatte also Anfang des Jahres 13 Tage Resturlaub und 36 Tage neuen Urlaub.Da mir im November keiner sagen konnte wieviel Urlaubsanspruch ich habe,habe ich vorsichtig geplant.1 Woche Ostern,3 im Sommer,1 im Herbst- mit dem Resultat dass ich noch 21 Tage Resturlaub habe. Jetzt soll ich im November Urlaub machen!! Und in den Ferien hab ich dann wieder keine Betreuung für die Kinder :-(( Kann mein Chef einfach so bestimmen dass ich JETZT Urlaub machen muß?Oder muß er das mit mir abstimmen??? Ich bin übrigens die einzige Alleinerziehende und ausser mir haben nur 2 Kolleginnen Schulpflichtige Kinder. Gruß Beate

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 14:05



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Hallo, also definitiv kann ich dir sagen, daß dein AG dir höchstens sagen kann, daß du den Resturlaub, sprich die 13 tage bis zum 31.03. des Folgejahres genommen haben mußt - tut er das nicht steht dir der Urlaub auch später noch zu (oder er muß ihn dir auszahlen). Nun weiß ich ja nicht, ob du in ner kleineren Firma oder nem großen Konzern arbeitest, davon kann sowas schonmal abhängen ob es Urlaubssperren gibt. Aber "normal" ist es eigentlich so, daß man sich mit Kollegen abspricht zwecks Urlaubsplanung. Nur gesetzlich sichert dir das natürlich keiner zu.... Ich habe das Glück, das die beiden Kolleginnen mit denen ich mich abstimmen muß keine Kinder haben und ich so "irgendwie" mit Oma, Stadtranderholung und ggf. Erzeuger meines Sohnes irgendwie die Ferien überbrückt bekomme. Ich find das sowieso eine Riesenkacke, daß AEs nicht noch irgendwie sone Art "Sonderurlaub" bekommen, wenn man nicht Freunde und Verwandte einspannt hat man sonst ein echtes Problem mit den popeligen 30 Tagen Urlaub bei den vielen Ferien, die die Kleinen so haben. Und das Ende vom Lied - wenn man sich nicht aushelfen kann gibt´s Ärger, im schlimmsten Falle bekommt man die Kündigung und dann lebt man eh auf Kosten des Staates, da wäre es doch "billiger" sone Art Sonderurlaub einzuführen. Finde ich jedenfalls ;-) LG Nati

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 14:21



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Urlaub muß bis zum 31.12. des laufenden Jahres genommen sein - ansonsten verfällt er. Es sei den es gibt eine betriebliche Vereinbarung!!! Arbeite in der (Gehalts)Buchhaltung!

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 21:33



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Sieh mal in deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag nach ob du überhaupt Urlaub mit ins neue Jahr nehmen darfst oder ob das 2007 nur Kullanz war. Wenn nicht drin steht das du das darfst oder drin steht dass der Urlaub bis 31.12. zu nehmen ist, dann kann dein Chef verlangen, dass du ihn bis dahin nimmst. Ausnahme du kannst ihn durch Krankheit/dienstliche Gründe nicht nehmen, dann gilt Abgeltung oder Übertrag. LG

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 14:54



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bei uns ist es so, dass ich mit meiner urlaubsplanung priorität habe, vor den anderen kollegen, weil ich die einzige mit kindern (und ae) bin. lg martina

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 15:16