Alleinerziehend, na und?

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Thema: Unterstützung

Liebe muttis Und zwar überlege ich schon länger wie das läuft wenn ich mich von meinem Partner und dem papa unserer Tochter trenne? Bzw in ne eigene Wohnung ziehen möchte? Wie lange dauert das beim Amt bis ich Anspruch auf irgendetwas habe bzw ne mir ne Wohnung zu Verfügung steht usw...vielleicht gibt es auch andere Mütter die es durch gemacht haben? Lg anika

von Anika2810 am 08.02.2016, 10:08



Antwort auf Beitrag von Anika2810

Wie der genaue Ablauf ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 1. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? 2. Seid ihr verheiratet? 3. Wenn nicht, auf wen läuft die Wohnung? 4. Wie alt ist das Kind? Bestehen Chancen auf Betreuungsunterhalt? 5. Gehst Du arbeiten? Wenn ja, in welchem Umfang? Wie lange es dauert, bis Dir eine Wohnung zur Verfügung steht, kommt auf die individuelle Wohnungssituation bei Dir an. Das kann schnell gehen, oder eine Odyssee sein. Falls notwendig, wende Dich an die Arge vor Ort um die Voraussetzungen für eine Wohnung zu erfahren. Suchen wirst Du selbst müssen.

von shinead am 08.02.2016, 11:58



Antwort auf Beitrag von Anika2810

Ich hatte erst die Wohnung (bitte erkundigen welche Größe und Preis euch zusteht, findet man schnell im Internet). Die Arge sucht dir keine, hat aber Mitbestimmungsrecht sofern du auch Kaution gestellt bekommen willst. Antrag dauert ca 1 Monat wobei es echt seeehr viel Papierkram ist weil du alles nachweisen musst! Wichtig ist das du Unterhalt bekommt. Ohne das nehmen die den Antrag nicht! Ich musste extra Unterhaltsvorschuss beantragen sonst wäre der Antrag nicht durch gegangen. Meine Wohnung war zu teuer(mein Mann zog aus)und ich musste ausziehen. Beziehe jetzt kein Hartz 4 mehr, ist mir einfach zu nervig aber damals ging es nicht ohne.

von Princess01 am 08.02.2016, 12:28



Antwort auf Beitrag von Anika2810

Noch mal kurz zur Info: Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass irgendein Amt einspringt und eine Wohnung finanziert. In erster Linie musst du selbst für dich und dein Kind sorgen, mit der Unterstützung deines dann Ex-Partners. Dein Ex muss für den Unterhalt eures Kindes aufkommen. Wie alt ist das Kind? Hast du ein Einkommen? Seid ihr verheiratet? Ggf. hast du Anspruch auf (1 Jahr bzw. bis zur Scheidung) Trennungsunterhalt von deinem Partner. Allerdings hat er einen Selbstbehalt. In jedem Fall solltest du dich möglichst schnell finanziell auf eigene Beine stellen, denn diverse Ämter werden dich auch dazu auffordern. Sozialleistungen sind für den Notfall gedacht und können bei der Überbrückung oder in schwierigen beruflichen oder privaten Situationen gut helfen. Man kann sie nicht nach Lust und Laune beantragen, weil man gern eine neue Wohnung hätte. Am besten lässt du dich einfach mal vor Ort beraten, z.B. bei einer sozialen Beratungsstelle, Familienberatungsstelle etc. Dann hast du auch einen guten Überblick darüber, ob du berechtigt bist, Leistungen zu beziehen und wie dann die Rahmenbedingungen aussehen, z.B. Größe der Wohnung, Miethöhe etc. Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kannst du übrigens gar nicht einfach so mit deiner Tochter ausziehen. Du selbst schon, aber ob deine Tochter mitgehen darf, müsste dein Partner erstmal erlauben. Wenn ihr kein gemeinsames Sorgerecht haben solltet, wäre es für ihn möglich, es relativ leicht zu beantragen und dann deiner Tochter den Umzug zu untersagen. In dem Fall würde ein Gericht entscheiden. In den meisten fällen werden sich Eltern aber auch ohne diese Dinge einig. Viel Erfolg und alles Gute, terkey

von Terkey235 am 08.02.2016, 13:15



Antwort auf Beitrag von Anika2810

Wie lange das hängt vom Wohnungsmarkt in dem jeweiligen Ort ab. Ich habe gesucht als ich mich trennen wollte, gleich etwas passendes gefunden und bin 1 Monat später eingezogen.

von mf4 am 08.02.2016, 22:19