Alleinerziehend, na und?

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Unterhaltsvorschuss

Thema: Unterhaltsvorschuss

Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich UVG. Wird mein Einkommen (Netto 1.700) angerechnet wenn ich UVG für mein Kind beantrage (sie ist 9 J alt). Der Vater zahlt keinen Unterhalt.

von OlliMolli am 15.06.2018, 19:20



Antwort auf Beitrag von OlliMolli

Hallo, nein, Du musst ledeglich mind. Euro 600,- selbst verdienen um UVG zu bekommen und darfst nicht "neu" verheiratet sein.

von Garnele08 am 15.06.2018, 20:02



Antwort auf Beitrag von Garnele08

Nein ich bin weder verheiratet noch lebe ich in Partnerschaft mit jemanden....also sollte ich demnach UVG für mein Kind bekommen, richtig?! Ich war nur so verwirrt weil ich im letzen Jahr aufstockendes Hart IV beantragen musste und die hatten mich zum Jugendamt geschickt damit ich UVG beantrage, was ich dann auch direkt gemacht habe. Seit Dezember habe ich aber eine neue Arbeitsstelle und verdiene für das aufstockende Hartz IV einfach zu viel, hatte aber immer noch nichts von Jugendamt gehört...bis gestern da kam dann der Bescheid dass sie mir eine größere Summe nachzahlen müssten weil ich ja letztes Jahr beantragt habe und eben auch dass sie einen Teil davon dem Jobcenter erstatten, weil ich 2 Monate davon aufstockendes Hartz IV erhalten hatte. Ich war total verunsichert wegen der neuen Arbeitsstelle, nicht dass ich die Summe vom UVG dann auch wieder zurückzahlen muss... war schon am rumgooglen wie es aussieht damit aber keine klare Antwort gefunden... Vielen Dank!

von OlliMolli am 15.06.2018, 20:13



Antwort auf Beitrag von OlliMolli

UVG kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn der KV nichts bezahlt hat und Du mind. Euro 600,- verdient hast.

von Garnele08 am 15.06.2018, 20:43



Antwort auf Beitrag von Garnele08

das o.g. Kind ist 9 Jahre, da gibt es kein Mindesteinkommen des Empfängers Erst ab 12 gilt, dass entweder der Empfänger mind.600€ selber verdient oder das betreffende Kind kein Sozialgeld erhält bzw. durch das Zahlung UHV der Hilfeanspruch beim Jobcenter nicht mehr besteht. Gilt auch nur, wenn die Familie alg2 bezieht.

von 32+4 am 17.06.2018, 12:38



Antwort auf Beitrag von OlliMolli

UVG wird bei Harz IV als Einkommen bei Deinem Kind angerechnet. Deshalb wurdest Du letztes Jahr zum Jugendamt zwecks UVG geschickt. So lange der Bescheid nicht da war, hat das Jobcenter quasi das "Einkommen" deines Kindes vorgestreckt und jetzt will es seinen Anteil wieder haben. Dein Einkommen ist unabhängig davon. Jetzt wo du zuviel für die aufstockenden Leistungen verdienst, kannst du das UVG als mehr sehen, also ein zusätzliches Plus...

von sara31 am 15.06.2018, 22:40



Antwort auf Beitrag von OlliMolli

Danke sara31!...Das sind ja endlich mal gute Nachrichten...

von OlliMolli am 16.06.2018, 23:25