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Unterhaltsvorschuss ans Amt zurückzahlen

Thema: Unterhaltsvorschuss ans Amt zurückzahlen

Hallo, der Vater meines Sohnes bekommt ALG2 und kann somit ja keinen Unterhalt zahlen, also bekomme ich Unterhalsvorschuss. Jetzt ist es so, er macht seit einem halben Jahr einen Computerkurs und bekommt hoffentlich schnell einen Job (bitte Daumen drücken). Er muss ja dann Unterhalt für seinen Sohn an mich zahlen und den Unterhaltsvorschuss ans Amt zurück. Wie wird das geregelt? Wieviel Geld muss für ihm übrig bleiben im Monat? Also ich meine, wieviel im Monat muss er ans Amt zurückzahlen? Oder kann er sagen, ich zahle jeden Monat 100,00 Euro zurück? Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend geschrieben. Danke für Eure Hilfe. LG M&G

Mitglied inaktiv - 22.02.2008, 18:57



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Also wenn ich das richtig gelesen habe muß er ans Amt zurück zahlen, er kann aber auch in Raten zahlen wie klein die ausfallen dürfen weiß ich nicht. Mein damahliger Freund hat auch erst ein halbes Jahr nach der Trennung von der Mutter seines Sohnes einen Job gefunden und mußte sofort alles zurück zahlen weil sie das dem Amt gleich gemeldet hat das er einen Job hat. Aber wie gesagt er konnte in Raten zahlen aber auch monatlich den Unterhalt an sie...

Mitglied inaktiv - 22.02.2008, 19:52



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Hallo bei uns ist es so das er ca.75€ im monat bezahlt hat es aber auf ne Pfändung drauf ankommen lassen .Ich weiß das nur weil wir jetzt nach 12 Jahren erstemal Unterhalt bekommen vom leiblichen Vater er hat bzw. hatte arbeit bekamm ca 1200€ netto und da stands auf dem Lohnzettel und mein sohn bekommt 42,-€ Unterhalt mit 14j aber besser als gar nix.LG

Mitglied inaktiv - 23.02.2008, 17:46