Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Unterhaltsfrage oder eher Umfrage

Thema: Unterhaltsfrage oder eher Umfrage

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Bei der damaligen Trennung wurde der Unterhalt mit einem Vergleich zwischen den Anwälten geklärt (musste über den Anwalt gehen weil Ex nicht zahlen wollte usw). Es wurde vereinbart, dass er laut Düsseldorfer Tabelle zahlt weil er ja als Selbstständiger nicht viel hat. Mein Anwalt sagte damals schon das es lachhaft ist, er müsste wesentlich mehr zahlen. Dazu müsste ich aber vor Gericht. Das wollte ich nicht. Wollte nur meine Ruhe und Unterhalt für´s Kind. Jetzt bin ich endlich standhafter. Hört sich doof an, ich weiß. Aber ich mache endlich meinen Mund auf. Lass mich nicht mehr einschüchtern. Würdet ihr den Unterhalt neu berechnen lassen nach über 5 Jahren oder sagen, dass er doch zahlt und gut ist´s? Liebe Grüße

von Speedy78 am 10.08.2011, 14:27



Antwort auf Beitrag von Speedy78

ich hab nach festeinstellung neu rechnen lassen und alle 2 jahre. meiner zahlt unter unterhaltsvorschuss. (drei eur drunter, so bekomm ich das nicht aufgestockt). ja, ich würde es machen.

von Patti1977 am 10.08.2011, 14:28



Antwort auf Beitrag von Speedy78

.

von suchepotentenmannfürsleben am 10.08.2011, 14:43



Antwort auf Beitrag von Speedy78

Hi, ich würd's auf alle Fälle machen. Sieh' es doch einfach so: Das ist Geld, das Deinem Kind zusteht, Ihr könntet Euch dadurch einige nette Dinge, Ausflüge, was auch immer, mehr leisten. Wieso solltest Du darauf verzichten, Dich von ihm über's Ohr hauen lassen? Bei mir war's auch ganz übel, mit allen Mitteln hat mein Ex-Mann versucht, trotz gigantischem Jahresgehalt, mein Kind und mich zu betrügen. Aber ich habe ein großartigen Anwalt, der mich sehr ermutigt hat zu klagen, demnächst ist Prozess. LG Holly

von Holly Friday am 10.08.2011, 14:56



Antwort auf Beitrag von Speedy78

zahlt er jetzt den Mindestsatz? Also ist die Möglichkeit, dass der Unterhalt nach unten berechnet wird, ausgeschlossen? Wenn ja, dann würde ich eine Neuberechnung beantragen. Auch hier stand das Thema im Raum. Da ich aber weiß, dass der KV von Simon regelmäßig seine Einkünfte frisiert, hätte ich hier eventuell in den sauren Apfel gebissen und es hätte bei Neuberechnung sogar WENIGER gegeben als es jetzt schon gibt. Ist halt Risiko... LG Sue

Mitglied inaktiv - 10.08.2011, 15:37



Antwort auf Beitrag von Speedy78

Kommt darauf an... reicht euer jetziges Geld dass ihr ohne staatliche Hilfen über die Runden kommt und ist der Ex auch noch engagiert für sein Kind da, hilft dir auch indem er das Kind zB auch mal am Wochenende freiwillig nimmt, habt ihr einen freundschaftlichen Kontakt miteinander und Du hast keine Angst, daß der KV den Umgang mit seinem Kind verringert weil er beleidigt ist wenn er mehr zahlen muss würde ich es nicht machen. Wenn es euch aber helfen würde aus der finanziellen Hilfe raus zu kommen, der KV sich nur spärlich um das Kind sorgt und ihr eh nichts außer dem Unterhalt miteinander zu tun habt würde ich es versuchen. Ich lebe lieber mit etwas weniger Geld dafür in Frieden und Ruhe als 150 Euro mehr im Monat zu haben, dafür ständig Stress mit dem Ex. Natürlich nur wenn das Geld ausreicht.

Mitglied inaktiv - 10.08.2011, 20:05



Antwort auf diesen Beitrag

Ohje, mir war gar nicht bewusst, dass das Problem mit der Unterhaltsangleichung ans Gehalt an scheinend öfter vorkommt!?! Bei mir isses ein bisschen ähnlich: KV hat bisher den Mindestsatz gezahlt, da er noch im Studium war. Jetzt ist er fertig, und ich werde im September ne Überprüfung durchführen lassen damit hochgestockt wird. Dem Kind steht das Geld zu, und Mindestsatz war bei DEM KV ohnehin schon ne Frechheit (der hat nämlich mehr als genug zur Verfügung stehen)

von angry.me am 10.08.2011, 23:28