Guten morgen, vielleicht kann mir jemand meine frage beantworten? Stimmt das, dass wenn ich mich von meinem mann mich trenne (haben ein gemeinsames kind, 3j.) das er mir kein unterhalt zahlen muss? Danke im vorraus. L.G. Vala
Mitglied inaktiv - 04.06.2011, 10:03
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betreuungsunterhalt ja, während der trennungszeit. allerdings kannst du mindestens teilzeit arbeiten, da das kind im kindergarten betreut werden kann.
für diese frage würde ich einen anwalt aufsuchen, der dir das ganz genau ausrechnen kann. am besten mit angaben zum gehalt deines mannes.
mit nachehelichem unterhalt sieht es aber schlecht aus.
Mitglied inaktiv - 04.06.2011, 10:11
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Ich arbeite jetzt schon seit er ein jahr ist als teilzeit. Nur denk ich wenn ICh ihn verlasse und er mir nichts zahlen muss, wie komm ich dann mit dem kleinen über die runden?
Mitglied inaktiv - 04.06.2011, 10:19
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er muß dem kleinen unterhat bezahlen (google mal: düsseldorfer tabelle - zahlbeträge), dann bekommst du noch das kindergeld und deinen lohn, wenn das nicht ausreicht evtl kinderzuschlag, wohngeld oder ergänzendes hartz 4...
von
Thaga
am 04.06.2011, 10:44
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Er muß Trennungsunterhalt zahlen bis zur Scheidung. Normalerweise hat man dann ja einen Anwalt bei Seite, der einem dann das weitere Vorgehen erklärt und auch die Summe ausrechnet. Ggf steht einem auch nach Scheidung Unterhalt zu. Das ist u. U. ein langer Weg, der sich aber lohnen kann.
Nur Realität ist, dass die meisten drauf verzichten.
von
dani-h
am 04.06.2011, 14:13
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Wer wen verlaesst ist fuer den Unterhalt unerheblich.
Er muss fuer sein Kind Kindesunterhalt zahlen. Evtl. zahlt er zusaetzlich fuer dich Betreuungsunterhalt.
von
Pamo
am 04.06.2011, 20:49