Alleinerziehend, na und?

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Unterhalt

Thema: Unterhalt

hallo, wie ist das wenn man sich trennt und eine erwachsene Tochter hat in Ausbildung und die Mutter berufsunfähig ist. Muss der KV dann Unterhalt zahlen an die Mutter/Tochter wenn kein Vermögen da ist? lg

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 23:13



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weiß ich nicht aber das kann man googeln das weiß ich

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 23:16



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...warum gibts überhaupt ein Forum und stell dir vor ich habs versucht bevor ich gefragt habe und nichts gefunden was mir hilft. Nebenbei finde ich solche Aussagen nicht gerade toll. Wenn beide berufstätig sind sind beide fürs Kind unterhaltspfl. (lebt bei Mutter) und die Frau ernährt sich selbst da sie ja arbeiten kann (habe allerdings auch was gehört mit 1 J. trennungsunterhalt??) Also wirklich geholfen hat mir Dr.google nicht.

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 23:42



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gefunden über google :o))) http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber ich glaube, ist beim Kind mehr zu holen als beim KV, dann gehen sie an das Kind ran.

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 23:45



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wie beim Kind zu holen? Das Kind verdient ca.700 Euro. Wieviel Mutter bekommt weiß ich nicht. Und ob der vater für die Mutter (die ja wenig hat ) Unterhaltspflichtig ist und wie lange seh ich nicht. Aber die Mutter wird ja auch später kein Einkommen haben (ausser das aus BU) hieße ja dann eher H4 oder täusch ich mich?

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 23:51



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da täuschst Du Dich sicherlich nicht, denn auf ALG I hast ja nur Anspruch, wenn Du einem Beruf so und soviel Jahre nachgegangen bist, also käme nur H4 in Frage. Und solange noch jemand bei der Mutter wohnt, der ebenfalls ein Einkommen hat, so ist es fast nur verständlich, dass die Person an die Mutter "abgibt", wenn der KV dazu nicht im Stande ist. Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss? Bis 12, oder? Also fällt das weg. Lang einem nackten Mann in die Taschen

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 23:57



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Ich habe keine Ahnung, bekomme ja kein Vorschuss und geht ja auch nicht um mich. Die Frage war ja nur ob der Mann generell für die Mutter Unterhalt zahlen muss (sofern ers kann) auch wennd as Kind nicht mehr unter 3 ist (so wie bei mir, da muss er zahlen bis sie 3 ist und die Elternzeit vorbei) Bei einer Bekannten sind die Kinder noch nicht in Ausbildung aber die Mutter geht arbeiten und er muss nur 1 Jahr für sie zahlen (und für die Kids länger) Klar bei H4 wird ihr Einkommen mit berechnet das ist klar.

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 00:04



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Ich denke, die Tochter hat noch Anspruch auf Unterhalt, solange sie ihre erste Ausbildung macht. Bei der Mutter kommt es drauf an, ob sie verheiratetet waren. Wenn ja, wird er im Trennungsjahr auf jeden Fall für sie zahlen müssen. Und wohl auch danach, wenn sie nicht in der Lage ist, einen Beruf auszuführen. Aber das ist wirklich ein Fall für den Anwalt denke ich.

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 08:07



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Hallo, das muss im Einzelfall gerichtlich geklärt werden. Wenn es sich um eine langjährige Ehe handelt und es "eheprägend" war, dass die Frau Hausfrau war und nicht gearbeitet hat, kann es auch heute noch im Einzelfall durchaus so sein, dass der Mann für sie zahlen muss.

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 09:20