Alleinerziehend, na und?

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unterhalt

Thema: unterhalt

hallo,hab da mal ne frage,u zwar hat mein ex mann 2 mal hintereinander keinen unterhalt bez. gestern hat das jugendamt ne pfändung rausgeschickt,was bedeutet das,laut jugendamt hat er kein einkommen,u lebt von seiner frau.Lg skaline

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 18:50



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*wirr*

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 19:54



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die frage war,was bei einer pfändung gemacht wird

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 21:08



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Man kann eine Frage meißt ganz gut erkennen, wenn man ans Ende ein Fragezeichen setzt! Also, was bei einer Pfändung gemacht wird, sagt ja schon das Wort 'Pfändung' aus. Der Gerichtsvollzieher besucht den Schuldner und bittet um Einlaß in die Wohnung, wird ihm der verwehrt, kommt er mit einer gerichtl. Anordnung wieder und kommt dann doch rein. Pfänden darf er alle wertvollen Gegenstände, außer denen die zum tägl. Bedarf gehören. Allerdings darf er auch eine Austauchpfändung veranlassen, dh. wenn in der Küche der teure delonghi-Kaffeeautomat steht, kann er den pfänden eine normale Kaffeemaschine hinstellen. Teure Haustiere können sogar auch gepfändet werden. Weiterhin gibt es noch Lohnpfändung, da wird ein Teil des Lohnes direkt vor der Auszahlung an den AN an den Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Oder auch die Kontopfändung, da muß man allerdings sicher wissen, dass Geld über dem Selbstbehalt auf dem Konto liegt, sonst bringt das nichts. Noch Fragen?

Mitglied inaktiv - 14.10.2009, 22:27



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hallo,also laut jugendamt hat er kein einkommen,er lebt von seiner frau,ob er ein konto hat,glaub ich nicht,also auch keine lohnpfändung,ich denke mal ich krieg kein unterhalt mehr,hat er mir selbst angedroht,die sachen die er hat gehören bestimmt auch seiner frau.da kann man doch nix machen oder?

Mitglied inaktiv - 15.10.2009, 09:02



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hi, na dann mußt du Unterhaltsvorschuss beantragen! lg

Mitglied inaktiv - 15.10.2009, 10:56



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bekomme kein uvg,bin wieder verh.

Mitglied inaktiv - 15.10.2009, 11:51