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unterhalt hilfe

Thema: unterhalt hilfe

hallo der erzeuger meines kindes hat unregelmäßig unterhalt gezahlt wobei er zahlen kann. ich habe einen unterhaltstitel gleich dazu gesagt. nun bekam ich unterhaltsvorschuss von 109 euro unterhaltsvorschuss bekommen. er hätte unterhalt von 175 euro zahlen müssen. also habe ich mir die differenz aufgeschrieben und den erzeuger als schulden an seinem kind gemeldet. nun wollte er mir erzählen ich kann das nicht einklagen, weil ja das jugendamt gezahlt hat. kennt sich jemand von euch da aus oder hat das gleiche durch und kann mir vielleicht helfen. habe auch nun beistand beantragt.

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 15:42



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das heißt, Du bekommst Unterhaltsvorschuss (als Sicherheit, weil der Kindsvater unregelmäßig zahlt) aber er ZAHLT schon mal irgendwie und wenn er dann zahlt, bekommt das JA von Dir den Vorschuss zurück? Das ist doch wahnsinnig umständlich!!!!

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 15:51



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Mein Ex-Gatte hatte 10 Jahre so eine "Tahlungsmoral". Ich hatte Unterhalts-Vorschuss. Er mußte dann die Differenz an mich zahlen und an das JA den gezahlten Vorschuss. Die Jungs sind 21 und 19 und er zahlt ans JA sicher immer noch... geschieht ihm Recht. Wirklich schwirig war es erst dann, als 6 Jahre Vorschuss ausgelaufen waren und das JA dann nicht mehr zahlte... du hast einen Titel, nutze das und wenns nicht geht machs wie ich... Lohnpfändung und danach hatte ich jeden Monat den Unterhalt sicher. lG und viel Glück, Kerstin

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 15:59



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Sein Unterhalt ./. UVG = Deine Restforderung!!!!!!!!! Habe ich auch so gemacht. UVG ist meistens niedriger als der festgesetzte Unterhalt, un der Vater hat dann halt den Betrag an den Staat und zusätzlich an dich zu zahlen! LG

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 16:29



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ich habe unterhaltsvorschuss erhalten. sie haben den kv gebeten selber zu zahlen weil er das ja kann und haben die zahlung eingestellt. mir geht es halt um die differenz (unterhalt- unterhaltsvorschuss= differenz)dies ist nun schon ne große summe die ich einklagen will.

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 19:56



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Das was da an Differenz zwischen UHV und Unterhalt ist, ist das hälftige Kindergeld. Das bekommt die Mutter, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt! Zahlt der Vater Unterhalt hat er Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag. Beim UHV wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen und die Mutter hat dann Anspruch auf den vollen Freibetrag! Gruß von Cat

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 20:24