hallo ihr lieben,
ich werde leider aus der düsseldorfer tabelle nicht ganz so schlau. hat einer von euch "rechenerfahrung" ???
was steht mir im fall einer scheidung an kindersunterhalt zu ??
vater: netto ca. 1600, voll berufstätig
mutter: voll berufstätig, netto ca. 1500+ 164 kindergeld. warmmiete ca. 670euro.
ich habe ausgerechnet, dass mir (kind 4 jahre!) mtl. 214 euro kindesunterhalt zu stehen. frage: ist das korrekt, kommen dann nur noch 82 euro kindergeld zu den 214 ???
lieben dank und euch allen einen schönen tag
Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 14:47
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deinem kind stehen tatsächlich 214€ unterhalt zu, wenn sich der kv nicht noch einiges abziehen kann ( schulden, pauschal 5% ).
kindergeld bekommst du weiterhin 164€.
wieviel DU verdienst ist für den kindesunterhalt völlig unerheblich....
Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 15:04
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Das halbe Kindergeld ist bei der Berechnung beim Vater schon abgezogen also verringert sich der Betrag nicht weiter.
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 15:05
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Hallo,
also Deine Einkünfte haben damit gar nix zu tun. Auch die Miete usw. nicht. Ich komme auch auf den von Dir genannten Betrag - 296 Euro abzgl. halbes Kindergeld.
lg heike
Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 15:05