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Unterhalt berechnen erst nach Auszug?

Thema: Unterhalt berechnen erst nach Auszug?

Hallo, mein Noch-Mann wird zum 15.01.12 ausziehen und ich bleib mit den Kindern in der Wohnung. Nun war er beim Jugendamt und die meinten wohl zu ihm, sie können den Unterhalt, den er fürs Kind zahlen muss, erst berechnen, wenn er ausgezogen ist. Ist das richtig? Ich meine, ich muss überall angeben, wieviel Unterhalt ich bekomme, weiss es aber nicht genau... Kann mir da jemand Auskunft geben? Danke und LG Sandra

von Sandr@1974 am 12.12.2011, 12:30



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Macht für mich Sinn, denn seine neue Miete verändert den Selbstbehalt. Ich nehme aber an, dass es schon einen Mietvertrag gibt und somit kann er den UH doch jetzt berechnen lassen oder? Das sind aber nur Vermutungen, mit UH-zahlenden Vätern kenne ich mich nicht aus.

von mf4 am 12.12.2011, 13:12



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Den Vertrag bekommt er am Freitag. Aber die Höhe und Wohnungsgrösse usw weiss er ja schon. Gut, aber theoretisch wenn er den Mietvertrag in den Händen hat, kann er das doch berechnen lassen oder spricht noch was dagegen? LG Sandra

von Sandr@1974 am 12.12.2011, 13:15



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Nein, das stimmt nicht! Die eheliche Wohnung verlässt Dein Mann freiwillig im Trennungsjahr. Eine Trennung kann jedoch auch in einer gemeinsamen Wohnung vorgenommen werden. Wird auch vor Gericht als Trennungsjahr anerkannt. Sobald ihr euch von Tisch und Bett getrennt habt, besteht Barunterhaltspflicht, denn der eine darf für den anderen weder kochen, noch waschen noch abspülen. Getrennte Kassen bei getrennten Leben. Seine Miete ändert auch nicht seinen Selbstbehalt. Er muss die Miete seinen finanziellen Möglichkeiten unterordnen, nicht andersherum. Du musst auch abkären, ob er Dir ggf. trennungsunterhaltspflichtig ist. Selbst wenn das nur 3,45 sind, will das Amt das Wissen und wird es dir entsprechend anrechnen.

von shinead am 12.12.2011, 14:57



Antwort auf Beitrag von shinead

Wie hoch seine Miete ist zählt nicht zur Berechnung. Das geht nur nach Einkommen und Kinderanzahl. Es zählen noch in der Ehe aufgenommene Kredite. Sonst würden doch viele lieber eine grosse Wohnung finanzieren wie an die Ex oder die Kinder etwas zu bezahlen.

von nociolla am 12.12.2011, 19:45



Antwort auf Beitrag von nociolla

Mir war so als ob es bei meinem ExEx damals in der Berechnung war, Miete, angemessene Ausgaben wegen Arbeitsweg usw. Da ich aber nur schlecht oder gar nicht zahlende Väter kenne seit ca. 20Jahren bin ich wohl nicht im Bilde.

von mf4 am 12.12.2011, 21:44



Antwort auf Beitrag von mf4

Vielleicht hat dein ExEx ueber seine laufenden Kosten GEJAMMERT. Das bedeutet aber nicht zwangslaeufig, dass diese in die Berechnung eingingen.

von Pamo am 12.12.2011, 22:55



Antwort auf Beitrag von Pamo

Kosten für den Weg zur Arbeit werden eventuell angerechnet, wenn sie außergewöhnlich hoch sind. Ein Schichtarbeiter, der keine Möglichkeit hat mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Arbeit zu kommen, kann sich die Werbungskosten ggf. mit einrechnen lassen. Da muss eben dann ein Auto unterhalten werden. Die Miete muss allerdings dem Selbstbehalt angepasst werden. Nichts wäre leichter, als eine Wohnung für 1500 Euro warm anzumieten um den Selbstbehalt in die Höhe zu treiben. Eheliche Schulden (z.B. vom Haus oder Auto) können hingegen u.U. den Selbstbehalt erhöhen. Wer allerdings nach der Trennung ein Haus kauft, muss selber sehen wie er das bezahlt.

von shinead am 13.12.2011, 09:00



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Ich werde auf alle Fälle beim Jugendamt nachfragen. LG Sandra

von Sandr@1974 am 13.12.2011, 13:27