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unterhalt bei volljährigen kindern

Thema: unterhalt bei volljährigen kindern

habe gestern schon recherchiert, aber nichts "greifbares" gefunden, wie es sich beim unterhalt verhält, wenn das noch in der Ausbildung befindliche Kind einem Minijob nachgeht. werden die MINIeinnahmen von ca. 500€ in einem jahr angerechnet?? sprich: verringert sich der zu zahlende unterhalt deswegen?? gibt es da eine Einkommensgrenze? das Kind war schüler und ist jetzt fürs Studium eingeschrieben. hatte den fall schon jemand? bin auf der suche nach einem Anwalt, aber für verfahrenskostenhilfe arbeitet niemand.....

Mitglied inaktiv - 25.07.2014, 10:16



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huhu, vielleicht bei frau bader mal fragen?

von claudi700 am 25.07.2014, 10:51



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ich hätte aber gerne Erfahrungen.

Mitglied inaktiv - 25.07.2014, 11:12



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Das ist ja blöd! Genau deswegen werden wahrscheinlich viele Unterhaltsansprüche nicht durchgesetzt - mit PKH bekommt man keinen Anwalt, schon gar keinen guten. Ich höre mich mal um. Am Wochenende bin ich bei einer (privaten) Veranstaltung mit geschätzten 20 Juristen. Leider ist keiner Familienrechtler - aber vielleicht weiß einer jemanden. Ach so, das Urteil, das ich gefunden habe, paßt für Euch nicht. Und meine Handy-Kamera ist Schrott. Aber das Buch spricht bei Schüler-Ferienjobs von "überobligatorisch" - vielleicht danach mal googeln.

von Strudelteigteilchen am 25.07.2014, 11:12



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ich habe ( nebst dem gestern berichteten ) meinen damaligen Rottweiler-Anwalt angefragt, wenn ich selbst zahle, dann macht es der kevome-anwalt, mein rotti tut sich mich nicht mehr an das überobligatorisch fand ich gestern auch schon.... leider ist halt entweder von schülern, Azubis und/oder Studenten die rede.

Mitglied inaktiv - 25.07.2014, 11:31



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Nach meinen Kenntnissen sind alle Einnahmen des Kindes mit anzugeben, auch Minijobs!

von Ilse_2000 am 25.07.2014, 11:44



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....das war nicht meine frage!

Mitglied inaktiv - 25.07.2014, 11:50



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Aber Du möchtest doch wissen, ob Minijobeinnahmen bei der Unterhaltsberechnung für das Kind (in Ausbildung oder im Studium) angerechnet werden dürfen. Die Tochter meines Mannes aus erster Ehe ist in der Ausbildung einem Minijob nachgegangen, diese Einnahmen mussten neben ihrem Ausbildungsgehalt auch mit angegeben werden. Danach erhielt mein Mann einen neuen Unterhaltsbescheid. Oder habe ich Dich jetzt total fasch verstanden??

von Ilse_2000 am 25.07.2014, 11:53



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*Nach meinen Kenntnissen sind alle Einnahmen des Kindes mit anzugeben, auch Minijobs!* das war deine antwort. ob ich sie angeben muß, war nicht die frage, sondern in wieweit sie angerechnet werden und ob es grenzen gibt. bei überobligatorischen einnahmen wird nämlich u.u. nur die hälfte angerechnet.....

Mitglied inaktiv - 25.07.2014, 12:01



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Habe zwar keine Erfahrung damit, aber hier http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php und hier http://www.lexikon-familienrecht.de/unterhalt-volljaehrige-kinder-anrechnung-eigener-einkuenfte/ ein paar hilfreiche Hinweise und Beispiele gefunden. Hoffe deine Große kann sich den Ärger mit Daddy ersparen. LG terkey

von Terkey235 am 25.07.2014, 13:06



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terkey, danke! das hilft mir schon. der ärger ist leider da......

Mitglied inaktiv - 25.07.2014, 13:19



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Mist, verdammter. Will der ernsthaft seiner Tochter die paar Kröten abziehen und sie noch für ihren freiwilligen Einsatz strafen (du musst das nicht beantworten)? Ich hoffe für sie, dass der Einstieg ins Studium cool wird und sie sich trotzdem auf diesen neuen Abschnitt freuen kann. Und zum Erzeuger: Blödmann! (sorry)

von Terkey235 am 25.07.2014, 13:53



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Genau das habe ich mir auch gedacht... Es wird wahrscheinlich nicht so sein, dass er es sich nicht leisten könnte

von Bookworm am 25.07.2014, 13:55



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http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html Leider finde ich die Seite nicht, aber es gibt einen Freibetrag an den sie nicht herankommt wenn sie 500€ im Jahr ? verdient. Weiß ja nicht was Dein Ex verdient, Problem ist eben dass ihr nun beide unterhaltspflichtig seid und je nach Gesamteinkommen gequotelt zahlen müsst. Und das Kindergeld wird ab Volljährigkeit auch voll als Einkommen gerechnet nicht mehr hälftig. Kann später gern noch einmal genauer schauen, hatten es neulich erst woanders, da waren auch Gesetzestexte genannt.

von Sternenschnuppe am 25.07.2014, 13:56



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*Weiß ja nicht was Dein Ex verdient, Problem ist eben dass ihr nun beide unterhaltspflichtig seid und je nach Gesamteinkommen gequotelt zahlen müsst.* DAS weiß ich/wußte ich.....darauf bin ich auch eingestellt. auf eine Anrechnung von Ferienjobs allerdings nicht.

Mitglied inaktiv - 25.07.2014, 14:10



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Zweiter Versuch : -) http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php Es geht vor allem um ständiges Einkommen stand auf einer anderen Seite. Ferienjobs ansich werden als überobligatorsich bezeichnet und werden nicht ! angerechnet. Auch mit 18 berechnen die Jugendämter auch noch stand viel drin. Sie kann hingehen, alles angeben und dann helfen sie kostenfrei.

von Sternenschnuppe am 25.07.2014, 14:25



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hey vallie, Antwort meines Nachbarn (Jurist) ohne gewähr... In der Übergangszeit zwischen schule und Studium wird das was sie verdient voll auf den unterhalt angerechnet, ab Studienbeginn gar nicht oder nur seeehr gering weil man davon ausgeht, dass das in der Freizeit stattfindet weil Studium vollzeitjob ist. Er sagt bei 500 Euro im jahr vermutlich gar nicht. Anders ist es bei einem Aupair Aufenthalt..ich weiß nicht ob du da drauf anspielst. Während der Aupair zeit ist keiner unterhaltspflichtig, da die gasteltern für das Kind sorgen Lg reni

von Reni+Lena am 26.07.2014, 16:07



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

ich rechne mit no money ab august, fahre aber jetzt erst mal in aller gemütsruhe in den urlaub und stell mich tot.

Mitglied inaktiv - 26.07.2014, 17:01