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Unterhalt abziehen....?!

Thema: Unterhalt abziehen....?!

Guten Morgen zusammen, der Vater von meinem kleinem hat mir gestern verkündet, dass er im August die Hälfte vom Unterhalt behalten will, weil der kleine dann ja 2 Wochen bei ihm ist, weil ich arbeiten muss. Darf er das?! Bin mir unsicher...er zahlt eh schon nicht den vollen Satz, weil er im moment eine Umschulung macht. Was meint ihr?! Liebste Grüße, L.

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 08:42



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oh sry. 2 mal wollte ichs nicht schreiben...

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 08:43



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Ich denke/glaube, er darf das.

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 08:47



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Hallo, ich denke, er darf das nicht;-) Ich weiß ja nicht, wieviel er zahlt, aber in den Unterhaltszahlungen nach der DT ist ja schon berücksichtigt, daß das Kind regelmäßig beim Papa ist und dazu zählt auch die Hälfte der Ferien...was mit 2 Wochen ja hinkommen müßte. lg heike

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 09:07



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Ich meine nein, beziehe mich aber nicht auf Quellen, sondern auf informierte PosterInnen hier, die immer betonen, dass in den Unterhalts-Sätzen die kurzen Aufenthalte an Wochenenden oder in den Ferien beim anderen bereits eingerechnet sind, d.h. abgezogen. Daher darf er der KV eigentlich nichts mehr abziehen. Zudem laufen deine Fixkosten doch für das Kind auch weiter, die Miete (auch f. KiZi) Strom, Wasser etc. sind ja immer gleich, ob Kind da oder 14 Tage in Urlaub. Und wenn man privat Urlaub macht, zahlt man doch auch nicht weniger Miete, weil man schon im Urlaub das Hotel bezahlt ... Meine persönliche Anmerkung: Sehr spannend, wie einige KV generell meinen, die Mutter bekäme zuviel Geld etc., nur weil sie sich um das Kind kümmert, und sie solle doch selbst mal arbeiten gehen. Wenn sich die KV dann ums Kind kurzfristig kümmern, entdecken sie, dass durchaus einige Ausgaben damit verbunden sind. Und wollen es natürlich der Mutter streichen. Liebe Grüße, keine Rechtsberatung, shortie

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 09:44



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Schau mal hier: http://www.wochenendvater.de/?p=229 Das ist das Einzige was ich gefunden habe. Leider schon recht alt. Aber vielleicht hilft es.

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 10:26



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ich kann Dir leider nicht helfen, fände es aber tatsächlich gerechtfertig - GERADE in den Ferien und wenns nicht nur um ein Wochenende geht. Der Vater hat in der Zeit, da das Kind seinen Lebensmittelpunkt für zwei Wochen bei ihm hat, auch wesentlich mehr Ausgaben als sonst oder als er hätte, wenn das Kind NICHT bei ihm wäre, sei es Essen, eventuell Klamotten, Ausflüge usw. DIR entstehen in der Zeit keinerlei Kosten fürs Kind. Verstehen könnte ich das, obs rechtens ist, keine Ahnung? LG Sue

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 10:38



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Mal abgesehen von der Rechtslage kann man das so sehen. Dann sollte der Vater in dieser Situation eben auch alle Kosten tragen muessen. Dies koennte bedeuten, dass das Kind mit den Kleidern am Leib und ohne Reisetasche ankommt. Dann kann der sorgende Vater die Komplettausstattung fuer das Kind besorgen, die in Zukunft auch bei ihm verbleibt fuer zukuenftige Besuche. Ist doch alles furchtbar fuer das Kind.

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 17:22



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nein, unterhalt ist nicht nur für essen da sondern auch für miete, versicherung, hort, kleidung usw. daher darf er das nicht. hatte die diskussion mal, frag beim JA nach.

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 14:29



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Bei der Logik muesste sich der Unterhalt erhoehen, sobald er das Kind mal eine Stunde weniger zum Umgang bei sich zuhause hat.

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 18:01



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Ich kenne es auch so das das nicht geht . http://www.juraforum.de/forum/familienrecht/voller-unterhalt-waehrend-der-ferien-beim-vater-212851 Wie schon gesagt die Kosten für Miete , Hort und Co . laufen ja weiter . Ich finde auch nicht wie hier geschrieben das es eigentlich gerecht wäre . Ich gebe meinen zwein ja alles von hier mit was sie benötigen an Kleidung und Co . Ich schicke sie ja nicht Nackt und ohne Lieblings Spielzeug .

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 20:22