Hallo !
Wenn der unterhaltspflichtige Vater arbeitslos wird und UHV nicht gezahlt wird vom Jugendamt wie ist das dann mit der Arge ?
Wird man da als Bedarfsgemeinschaft gerechnet oder werden die Kids nur alleine gerechnet ?
Ich denke als Bedarfsgemeinschaft - richtig ?
lg
von
safrarja
am 24.05.2011, 17:03
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören Diejenigen,die in der Wohnung gemeinsam leben,oder?
von
fsw
am 24.05.2011, 18:21
Meine Kinder sind in meiner BG.
Wenn der Vater arbeitslos würde ist er allein ALG-Empfänger.
Wenn ich als Mutter wegen fehlenden UH ALG2 beantragen müßte dann ist die Mutter und die Kinder einer der BG.
von
mf4
am 24.05.2011, 18:34
na dann brauch ich da ja nicht zu hoffen . Ok Danke !
von
safrarja
am 25.05.2011, 06:58