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Arbeiten nach Elternzeit..Kündigung..?

Thema: Arbeiten nach Elternzeit..Kündigung..?

elternzeit endet nä. monat im juni.....wann kann der AG kündigen, gleich am ersten tag nach der elternzeit....? muß der AG den Angestellten nicht noch 3 monate einstellen u. lohn zahlen ? kann man ne abfindung verlangen.?...arbeitsverhältnis ist genau 4 jahre, 4 monate gearbeitet (Probezeit) u. danach ss u. berufsverbot bekommen......

von Keks10 am 14.05.2012, 13:38



Antwort auf Beitrag von Keks10

Der Arbeitgeber darf Dir an Deinem ersten Arbeitstag die Kündigung überreichen. Ob er Dich dann noch in der Kündigungsfrist arbeiten lässt, oder ob er Dich freistellt ist ihm überlassen. Der AG wird auf keinen Fall gezwungen Dich 3 Monate zu beschäftigen. Evtl. ist Deine Kündigungsfrist so lange und Du erhälst in den 3 Monaten regulär Dein Gehalt. Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache. Ob Dein AG Dir das anbietet ist ihm überlassen. Bei einem kleinen Unternehmen (< 10 Mitarbeiter) ist die Chance gering. Weißt Du denn, dass es so kommen wird? Wenn Du begründeten Verdacht hast, dann würde ich mit dem Chef reden. Die Aktion (hinfahren, Arbeitsantritt einläuten, Gespräch, Kündigung) können sich dann beide Seiten sparen.

von shinead am 14.05.2012, 13:51



Antwort auf Beitrag von Keks10

Hallo, Du wirst doch sicherlich mit Deinem AG wegen Rückkehr aus der Elternzeit im Gespräch sein??? Das macht man doch üblicherweise. Wenn nicht, gilt zunächst, dass Du nach der Elternzeit Deinen Dienst wieder zu den Bedingungen, die vor der Elternzeit waren, antrittst. Solltest Du das nicht tun, kann Dich der AG kündigen. Zuvor wird er Dich auffordern, Deinen Dienst unverzüglich anzutreten. Wenn Du das dann immer noch nicht machst, folgt i. d. R. die Kündigung. Warum sollte Dir der AG eine Abfindung zahlen? Das wäre eigentlich nur der Fall, wenn er keine Möglichkeit mehr hat, Dich weiter zu beschäftigen und ggf. die Voraussetzungen für eine Kündigung aber nicht wirklich vorliegen. Ausnahmen, wenn ihr z. B. eine Betriebsvereinbarung habt, die etwas anderes vorsieht. Bei einer Kündigung seinerseits (vorausgesetzt, diese ist rechtlich wirksam) müsste zwar der AG den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zahlen, aber der AN natürlich -sofern er nicht frei gestellt wird- auch arbeiten. Viele Grüße Chrissie P.S.: Das Berufsverbot war nur für die Zeit der Schwangerschaft, oder?

von Chrissie3 am 14.05.2012, 14:50



Antwort auf Beitrag von Chrissie3

Darf ein AG einfach so kündigen?(zB weil er danach lieber wieder die Ersatzkraft einstellen würde)

von Savanna2 am 14.05.2012, 19:23



Antwort auf Beitrag von Savanna2

Hallo, es hängt davon ab, ob in der Firma das Kündigungsschutzgesetz gilt. Wenn ja, kann man nicht so einfach jemanden kündigen. Schon gar nicht, weil man jemanden anderen will. Aber manche AG interessiert das nicht und sie versuchen es trotzdem. Viele AN geben auf, weil sie sich z. B. einen Prozess nicht antun wollen. Grundsätzlich kann ich nur jedem raten, sich einen Anwalt zu nehmen, wenn ihm gekündigt wurde, um dies gut prüfen zu lassen. Achtung: es gibt eine 3 Wochenfrist innerhalb derer man gegen eine Kündigung angehen muss, sonst ist sie rechtskräftig, selbst wenn sie ungerechtfertigt gewesen sein sollte. Viele Grüße Chrissie

von Chrissie3 am 14.05.2012, 19:29



Antwort auf Beitrag von Chrissie3

Und noch ein Achtung: Das Arbeitsamt prüft, ob man der Kündigung hätte widersprechen können/sollen. Wenn man die Kündigung hinnimmt, obwohl sie unberechtigt war, kann es zu einer Sperre kommen.

von Strudelteigteilchen am 14.05.2012, 22:03