Alleinerziehend, na und?

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Frage...??? Umzug....??

Thema: Frage...??? Umzug....??

wie groß darf bei der Arge eine wohnung für 3 pers. sein u. wie teuer...? land thüringen..? bin noch im elternjahr, kann ich da h4 beantragen oder alg 1....???? bitte um infos hier oder per PN DRINGEND !!!

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 14:50



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würde die Arge auch renovierungskosten u. kaution erstmal übernehmen...? erfahrungen...??? gibts das auch erstasustattung für haushalt, wenn der freund die wohnung leergeräumt hat..???

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 14:52



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keks, meine glaskugel sagt.... ups, kaputt. wie was von den argen übernommen wird, kann dir hier niemand sagen. die bedingungen sind nicht landesabhängig, sondern kreis- oder kommunenabhängig. lg, martina.

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 14:59



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individuell anzugleichen. komisch, keks, du warst doch schon mal ae mit kind, das ist doch noch nicht so lange her???

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:03



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ja das stimmt, ich war über 2 jahre ae mit mein sohn..... dann sind wir zus. gezogen u. wohnen nun 13 m. zusammen, aber leider hats nicht so geklappt.....

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:06



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ich weiß. aber hast du da nicht auch schon h4 bezogen?

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:07



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ja ein teilbetrag zusätzlich zu mein TZ-job....

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:11



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Na, da würde iich deinen Freund gleich mal anzeigen. Alles andere kann dir nur die ARGE vor Ort sagen.

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:01



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anzeigen...????

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:06



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leergeräumt hat!

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:07



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die möbel, die er gekauft hat.....

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:11



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Aber die Möbel, die Du vor 13 Monaten (als Ihr zusammengezogen seid) schon hattest, die hast Du noch? Was brauchst Du denn dann jetzt noch? Und die Mietgrenzen werden sich in den letzten 13 Monaten auch nicht groß verändert haben. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:17



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... was ja sein gutes Recht ist.

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:51



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Hi, hab dir PN eingestellt. Der Link ist von meinem Kreis, da sind Unterkunftsrichtlinien drin. Nicht wundern über die Internetseite, hat alles seine Richtigkeit. Lg

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:05



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Da hilft nur Unterlagen (Einkommen/Unterhalt usw.) zusammensammeln und ab zur Arge. Vielleicht kannst du ja auch in der Wohnung bleiben ? Wahrscheinlich günstiger wie ein Umzug - kommt auf deine Miete an. 3 Personen - 1 Erwachsene und 2 Kinder ? wie alt ? Wenn dein Ex Vaters eines Kindes ist - auch gleich einen Termin bei Jugendamt zum Thema Unterhalt. Sonst wird es mit allen anderen Anträgen schwer.

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:14



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oT

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:50



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Vergiß den Unterhalt auch für Dich nicht...er verdient doch anscheinend gut, wenn er einen Bonus-Urlaub bekommen hat...mit dem Elterngeld zusammen und Unterhalt für Kind 1 plus 2 mal KG kommt doch schon ein kleines Sümmchen zusammen. lg heike

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 18:01