Alleinerziehend, na und?

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umzug

Thema: umzug

hi ich hab da mal ne frage, Ich hab für meine kleine das Alleinigesorgercht und aufenthalstbestimmumgsrecht, ich würde gern in eine andere stadt ziehen, da aber der kindsvater nur eine Duldung besitzt,und daher wohl nicht in jede Sadt fahren darf. Weiß jemand ob ich in dem Fall die Kleine zu Ihm bringen muss? Danke schon mal im Vorraus

von fabrizia am 12.05.2013, 02:03



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Ich denke ja, denn wie soll das Kind sonst seinen Vater sehen ? Wie gut ist der Umgang denn jetzt und wie weit willst Du wegziehen ? Frag mal im Rechtforum bei Frau Bader. Ein Kind kann auch den Aufenthaltsstatus ändern, aber da kenn ich mich nicht aus wie das geht.

von Sternenschnuppe am 12.05.2013, 11:10



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Wenn der KV nicht zum Kind kommen kann dann sehe ich das als deine Pflicht, dass du dafür sorgst, dass das Kind zu ihm kommt.

von mf4 am 12.05.2013, 13:48



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beantragen. Eigentlich dürfte das kein Problem sein, dass er die für diesen Fall auch bekommen kann. Falls nicht, bist Du sicherlich verpflichtet, das Kind zu ihm zu bringen. LG Schru

von Schru am 12.05.2013, 16:06



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Er ist mit der kleinen völlig überfordert vor allem weil Sie sehr viel bei Ihm Weint.Und er selber hat auch überhauot keine Ahnung von Säuglingen und will sich demenstprechen von mir aber auch nichts sagen lassen.Ich möchte ca.200km weg ziehen.

von fabrizia am 12.05.2013, 16:33



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Was ist denn der Grund für den Umzug ?

von Sternenschnuppe am 12.05.2013, 16:41



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Wenn er sich auf deinen Umzug hin rechtlich beraten lässt, dann wird man ihm auf jeden Fall empfehlen, Dich auf das Bringen des Kindes zu verklagen.

von shinead am 12.05.2013, 17:09



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Aufgrund von Arbeit Das wäre nicht so schlimm,wenn ich Sie Ihm dann nur zwei mal im Monat bringen müsste.Nur ist da eben noch das ich Ihm die kleine nicht aleine geben kann da er mit nem Bekannten in einer Wohnung lebt, weil er mit der kleinen nicht klar kommt und Sie auch erst 7 Monate ist und nur für ne Stunde mit zwei kleinen Kindern 200Km zu fahren finde ich schon heftig.

von fabrizia am 12.05.2013, 22:46



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Und was wäre Deine Wunschlösung ?

von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 07:42



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Mir wäre es am allerliebsten wenn er sich selber darum kümmern würde wenn er sein Kind sehen möchte,da bei Ihm der Verdacht naheliegt das er das Kind nur für seine Aufenthaltsgehnemigung braucht.

von fabrizia am 13.05.2013, 09:27



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Wenn er das Kind nur für die Aufenthaltsgenehmigung braucht und sonst kein Interesse hat, dann wird er kaum darauf klagen, dass du ihm das Kind zum Umgang bringst. Dann hat das Kind seinen Zweck für ihn erfüllt - es ist da und lebt - und für ihn ist die Sache erledigt. Jedenfalls musst du nicht für ihn aktiv werden, sondern kannst einfach umziehen. Anstandshalber würde ich ihm eine Kontaktinformation geben, damit er dich für seine Umgangswünsche kontaktieren kann.

von Pamo am 13.05.2013, 09:39



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Mmh durch des das ich das Alleinigesorgerecht habe muss er der ausländerbehörde vorlegen das er regelmässig kontakt mir der kleinen hat.Sonst bekommt er die Aufenthaltsgenehmigung nicht.

von fabrizia am 13.05.2013, 10:42



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Meines Wissens hat ein Ausländer Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, wenn er ein deutsches Kind hat. Das Kind ist doch schon da, hat er den Status nicht geklärt? Ich finde das Thema interessant, magst du mir vielleicht den betreffenden Paragraphen, der bei ihm zutrifft, per PN schicken? Ich würde da rein gucken.

von Pamo am 13.05.2013, 10:48



Antwort auf Beitrag von fabrizia

den weiß ich leider nicht,ich weiß nur das was er mir gesagt hat.Ich weiß das er nach dem ich mit im schluss gemacht habe wohl aus angst vor nem strafantrag der ausländerbehörde geschrieben hat das er zurück möchte.Zeit die kleine jetzt da ist will er wieder hier bleiben und wollte dafür unbedingt das gemeinsame Sorgerecht.Wenn er das geteilte Sorgerecht hätte wäre es anscheinend kein Problem für Ihn in mit der Aufenthaltsgenehmigung.Jetzt muss er so wie er zu mir gesagt hat, der Ausländerbehörde vorlegen das er Umgang mit der kleinen hat,und das er unterhalt bezahlt.

von fabrizia am 13.05.2013, 11:21



Antwort auf Beitrag von fabrizia

Ich glaube, er hat da etwas mißverstanden oder gibt dir bewusst falsche Auskünfte über die notwendigen Unterlagen. Deswegen: google doch mal "binationale Beziehungen" und "deine Stadt", mach einen Termin für dich allein und lass dich beraten wie die Sachlage wirklich ist. Dann siehst du ob es wirklich etwas gibt, das du für ihn tun kannst ohne dass du dir und dem Kind schadest. Nur auf sein Gejammer hin würde ich GAR NICHTS unterschreiben. Und dem Umzug würde ich sowieso machen, übrigens brauchst du ihn auch nicht vorher darüber zu informieren.

von Pamo am 13.05.2013, 11:28



Antwort auf Beitrag von fabrizia

mmh ist ja ganz Interessant aber ich muss sagen ich bin mit Ihm Gott sei Dank!!! nicht mehr zusammen.Er war der größte Fehler meines Lebens.Es wäre zwar schade für die kleine wenn er zurück müsste,aber mir ist es ehrlich gesagt egal.Und finde seine Aufenthaltsgenehmigung ist sein eigenes Problem und nicht meines oder das Problem von der kleinen.Und ich finde es sehr traurig das er dieses auf der kleinen austrägt.

von fabrizia am 13.05.2013, 13:19



Antwort auf Beitrag von fabrizia

Dann unterschreib halt nichts, wenn dich das Thema nicht interessiert. Diese binationalen Beratungsstellen beraten übrigens nicht ausschliesslich glücklich liierte Paare, sondern auch und gerade Menschen die rechtliche Fragen zur Trennung bzw. Umgang mit dem Kind haben. Dort würdest du jedenfalls erfahren, ob sein Duldungsstatus wirklich gefährdet ist, wenn er kein Sorgerecht hat.

von Pamo am 13.05.2013, 13:34