Meine Frage: Darf ich wenn ich das Aufenthaltbestimmungsrecht habe, in die nächste Stadt ziehen ? Ist dann automatisch ein anderes Gericht und Jugendamt für mich zuständig oder bleibt dies beim alten ? ( ist aber ein anderer Zuständigkeitsbereich ) Auch der begleitete Umgang muß dann gewechselt werden oder ? Wenn der Zuständigkeitsbereich dann ein anderer ist ??? Oder kann es so bleiben wie es ist ? Muß ich meinen Umzug begründen ?
Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 16:27