Mitglied inaktiv
Meine Frage: Darf ich wenn ich das Aufenthaltbestimmungsrecht habe, in die nächste Stadt ziehen ? Ist dann automatisch ein anderes Gericht und Jugendamt für mich zuständig oder bleibt dies beim alten ? ( ist aber ein anderer Zuständigkeitsbereich ) Auch der begleitete Umgang muß dann gewechselt werden oder ? Wenn der Zuständigkeitsbereich dann ein anderer ist ??? Oder kann es so bleiben wie es ist ? Muß ich meinen Umzug begründen ?
hi nochmal :-) also umziehen darfst du wenn du das abr hast, mit dem jugendamt usw denk ich kommt es drauf an wie weit du weg ziehst...war bisher immer im einzugsbereich vom selben JA und gericht... lg milka
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