Alleinerziehend, na und?

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Umzug betrifft uns jetzt auch

Thema: Umzug betrifft uns jetzt auch

Hallo! Der KV zieht knapp anderthalb Stunden weit weg wegen eines neuen Jobs. Zuganbindung ist super, aber Kind ist dafür mit vier Jahren natürlich noch zu jung. Also muss der KV das Kind holen, wenn er es sehen will, oder bin ich zu irgendwas verpflichtet? Wahrscheinlich wird sich die Frage erübrigen, weil er vor allem am Wochenende und abends arbeiten wird, aber so kenne ich zumindest mal die rechtliche Lage. Danke für eure Hilfe. Gruß, feb

von februar2007 am 17.05.2011, 09:41



Antwort auf Beitrag von februar2007

Wenn er wegzieht, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen, die den Umgang ermöglichen. Wenn Du dann auch noch wegziehst, ist es am sinnvollsten die Kosten zu teilen. Bei uns ist es so, daß ich gut 300 km weit weggezogen bin und ich für das Kind die Hinfahrt bezahle (zu unterschiedlichen Orten) und er für die Rückfahrt sorgt. Wenn er das Kind zu bringen meint, kostet ihn das mehr. Ich lasse meine alleine fahren. Ist aber auch schon 11. Kosten pro Monat ca 80 EUR für mich. Wenn er herkommt und das WE hier verbringt, zahlt er seine Kosten (Fahrten, Hotel, etc)

von chartinael am 17.05.2011, 11:52