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Umgangsrecht - Autofahrten von der Steuer absetzbar?

Thema: Umgangsrecht - Autofahrten von der Steuer absetzbar?

Hallo, kann der Vater die "Abhol- und die Bringfahrten" von der Steuer absetzen? Kann man das als Mutter auch absetzen, wenn man die Kinder holt, bzw. bringt? Gruß, Nougat

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 16:27



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Das sind doch Privatfahrten oder? Wieso sollte man das absetzen können?

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 16:38



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Kannst Du Dein Kind auch absetzen?? ;o) Ne, sowas kannst nicht absetzen, is dem Fiskus doch schnuppe wo Du Privat hinfahrst... (soweit ich das weis ;o) ) LG

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 16:41



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Das denke ich auch. Mein Ex setzt die Fahrten angeblich von der Steuer ab

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 16:56



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Weist Du das man auf dem Mond GRATIS tanken kann? ;o)

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 16:58



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Echt? cool Mist, hab gar kein Auto

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 17:06



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werden die alle meschugge wenn "frau" sich von ihnen trennt? Mein Ex setzt auf jeden Fall die Fahrten ab *ironieoff*

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 17:20



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Nee sie sind es vorher... wenn sie sie so mies behandeln, daß sie geht

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 17:22



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...nach derzeitiger Rechtslage gelten die Fahrtkosten in Zusammenhang mit dem Umgang durch den (hälftigen) Kinderfreibetrag steuerlich als abgegolten. Ich meine mich allerdings zu erinnern, vor einiger Zeit von einem Gerichtsverfahren gelesen zu haben, in dem ein Vater auf gesonderte steuerliche Berücksichtigung klagt, irgendetwas müsste da sein... auf Anhieb habe ich über Google dazu allerdings nicht gefunden.

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 18:58



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Hol- und Bringfahrten sind tatsächlich für den Elternteil absetzbar, der das Besuchsrecht inne hat. Sind sogenannte Sonderausgaben. Ist der Elternteil Hartz IV Empfänger kann er sogar für die Besuchtage den entsprechenden Anteil an den Kinderleistungen beantragen. Immerhin ist er ja in der Pflicht das Kind auch zu versorgen. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 20:41