Alleinerziehend, na und?

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Umgang Unterbinden !

Thema: Umgang Unterbinden !

Meine Frage: Kann ich den begleitetn Umgang zum Vater unterbinden ? Begründung: Der Vater hat eine Bewährungsstrafe nun bekommen, wg schwerer Körperverletzung gegenüber dem Kind und mir !!! Ist dies Ausreichend, um den Umgang zu unterbinden ( info: es kam noch nicht zum kontakt zum Vater in der Begleitungsstelle, erst die Eingewöhnung des Kindes, in der Zwischenzeit war nun die Verhandlung, nun ist es bewiesen, das er gewalttätig war !!!!!!! ) Darf ich nun aus folgenden Vorkomnissen, den Umgang unterbinden ? Die Frau von der Beratungsstelle sagt ja, doch ich habe gelesen, das vielen Frauen denn des Sorgerecht oder zumindest ein Teil abgesprochen wurde, und das ist ja auch nicht mein Ziel. Danke schon mal für die Antwort

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 21:56



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Ich würde nochmal mit dem Ja reden. Wie alt ist der kleine denn? Will der Vater ihn überhaupt sehen? Ansonsten kann bei begleitetem Umgang ja nicht viel passieren,alleine würde ich jedoch auch versuchen zu unterbinden. LG

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 22:42



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Wenn das Kind ihn sehen will und an ihm hängt würde ich den Umgang betreut lassen. Da kann dem Kind ja nichts passieren.

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 22:46



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Nein, mein kleiner will den Vater ja nicht sehen. Was ja auch verständlich ist, was der Vater ihm angetan hat, deshalb auch meine Frage.Luca ist 5

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 23:26



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Wenn er verurteilt wurde wegen schwerer Körperverletzung AN EUCH !!! dann würde ich keinem Umgang, außer dem betreuten Umgang zustimmen. NEVER ! Ob es Sorgerechtskonsequenzen hat ? Kann ich mir nicht vorstellen. Wem sollte denn das Sorgerecht übertragen werden. Ihm ja nun ganz sicher nicht bei der Vorgeschichte.

Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 07:18



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Hm, schwere Kiste. Dafür ist doch der begleitete Umgang eingeführt worden, damit Vater nicht mit Kind alleine ist? Frag auf alle Fälle das JA und einen Anwalt, keine eigenmächtigen Entscheidungen - obwohl ich dich sehr gut verstehen kann. Ich würde auf alle Fälle darauf bestehen,dass der begleitete Umgang auch begleitet ist und derjenige nicht aus dem Zimmer geht. Ansonsten ab zum Psycho-Doc und ein Attest besorgen, dass dem Jungen es einfach nicht zu zumuten ist. LG Taram

Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 14:31