Alleinerziehend, na und?

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Umgang Begleitet

Thema: Umgang Begleitet

Eine Kurze Frage. Darf die Sozialpädagogin von meinem Kind verlangen das es allein mit ihr im Zimmer bleiben muß, auch wenn mein Kind dagegen ist ? Dies war der Fall, mein Kind sagte Mama soll bleiben die Pädagogin darauf : du mußt aber mit mir alleine bleiben das nächste mal.... ????? Das 2 te: Die Pädagogin verlangt von mir das ich wenn mein Kind ihren vater sieht das erste Mal, das ich dann ganz weg bin ( stadt) und sie falls was ist mich anruft !!! Ich bin dagegen und sagte: das ich dies auf keinen fall möchte, sonderen das ich immer für mein kind griffbereit bin und im gang warte bzw vor der türe !!!!! ist dies mein Recht ???? Die pädagogin sagte ich müßte dies machen !! Meine Fragen: Wie kann ich mich dagegen wehren bzw. bin ich im Recht mich dagegen zu wehren ?

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 23:05



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ob es dein recht ist, weiß ich nicht. aber vielleicht will die sozialpädagogin dein kind "pur" erleben;also ohne mütterlichen einfluß. zum zweiten: du mußt ja nicht kilometerweit weg sein. wenn ein cafe am "austragungsort" ist, geh dahin. oder du wartest eben draussen vor der türe. dann bist du griffbereit und dennoch aus dem weg

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 23:28



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Ich glaube nicht, dass es dazu konkrete gesetzliche Grundlagen gibt, denn das wird sicherlich individuell und nach Maßgabe der vorliegenden Situation entschieden. Dafür spielen dann Alter des Kindes, die genaue Situation (wie lange schon diese Treffen, warum begleiteter Umgang, wie tritt das Kind während des Umgangs auf.....) und viele andere Faktoren eine Rolle. Vielleicht fragst du die Sozialpädagogin einfach mal nett und freundlich nach ihren Beweggründen und lässt dir schildern, wie der Umgang für dein Kind verläuft. Dazu zwingen in die Stadt zu gehen kann sie nicht. Wenn`s dir damit besser geht, dann denke ich schon, dass du vor der Tür stehen bleiben kannst. LG S

Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 00:39