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Überprüfung Unterhalt ?

Thema: Überprüfung Unterhalt ?

kann man beim jugendamt den unterhalt neu überprüfen lassen, wenn ja wann, ohne das er KV weiß, das die mutter ne neue Überprüfung haben möchte...? kann das jugendamt ihn auch ganz formlos anschreiben ?

von Keks10 am 30.07.2012, 08:49



Antwort auf Beitrag von Keks10

Das Jugendamt kann das. Selbstverständlich. Textbausteine müssen ja nicht in jedem Brief genutzt werden. Frag' einfach Deinen Sachbearbeiter.

von shinead am 30.07.2012, 09:10



Antwort auf Beitrag von Keks10

der KV von meinem Sohn ist selbständig, hier kann ich alle drei Jahre den Unterhalt neu berechnen lassen, was jetzt wieder der Fall wäre oder schon letztes Jahr der Fall gewesen wäre. Wer das auch immer in die Wege geleitet hat ist ja nicht relevant. Das JA macht das nicht von alleine sondern nur nach Aufforderung von Deiner Seite - allerdings wurde ich damals angeschrieben, dass die drei Jahre rum sind und man mich der Information halber über die Möglichkeit einer Neuberechnung in Kenntnis setzt. Hatte ich damals abgelehnt aus Angst, es könnte weniger werden (Irrglaube aber ok, wurde falsch informiert). Hätte ich zugestimmt, hätte das JA den KV über eine Neuberechnung informiert und er hätte alle Unterlagen der letzten drei Jahre einreichen müssen. Ich selbst werde neu berechnen lassen, Miese machen kann mein Sohn dadurch nicht, da der KV eh schon "nur" den Mindestunterhalt zahlt. Allerdings rechnen wir uns nicht viele Chancen aus. Das JA sieht wohl, dass der Herr mehr Kohle hat als er damals angegeben hat, aber auch damals schon hat er das gut verschleiern können. Aber einen Versuch ist es wert.

von Holzkohle am 30.07.2012, 12:51



Antwort auf Beitrag von Keks10

Ich glaube nicht, dass überhaupt im Brief erwähnt wird, dass die Mutter eine Überprüfung möchte. Bei Unterhaltstitel wird das Jugendamt auch schon von sich aus tätig. Ich wurde vom JA gefragt ob ich das Risiko eingehe, weniger zu bekommen bei einer Überprüfung und ich habe akzeptiert. Für mich hat es sich sehr gelohnt, ich bekam wesentlich mehr Unterhalt und sogar Nachzahlungen, vermutlich weil der KV nicht mit einer Überprüfung gerechnet hatte und manches Vermögen nicht rechtzeitig "verschleiern" konnte bzw.

von IngridR am 31.07.2012, 00:31