Alleinerziehend, na und?

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Trennung

Thema: Trennung

Hallo ! Mein Freund und ich trennen uns - ich hatte es schonlange geahnt und am Dienstag hat es sich bestätigt - er betrügt mich seit April diesen Jahres und das auch noch mit der 20jährigen Mutter meiner Enkelin - mein Freund ist 55 , ich bin 40 Jahre alt , unsere gemeinsame Tochter ist erst 7 Jahre alt . Ich habe einen 400 Euro - Job , er ist vollzeit beschäftigt und verdient ca . 2500 Euro im Monat . Wie muss ich jetzt vorgehen - wo kann ich zuerst Beratung und erste Hilfe bekommen ?Ich bin vollkommen planlos , in so einer Situaton war ich noch nie .Ach so , wir haben das gemeinsame Sorgerecht , wie sieht das dann mit den Besuchszeiten aus ?Meine größte Sorge gilt natürlich meiner Tochter , ich möchte sie auf gar keinen Fall aus ihrer Umgebung reissen , deshalb muss ich mir eine Wohnung in der Nähe suchen . Welcher ist der erste Schritt ? Bitte helft mir ! Traurige Grüße von Heike !

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:25



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Erstmal willkommen hier bei uns. Da du eine Wohnung suchst (die ja sicher ohne ALLG2) nicht zu finanzieren sein wird suche dir was und geh dann zur Arge um es absegnen zu lassen. Die Wohnugn muß gewissen Vorgaben (Preis, Größe) entsprechen. Geh zum Jugendamt wegen des Unterhaltes für euer gemeinsames Kind. Dieser wird ja auch relevant sein für die Berechnung von ALG2. Was das Sorgerecht angeht hat das mit eurer Umgansregeung wenig zu tun. Das handelt ihr aus, soweit das möglich ist. Wenn ihr Probleme habt wendet euch ans Jugendamt. Ich wollte auch nicht mit den Kindern weit weg ziehen udn fand eine Wohnung sogar auf der selben Straße. Ich wußte ja, mein Ex zieht auch weg, da er allein die Wohnung auch nicht halten konnte. So konnten die Kinder in ihrer Umgebung weiterhin aufwachsen. Ich habe schon 2 nun erwachsene Kids, nach der Trennung von ihrem Vater klappte das nicht so, wir mußten wegziehen aber zum Glück kamen sie gut drüber hinweg. Ich wünsche dir, daß du mit deiner Tochter einen guten neustart hast. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:37



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Halo Kerstin ! Vielen Dank für Deine schnelle Antwort ! Sind die Vorgaben bezüglich der Wohnungsgröße / Wohnungspreis in ganz Deutschland gleich ? Habe grad in der Tageszeitung eine kleineWohnung , 2 Zimmer , ca. 50 qm , 320 kalt , im Nachbarort gesehen - dann könnte meine Kleine weiter hier zur Schule gehen und sich nachmittags mit ihren Frendinnen treffen : Lg Heike !

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:46



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Ich glaube nicht, daß das in ganz D gleich ist. Woher kommst du? Vielleicht ist ja wer aus deiner Nähe hier und kann was genaueres sagen. Ich lebe in Sachsen und hier in der Region stünden mir mit 1 Kind 60qm zu, 299,40 kalt. Die qm sind weniger relevant. Mein Vermeiter war damals so nett und paßte die Mite auf die Vorgaben der Arge an und das paßte auch 2 Jahre. Nun wurde wegen Nebenkosten (zu hoch im 3.Jahr) die Miete erhöht und es paßt nicht mehr. Mir wurde nahegelegt NK zu sparen lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:53



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Wir wohnen in Bonn !

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:55



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Na mal schaun ob wer was weiß.

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:58



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Hallo Heike, die Richtlinien für Mieten bei Leistungsbezug nach SGB II sind in jeder gemeinde anders. Wenn die zuständigkeit für diese Wohnung in Bonn liegt, dann müßtest Du Dich in Bonn bei der Arge erkundigen, ob diese Miete angemessen ist. Diese Richtlinien sind so unterschiedlich, daß es reine Kaffeesatzleserei ist, da eine Prognose abzugeben. Du kommst deshalb um einen Gang zum Amt nicht vorbei. Nur die zuständige Dienststelle kann Dir zuverlässig die richtige Auskunft geben. Viele Grüße und herzlich Willkommen Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 21:10



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mit der mutter deiner enkelin???? also mit der freundin deines sohnes???? oh gott!!! das ist harter tobak. den rest kann man pauschal nicht beantworten, weil man keine details kennt. auf lange sicht gesehen solltest du dir einen festen arbeitsplatz suchen. hil dir einen beratunsschein beim amtsgericht und suche einen anwalt auf....kostet 10€.

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:40



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Hallo ! Sie ist die Ex meines Sohnes - sie haben sich getrennt , als die Kleine 2 Monate alt war . Blöde Frage : warum brauche ich einen Anwalt - Du siehst ich bin vollkommen ahnungslos ! LG Heike

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:49



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ich weiß nicht, wie das mit unverheirateten paaren ist, ob du nicht einen anspruch auf trennungsunterhalt hast.... ..... da hat sich doch letztens in der gesetzgebung etwas geändert und verheiratete sind unverheirateten gleichgestellt. wenn er 2500€ netto hat, dann bleibt da sicher auch ein bißchen was für dich übrig....aber wie gesagt, das weiß ich nicht, deswegen würde ich einen anwalt aufsuchen. die miethöhen sind unterschiedlich, aber 320€ ist so unschlagbar günstig, daß es sicher im limit ist, egal wo du wohnst.

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:57



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Ach so - vielen Dank für Deine Antwort ! Lg Heike !

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 19:59



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Nein Vallie, nur wenn sie ein Kind unter 3 hat müßte er Betreuungs-UH zahlen, Trennung-UH ist nicht. Was die Miete angeht wäre sie hier in der Region gnadenlos abgeschmettert, in Bonn vielleicht nicht. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 20:00



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ich habe aber von meinem exmann auch trennungsunterhalt bekommen, kind war ü3.... wegen 20€???? na die würd ich dann auch noch drauflegen, das geht doch oder? bonn ist sicher nicht so hoch angesiedelt wie muc, aber auch nicht so niedrig wie bei euch....schätze ich jetzt mal.... ( 1995 wurde mir eine wohnung in muc mit damals 1000dm gezahlt, war leicht drüber )

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 20:07



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Hallo ihr Lieben ! Erst mal vielen Dank für Eure Antworten - ich bin jetzt erst mal wegfür heute _ bin ziemlich müde , hab mir heute tausend Gedanken gemacht und eine ganze Badewanne voll Tränen geheult - ich bin so unglaublich verletzt und mache mir grosse Sorgen um meine Tochter - ich bringe sie jetzt ins Bett und lege mich dann auch hin ! Ich hoffe ich kann von Euren Erfahrungen profitieren und bald einen Neustart beginnen ! Ich danke Euch ! LG Heike

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 20:18



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Ich nehme auch an, daß das in Bonn klappen wird. Das mit den KN ist sowieso ein Witz, hab im Prinzip nicht mehr verbraucht aber allein die jetzt leerstehenden Wohungen im Haus (also mehr Umlagen auch auf mich) da steigen nunmal die NK. Ich rief auch gleich an bei der Arge und die Tante sagte mir gleich was ich angeben soll. Ich soll mich jetzt rechtfertigen, erklären, daß ich ja schließlich meine Kinder weiterhin baden muß und auch deren Wäsche waschen und auch eine angemessen Raumtemperatur zum Leben möchte ich beibehalten. Von Kostenverschwendung leben wir weit entfernt. Wir leben im Erdgeschoss, von unten kalt also da werd ich ja noch heizen dürfen. Wegen der 20€ muß ich ja nicht umziehen, ich soll ja nur über Sparmaßnahmen nachdenken. Was den UH angeht... Trennungs-UH steht dir ja zu als Ex-Gattin, Betreuungs-UH mit einem Kind ü3 doch nicht... dachte ich... mich betraf das ja eh nicht. Von meinem Ex-Gatten sah ich ja nicht mal Kindes-UH und vom Ex-LG stand mir ja eh kein Trennungs-UH zu und die Kids waren immer ü3. lG Kerstin, die sich nun mit den Kids kuschelnderweise das Supertalent im TV reinzieht

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 20:32



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Komm erstmal zur Ruhe behalte klaren Kopf, kläre mit ihm alles was im Sinne des Kindes wichtig und gut ist. Wenn ihr es gut hinbekomm weiterhin einen guten Kontakt und Umgang zu pflegen wird eure Tochter das gut verkraften... meine beiden waren knapp 3 und 4 bei der Trennung. Sie sehen ihren Vater regelmäßig und ich denke sie haben keinen Schaden davon getragen. Alles wird gut! Ich wünsch euch einen schönen Abend. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 20:35