Alleinerziehend, na und?

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Gerichtstermin wegen UH

Thema: Gerichtstermin wegen UH

Gegen meinen Ex wurde Strafanzeige erstattet durch das JC. Ich habe bei der Polizei eine Aussage machen müssen und habe nun die Vorladung als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Was muss ich denn da noch aussagen? Ich kann doch rein gar nichts sagen, außer, dass er Jahre keinen Cent zahlte und nun seit ein paar Monaten 10€ pro Kind im Monat. Wie läuft denn so eine Verhandlung ab?

von mf4 am 06.07.2012, 13:11



Antwort auf Beitrag von mf4

Hallo, doch, Du kannst eine Menge erzählen. Nämlich DAß er nie gezahlt hat. Die 10,- € sind für die Statistik, nichts weiter. Die Verhandlung läuft so ab, daß Du draußen vor dem Gerichtssaal wartest und irgendwann aufgerufen wirst. Bis zu diesem Zeitpunktdarfst Du nicht hinnein (wg. Beinflussungsmöglichkeit durch Prozeßverlauf usw.). Wenn Du vollständig befragt worden bist, durch Richter Staatsanwalt und evtl. auch dem Verteidiger vom KV, wirst Du als Zeuge förmlich "entlassen", und ab dann kannst Du, wenn Du magst, im Zuschauerraum Platz nehmen. Du bist insoweit als Mutter die Hauptzeugin, weil Du eben nur DU aussagen kannst, ob und in welcher Höhe er von wann bis wann gezahlt hat. Diese Zeiträume, sofern der Plural diese Formulierung rechtfertigt, solltest Du parat haben. Ich finde es gut, daß solche Verhandlungen stattfinden, das geschieht viel zu selten. Sich aus der Unterhaltsverantwortung zu stehlen, ist nämlich ein weitverbreiteter Volkssport geworden. Viele Grüße Snoopy

von Ralph am 06.07.2012, 13:57



Antwort auf Beitrag von Ralph

Seid Ihr schon wieder zu Hause? Wenn ja, würde ich Dich am Sonntag gerne mal anrufen. Wegen der Urlaubsplanung. Dann kannst Du auch erzählen, wie es war.

von Strudelteigteilchen am 06.07.2012, 14:05



Antwort auf Beitrag von mf4

Viel Spaß ! Mehr ist es nicht. Am Ende bewegt sich - nach meiner Erfahrung - gar nichts. Du sagst wie es ist und gut ist. Ich könnte jetzt den Tread mißbrauchen, um mich drüber auszukotzen, dass in unserem Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (ebenfalls ausgelöst vom JC) inzwischen die Staatsanwältin Tränchen in den Augen hat, dass sie dem armen KV nun aufgrund der Sachlage wohl leider eins reindrücken muss (irgendwas mache ich falsch - er verkauft sich irgendwie besser). Oder ich könnte mich jetzt drüber amüsieren, dass Herr KV für heute früh um ungnädigste Zeit alle Welt hat auflaufen lassen mit seinem dämlichen Widerspruch, um dann selber lieber doch nicht zu erscheinen. Aber was soll´s. Life is strange. Jeder macht was er will - und gut ist. So ist das leider ... Sorry, grad heimgekommen, extrem angep..... - ich hätte heute früh auch arbeiten können, dann könnten wir jetzt Eis essen gehen. NEIN, wir sitzen lieber wie Pöttchen Doof im Gerichtssaal rum und warten auf jemanden, dem es am Ar.... vorbeigeht und der sich dabei noch ins Fäustchen lacht. Handhabe gleich null. Juchu ! Ist jedenfalls alles halb so wild ;-) LG !

von Ikmam am 06.07.2012, 15:30



Antwort auf Beitrag von mf4

Natuerlich die Wahrheit sagen. Beantworte die Fragen, halte dich kurz und sachlich. Richter hassen emotionale Quasselstrippen. Ich wuerde Unterlagen beibringen, die zeigen dass der KV nix gezahlt hat bzw. die beruehmten 10EUR Ueberweisungen dokumentieren - einschliesslich dem Beginn dieser Zahlungen die sich doch direkt an die Strafanzeige angeschlossen hatte. Also deine Kontoauszuege im Original plus eine Kopie fuer die Akte. Entsprechende Korrespondenz mit dem KV wo er dir schriftlich gibt, dass er nicht er nicht zahlt. Ich wuerde den Fokus allerdings nicht auf das Nichtzahlenkoennen lenken, sondern lediglich das Nichtzahlen. Und wenn du ein Foto von seinem schicken Auto oder sonstigen kostspieligen Besitztuemern hast, so schadet das sicher auch nicht.

von Pamo am 06.07.2012, 15:55