Mitglied inaktiv
ich bekam heute vom jugendamt eine einladung zum gespräch zwecks umgangsrecht. hat doch der erzeuger meiner tochter ( zur erinnerung, sie ist 11, trennung in der schwnagerschaft, er wollte nie was wissen, seit 3 jahren möchte er sie kennenlernen, aber ich darf nie dabei sein, will auch nicht mit mir reden, schreibt mir hassbriefe, will den unterhalt kürzen und das wichtigste : sie will hat null intersse an ihm !!) um vermittlung beim jugendamt gebeten. will aber trotzdem meinen anblick nicht ertragen müssen. habe mit der sozialpädagogin telefoniert ( sehr kompetent, wußte nicht, daß man zur namenserteilung bei unehelichen kindern und dem namen der mutter keine genehmigung des erzeugers braucht...), sie sagte, ich KANN, MUSS nicht... hat jemand schon mal so einen termin gehabt ??? bitte um erfahrungsberichte...
Huhu, ich würde an deiner Stelle den Termin wahrnehmen, denn es werden beide Seiten getrennt voneinander befragt und spätestens wenn es auf Umgang klagt hast du die besseren Karten, weil du deine Pflicht getan hast. Der Termin ist sicherlich NICHT Pflicht, allerdings sieht es dann in den Akten tatsächlich so aus, als würdest du den Umgang weigern, eben weil du nicht erschienen bist und deine Seite geschildert hast. Dort wird niemand verurteilt.Sie laden die Mutter ein, sie laden den Vater ein (getrennt) und machen sich ihr eigenes Bild, bzw. leiten den Bericht an das Gericht weiter. Ich habe meinen ersten Termin 2001 gehabt, damals ging es um die Meinung des Jugendamtes, ob mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen würde (das Gericht wollte die Meinung des Jugendamtes wissen) Und bei euch wird das Jugendamt wahrscheinlich auch dem Vater gut zureden,dass er seinen Umgangspflichten geregelt nachkommt. Du hast dir ja nichts vorzuwerfen. Also ich würde hingehen, mir aber nichts negatives einreden lassen, sie wollen schlichten und sich ein Bild von der Gesamtsituation machen, mehr eigentlich nicht:-) Und wirst du hingehen? LG asya
"Meinung des Jugendamtes, ob mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen würde" Hallo asya, wie war das Verfahren um das alleinige Sorgerecht zu erhalten? Ich habe den Antrag beim Familiengericht gestellt, das Jugendamt wurde eingeschaltet, ich wurde angehört. Die Chancen es zu erhalten sind wohl sehr gering. Der Ex kümmert sich nicht, würde mir auch dass alleinige S. geben. Das JA sagte jedoch, dass es ein Recht des Kindes ist und er es nicht abgeben kann. Wie verlief die Gerichtsverhandlung? Hast du einen Anwalt? Würde mich über Rückmeldung freuen.
Hallo krümel, die Verhandlung ist nun schon jahre her*seufz* (ich stehe übrigens vor meiner 2.Scheidung) Es war ein langwieriger Prozess, mein Sachbearbeiter beim Jugendamt war ein arbeitsfauler Mann, der es schnell über die Bühne bringen wollte. Da mein Ex mir die Tochter entzog (er entführte sie in die Türkei, kam alleine zurück und wurde inhaftiert, bis ich meine Tochter zurückholen konnte)wurde mir unter einstweiliger Anordnung das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Auf seine Klage hin, wurde dann dieses Urteil 1 Jahr später aufgehoben und es wurde das gemeinsame Sorgerecht vom Richter beschlossen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich zwar, aber nicht das alleinige Sorgerecht. Es ist wirklich sehr schwierig das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Mir würde es im Grunde genommen nichts ausmachen, allerdings ist er seit 2003 ganz in die Türkei umgezogen und spätestens wenn ich einen neuen Kinderausweis brauche hätte ich ein Problem, aber dann ich mich ja an den "netten" Sachbearbeiter im Jugendamt wenden *hmpf* Übrigens hatte ich einen sehr guten Anwalt, aber einen sehr kulanten, gutgläubigen Richter, der sicherlich "heute" seine Meinung ändern würde. Also lange rede kurzer Sinn, sobald ich die Kraft dazu habe, werde ich nun wieder das alleinige Sorgerecht beantragen und es sicherlich auch bekommen, oder sie sollen mich von einigen Unterschrift-Einholungen des Kindsvaters befreien. Liebe Grüsse asya Übrigens wprde ich mich nicht viel um die Meinung des Jugendamtes scheren, das letzte Wort hat der Richter.
Dabnke dir für die Antwort. Hast viel Erlebt und das Argument mit der Untreschrift dürfte dir doch weiterhelfen. Drücke dir die Daumen. Mein Ex ist nur 1h entfernt, hat eine neue Beziehung und daher keine Zeit für seinen Sohn. Aber er kann schön reden, hoffe der Richter/das Ja mit seiner Stellungnahem fallen darauf nicht rein. Zudem geht es mir nicht ums Umgangsrecht. Wünsche dir noch eine gute Nacht! Krümels Mama
huhu, ich habe gestern schon zugesagt und ihr schon mal ein paar anekdötchen des kv am telefon erzählt... er will meine tochter nur sehen, um ihr zu sagen, was ihre mutter doch für ein schlechter mensch ist ( milde ausgedrückt !) hab das teilweise sogar schriftlich. das werde ich nicht zulassen. schade, daß anscheinend niemand anderes sowas schon mitgemacht hat, aber vielleicht meldet sich ja noch jemand...??? lg
Guten Morgen, es kommt immer auf den Richter an. Aber die meisten richten sich einfach nach dem neuen Kindschaftsrecht: Der Vater hat ein Recht sein Kind zu sehen. Auch ich hatte sehr große Probleme mit dem KV. Schläge, Alkohol, Stalking usw. usw. Auch ich habe schriftlich vom KV, das er dem Kind alles erzählen will, was ichdoch für ein schlechter Mensch sei uw. usw. Der KV erzählte aufm JA und beim Richter: Er trinke nur noch mäßig, neue Frau - jetzt wäre alles anders. Als ich etwas aufgebracht über meine Erlebnisse berichtete, drohte mir der Richter mit einem Ordnungsgeld und hat gleich mit dem Entzug des ABR gedroht. Es hat sich zwar mit dem KV alles zum Guten gewendet, da er durch Krankheit wirklich nicht mehr saufen darf. Ich habe Dir jetzt bestimmt keinen Mut gemacht, aber das Umgangsrecht wird definitiv nur dann ausgeschlossen, wenn der KV eine Gefahr für das Kind darstellt (zum Wohle des Kindes). Ich sage Euch, ich bin damals beim Kinderschutzbund, beim Weißen Ring für Opferhilfe gewesen. Auch die können einem nicht weiterhelfen. Weil eben: Der KV hat ein Recht. Es ist völlig unerheblich, ob der KV die Partnerin/ Ehefrau bedroht usw. - solange er eben das Kind nicht ... Weiter wird gesagt, auch wenn ein Kind (unter 12-14 Jahren) sagt, es möchte nicht, wird entgegen argumentiert, Kinder haben in diesem Alter noch nicht zu entscheiden. z.B. das Kind möchte nicht zur Kita oder Schule, läßt mann/frau das Kind ja auch nicht zu Hause. An Deiner Stelle würde ich erstmal "betreuten Umgang" beantragen. Dieser findet dann unter Aufsicht statt, in Räumen der Diakonie - manchmal auch direkt beim JA. Dies wird Dir wahrscheinlich sowieso vorgeschlagen, da die Beiden sich ja nicht kennen. Und der KV wird ja wohl nicht erwarten können, dass das Kind mit ihm mitgeht, ohne ihn zu kennen. Mir haben sie auf dem JA damals gesagt, die meisten Väter halten diesen "betreuten Umgang" nicht durch. Eben weil es AKTION bedeutet, dass Mann wirkliches interesse an seinem Kind hat. Jedoch schaffen es gerade die Väter, welche eigentlich nur Rache oder ihre macht gegenüber der Frau ausüben wollen. So, hoffe, ich habe ein wenig geholfen. Geh auf alle Fälle zum JA. Rede nicht total schlecht vom KV, bleib sachlich, sag der Dame vom JA, dass Du Dich eigentlich nicht sperren möchtest - hast aber eben große Bedenken. Gruß Taram
*kreisch* neeeeiiiiinnnn!!! das darf doch alles gar nicht wahr sein!!! wie ist das mit dem betreuten umgang? darf ich da dabei sein? hattet ihr beide das sorgerecht? ich bin total erschüttert...
Ich bekam vor 3 Jahren ein Schreiben vom JA: Der KV wolle ein Umgangsrecht. Beginnend mit Briefen! Ich habe mit der SB nur telefoniert und mitgeteilt, dass ich weiß, dass das Interesse lediglich aufgrund meiner erneuten Klage auf Unterhalt geheuchelt wird. Der Vater lebt im Osten D und hat keinen Unterhalt gezahlt. Auch wenn das Geld vom Umgangsrecht zu trennen ist, bei unserer Scheidung wurde dem KV das Umgangs- und Besuchsrecht entzogen! Es ist aktenkundig. Dadurch stehen meine Chancen auf Ausschieben noch gut. Die SB hatte auch Verständnis - vor allem wegen Pubertät, dass dies der falsche Zeitpunkt wäre. Sie schlug selbst vor, dass auch KEINE schriftliche Kontaktaufnahme dem Kindeswohl entspräche... Ich wäre aber auf jeden Fall hin gegangen und hätte mir dies angehört. Sie schien nicht "auf jeden Fall der Vater" zu denken und glaubte mir. Viel Glück! Ursel
Guten Morgen, @Ursel, na, da hast Du aber Glück gehabt. Kenne einige Fälle, da hatten die Mütter einfach keine Chance. @Vallie Bitte, mach Dir das Leben jetzt nicht schwerer als es ist. Wie gesagt, als erstes wird Betreuter Umgang angeordnet. Er und das Kind kennen sich nicht. Nach langem lesen und informieren im Internet, habe ich mitbekommen, sollten die Frauen den Umgang verweigern, wird wirklich nur in den wenigsten Fällen eine Geldstrafe fällig. Beim Betreuten Umgang wurde bei mir dafür gesorgt, dass ich dem Kindsvater nicht begegne. Ich kam 15 min früher, es gab ein kleines Gespräch mit den Leuten dort. Der KV kam und ich durfte mich in ein anderes Zimmer setzen und 2 Stunden warten. Nach 2 Std. bin ich mit dem Kind gegangen und der KV durfte erst nach weiteren 15 min gehen. Mein Kind hat ihm nach einer halben Stunde nur vorgelesen, weil dem KV der Gesprächsstoff ausging. Also, geh auf jeden Fall zum Jugendamt. Wir hatten kein gemeinsames Sorgerecht. Gruß Taram
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