Alleinerziehend, na und?

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Negativbescheinigung

Thema: Negativbescheinigung

Interessiert eigentlich nur das Geldinstitut, wer das Sorgerecht hat? Und wie lange ist so eine Bescheinigung eigentlich gültig? Habe ein paar Wochen auf die Bescheinigungen warten müßen und die Sparkasse meinte dann, sie bräuchten eine aktuellere NG. äh, ja..:-O Wird bei Euch im Kindergarten und/oder in der Schule nach dem SR gefragt? Vor allem bei der Anmeldung Hier nicht, was mich natürlich persönlich nicht erfreut und gerade in der videoüberwachten (dort konnte ungehindert ein Mann eindringen und niemand vermißte das Kind, deshalb jetzt die Kameras ) Schule wunderte mich, wieso/weshalb wirklich bei der Anmeldung niemand nachfragte und nichtmal ein Feld zum SR auf dem Bogen war. Interessiert sich da keiner für?

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:18



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Also aus eigener Erfahrung: Schule, Kita hat keinen interessiert. Sparkasse ja. Selbst, wenn man da arbeitet muss man die bringen. Steht Papa in der Geburtsurkunde, dann muss er unterschreiben oder Mama nachweisen, dass er kein Sorgerecht hat. Innenrevision und Verbandsrevision sind da sehr genau und wegen einer Kopie mag keiner einen auf den Deckel bekommen. Wie alt die sein muss, das entscheidet jedes KI selbst. Hab den nichtsorgeberechtigen Papa einfach unterschreiben lassen und alle waren fröhlich. lg

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:22



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Verstehe ich nicht, also warum das in der Schule, Kindergarten, ja sogar beim Einwohnermeldeamt unwichtig sei

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:40



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das weiss ich auch nicht. weiß mur dass sparkasse penibel ist. eigentlich müssten es die anderen genauso sein. lg

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:41



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Ich brauchte sie in fast 20 Jahren AE-Leben nur 2 mal. Bei Konto-Eröffnung und bei Pass-Ausstellung. Bei den beiden Großen war es einfach, da ich ein Scheidungsurteil hatte auf dem steht ich hab das ASR. Bei den beiden Kurzen brauchte ich eine ganz aktuell (wie aktuell sie sein muß weiß ich nicht) Bescheinigung vom JA über das ASR.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:50



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Alsodie Volksbank ist genauso penibel...da geht auch nichts ohne unterschrift aber die optionen für das Sparbuch unseres Sohnes konnte er allein und telefonisch allein ändern (vorher konnte ich allein verfügene, jetzt nur noch mit seiner zustimmung) und ich wurde davon nicht mal in kenntnis gesetzt haben es erst gemerkt, als sohnemann sich was kaufen wollte von seinem ersparten geld die schule hat auch erst drauf bestanden und ich bin der unterschrift hinterhergelaufen samt anwalt und gericht...und irgendwann sagten sie dann..."ja ihr sohn ist schulpflichtig, dann muss es auch ohne unterschrift des vaters gehen!" und dann gab er seine unterschrift....so ein dummer kerl.... wir haben seit 1,5 jahren keinen kontakt mehr...mir graut es vor der nächsten rennerei nach einer unterschrift...aber mein anwalt meinte...kein grund für´s alleinige sorgerecht...aber ich könnte das alleinige vertragsrecht einklagen....dann bräuchte ich seine unterschriften nicht mehr... das wird meine option sein..... beim Pass hat meine behördeübrigens eine vollmacht von ihm gelten lassen, die ein jahr alt war und sie sagte dann noch "einmal vollmacht! immer vollmacht, ich kenne da keine fristen!"

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:06



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Ich wurde noch nie nach dem Sorgerecht gefragt... na gut... ganz selten vielleicht mal, aber mit einem "Habe ich alleine" war das abgetan... Wozu brauch das die Sparkasse? Hatte ich noch nie Probleme. Hab letzten erst ein Konto für meine Tochter eröffnet. Weiß nicht wie lange eine Negativbescheinigung gültig ist. Habe ich nur einmal für´s Elterngeld gebraucht und die haben diese mir SOFORT ausgestellt. Kein wochenlanges warten. In Schule und Kita fragt ebenso niemand. Es wird nur ausgefüllt wer das Kind abholen darf. Dafür gibt es ein Kärtchen. Aber es würde nicht auffallen wenn jemand in Kita oder Schule jemand ein Kind mit nimmt. Meist öffnen die Kinder in größeren Gruppen die Türen. Oftmals sind größere Gruppen nicht besetzt. Ausrede Nr. 1 "War auf Toilette." Schwätzchen mit dem Kollegen trifft es wohl eher. Hab schon oft mein Kind abgeholt und dem Erzieher war es nicht aufgefallen. Schwachstelle, die aber niemand einsieht...

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:35



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Das kenne ich auch... ich sage extra zu den Kids sie sollen sich bei der KiTa-Betreuerin oder Hortnerin verabschieden, daß sie wissen, daß sie nun weg sind. Ich bekam die Bescheinigung (wegen Pass) auch sofort vom JA ausgestellt aber die war quasi nur für den Moment. Fragte extra ob ich mir diese aufheben kann, wenn nochmal nachgefragt würde. Beim den beiden Großen wars einfacher, da es ja im Scheidungsurteil ein für allemal festgelegt war. Brauchte es aber außer bei Konto oder Kinderpass nie in den ganzen Jahren. KiTa, Schule usw. frage mich nie einer, ob ich das ASR habe, ich entscheide wer die Kinder abholen darf und ich hätte auch festlegen könne, daß es Papa nicht darf (hab ich natürlich nicht).

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:44



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Nach 15 min. warten auf einen Erzieher sind wir dann gegangen... habe natürlich auch gewartet? erhofft? das jemand dann anruft weil das Kind verschwunden ist, aber keine Reaktion. Habe dann natürlich demnächsten Tag die Leitung darauf angesprochen. Da kann ja jeder kommen und ein Kind mitnehmen. Aber wie so oft im Leben rennt man damit vor die Wand.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:53



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wofür es die sparkasse braucht: 154 AO, Legetimationsprüfung verbunden mit BGB Prüfung der gesetzlichen Vertreter. lg

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:55



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Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:56



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Ist halt Gesetz, dass man nur Konten auf reale Menschen oder Vereine etc. eröffnen darf (anders als Schweiz mit Nummernkonten) und dass man schaut, dass man bei Kindern beide gesetzlichen Vertreter zustimmend dabei hat. Ist nur einer da, muss er anhand von Urteil oder negativbescheinigung nachweisen, dass er allein das Konto eröffnen darf. Geht was schief, haftet die sparkasse und das kostet, vor allem Image.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 12:03



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Danke... Das habe ich verstanden. Ich brauchte nur eine Geburtsurkunde vom Kind. Keinen Nachweis das ich das alleinige Sorgerecht habe.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 12:13



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Wenn er nicht drin steht in der Geburtsurkunde, dann nicht. Dann bist du alleiniger gesetzlicher Vertreter. Steht er drin, brauchst du den Nachweis, da die Bank sehen muss, ob du alleiniger gesetzlicher Vertreter deines Kindes bist.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 12:19



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steht nicht drinne... dann hab ich ja mal was gut gemacht... hast übrigens noch eine PN... aber ein anderes Thema

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 12:29



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pn zurück

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 12:34