Alleinerziehend, na und?

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Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug

Thema: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug

Hallo und Guten Abend zusammen, ich hab mal ne Frage. (und bisher von "Finanzbeamten" unterschiedliche Auskünfte erhalten) Mein Freund und ich ziehen ja jetzt zusammen, bisher hatte ich Steuerklasse II , er die I ... wie ist das jetzt beim Zusammenzug, muss ich in die I wechseln (wie Finanzbeamter 1 sagt) oder behalt ich die II bis ich verheiratet bin (wie Finanzbeamter 2 sagt) ...

von engelchen_lpz am 13.05.2013, 18:56



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Steuerklasse 1. Als das damals geändert wurde, musste ich eine Haushaltsbescheinigung vorlegen, um in der 2 bleiben zu können. Ich meine, dass gilt auch für Paare, die kein gemeinsames Kind haben, und zusammenleben.

von Birgit22 am 13.05.2013, 19:13



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Du verlierst die Steuerklasse 2, sobald eine weitere volljährige Person in deinem Haushalt lebt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Person um den Partner oder das erwachsene Kind handelt. Ausnahme: die Ausbildungszeit des Kindes. LG,onlyboys

von onlyboys am 13.05.2013, 19:15



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Momentchen.... da war mal was, mit "Probejahr" oder so.... es gibt wohl eine Ausnahmeregelung, in der du im ersten Jahr nach dem Zusammenzug erst mal die StKl. 2 behalten kannst, weil du dir ja -theoretisch- nicht sicher sein kannst, ob ihr auch zusammenbleibt...oder so... bin da jetzt aber auch nicht wirklich Fachfrau für...wo sind unsere Steuerversierten????

von Amula am 13.05.2013, 19:22



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"Finanzbeamter 3" schließt sich Finanzbeamten 1 an - beim Zusammenzug musst Du in die I wechseln, da zu vermuten ist, dass Du mit Deinem Partner eine Haushaltsgemeinschaft hast (und Dein Partner volljährig ist und Du für ihn auch keinen Kiunderfreibetrag bekommst). Die Vermutung mit der Haushaltsgemeinschaft wäre grundsätzlich widerlegbar, aber in Eurem Fall nicht wirklich glaubhaft, oder? ;-)

von Leena am 13.05.2013, 19:34



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Du mußt in die 1. Die 2 darf man ja nicht mehr haben, sobald noch ein anderer Erwachsener in Deiner Wohnung gemeldet ist. Mit Heirat hat das nichts zu tun...da gehts dann um die 3 und die 5 oder 4 und 4. Wobei die 20 oder 30 Euro machen´s doch nicht fett...vor allem wenn dann noch einer da ist, der was zum Lebensunterhalt beisteuert.

von Möhrchen am 13.05.2013, 20:43



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Du mußt in die 1. Die 2 darf man ja nicht mehr haben, sobald noch ein anderer Erwachsener in Deiner Wohnung gemeldet ist. Mit Heirat hat das nichts zu tun...da gehts dann um die 3 und die 5 oder 4 und 4. Wobei die 20 oder 30 Euro machen´s doch nicht fett...vor allem wenn dann noch einer da ist, der was zum Lebensunterhalt beisteuert.

von Möhrchen am 13.05.2013, 20:43



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

ok, danke für die vielen Antworten, war auch meine Vermutung ... hab jetzt mal mit dem Brutto-Netto-Rechner ausgerechnet was das eigentlich ausmacht. - hier die Frage an die Politiker - was bringt eigentlich Steuerklasse II - ist ja n Witz ... Dachte immer das würde im Jahr 1000e von Euro ausmachen, Pustekuchen... also, dann halt ab Juni Steuerklasse I ... auch Recht ;-)

von engelchen_lpz am 13.05.2013, 21:58



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Glaube bei mir bewegte sich das damals unter 5€ im Jahr.

von Sternenschnuppe am 14.05.2013, 12:41



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Na ja, faktisch geht es dabei um den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag, d.h. um einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro im Jahr, der von der Summe der Einkünfte abgezogen wird oder nicht. Das ist nun einmal, so oder so, nicht wirklich die Welt...

von Leena am 14.05.2013, 17:58