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Steuerklasse 2 und 18. Geburtstag

Thema: Steuerklasse 2 und 18. Geburtstag

Guten Morgen, ich lebe mit meinen beiden Kindern, fast 18 und fast 16, in einem Haushalt. Nun stellt sich die Frage, wie es steuerlich ab Volljährigkeit für mich weitergeht. Kind 1 macht jetzt Abi und ich muss ja die Steuerklasse 2 nach ihrem 18. Geburtstag neu beantragen. Kindergeld und Kinderfreibetrag laufen aber weiter, richtig? Jetzt überlegt Kind 1, nicht direkt mit dem Studium zu beginnen, sondern zunächst 1 Jahr zu arbeiten. Es soll ein normaler SV-pflichtiger Vollzeitjob werden und das Studium würde sie dann erst 1 Jahr später beginnen. Das bedeutet doch aber für mich, dass ich ab dem Zeitpunkt ihrer Arbeitsaufnahme aus der Steuerklasse 2 heraus muss, kein Kindergeld und keinen Kinderfreibetrag mehr erhalte? Ich hoffe, dass ich einen Denkfehler hab, denn schon alleine Kindergeld und Steuerklassenwechsel wären monatlich mehr als 400 € weniger . Was passiert in den Monaten, in denen sie nicht arbeitet, aber auch noch nicht studiert? Viele Grüße

von betty71 am 13.11.2022, 09:29



Antwort auf Beitrag von betty71

Ähm... Steuerklasse bleibt doch bei 2. Dein Kind 2 ist doch noch keine 18.

von zwergchen1984 am 13.11.2022, 20:40



Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Nein! Es wohnt eine weitere Person über 18 im Haushalt. Somit krine Steuerkasse 2 mehr

von KKM am 13.11.2022, 20:48



Antwort auf Beitrag von KKM

Nachtrag Person ÜBER 18 OHNE Kindergedanspruch führt zum Verlust der Steuerklasse 2

von KKM am 13.11.2022, 20:54



Antwort auf Beitrag von KKM

Okay, danke. Was dazu gelernt!

von zwergchen1984 am 13.11.2022, 21:53



Antwort auf Beitrag von betty71

Du musst zum 18. Geburtsts das Kindrgeld neu beantragen. Das endet automatisch. Wenn sich das Kind in keiner Ausbildung befindet, besteht kein Kindergeldanspruch. Der Freibetrag für das Kind ist auch weg. Wohnt sie dann noch bei Euch, wohnt eine volljährige Person ohne Kindergeldanspruch bei Euch. Somit ist die Steuerklasse 2 auch weg Fazit: keie gute Idee..

von KKM am 13.11.2022, 20:51



Antwort auf Beitrag von KKM

Wieso? Wenn sie dann Vollzeit arbeitet, kann sie doch einfach Geld zuhause abgeben. Falls sie auszieht, könnte man ihr Zimmer untervermieten.

von Anni3 am 13.11.2022, 21:46



Antwort auf Beitrag von Anni3

Klar. Sie müsste nur erst noch den Teil verdienen, der staatlich als Unterstützung wegfällt. Und das reduziert den Verdienst deutlich. Im Falle des Auszugs müsste sie vielleicht nach 1 Jahr zurückziehen, da möglicherweise im Studium die eigene Wohnung zu teuer ist......

von KKM am 14.11.2022, 00:49



Antwort auf Beitrag von betty71

Das mit dem Kindergeldanspruch und allem haben wir ja jetzt geklärt. Nun musst Du nur noch mit K1 klären, dass das evtl. verdiente Geld nicht alles bei ihr bleiben kann. Kost und Logis will bestritten werden, ob nun im "Hotel Mama" oder sonstwo in der freien Wildbahn... ... Willkommen im Leben der Erwachsenen... LG D

von desireekk am 14.11.2022, 03:20



Antwort auf Beitrag von betty71

Möchte Kind 1 nur arbeiten oder kann es auch ein bezahltes Praktikm sein ? Dann wäre u.a. auch Kindergeld noch drin - schau mal auf der Seite Parktikumsjahr vorbei, da werden die Unetrschiede erklärt.

von Lena_1922 am 14.11.2022, 09:13



Antwort auf Beitrag von betty71

Vielen Dank für Eure Antworten, das hilft schon einmal weiter. Tatsächlich soll es kein FSJ und auch kein Praktikum werden, was unter Berufsvorbereitung laufen könnte. Sie möchte für 1 Jahr als Flugbegleiterin arbeiten, um etwas von der Welt zu sehen. Studieren möchte sie Jura, das passt also gar nicht. Ich möchte ihr die Möglichkeit geben, bezahlt zu reisen sozusagen, denn große Reisen konnte ich den Kindern nie bieten. Andererseits muss sie sich dann wirklich etwas beteiligen, anders wird es nicht gehen.

von betty71 am 15.11.2022, 20:13



Antwort auf Beitrag von betty71

Find ich ne super sache! Wohnt ihr in flughafennähe? Wenn nicht, wird sie sich u.u. ein stand by zimmer nehmen müssen dann wäre der alte status wieder hergestellt. Sie soll auch genau die bedingungen prüfen, seit corona ist einiges anders, minimum rest und teilweise hotelquarantäne....

von Sue_Ellen am 19.11.2022, 07:48



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

Ja, wir fahren 15 min bis zum Flughafen DUS, mit Bus sind es 25 min. Das passt also. Leider hab ich noch kein Forum o.ä. gefunden, wo ich genau solche Infos erhalten kann, um ggf. einen kleinen Wissensvorsprung zu haben. Hab nur eine fliegende Freundin bei LH mit altem TZ- Vertrag, die ausschließlich Langstrecke fliegt. Das ist sicher nicht mehr mit den neuen Verträgen vergleichbar.

von betty71 am 20.11.2022, 10:12



Antwort auf Beitrag von betty71

Warum musst du denn einen Wissensvorsprung haben wenn deine erwachsene Tochter sich einen Job sucht? Sie wird doch selbst beurteilen können ob ihr die angebotenen Bedingungen taugen oder nicht.

von lilly1211 am 21.11.2022, 12:31



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Naja, gerade die Betrachtung Kindergeld und Stuerklasse der Mutter finde ich für ein erwachsenes Kind schon ein hoher Anspruch - das können Erwachsene kaum beurteilen....

von Lena_1922 am 21.11.2022, 14:15



Antwort auf Beitrag von lilly1211

....kinder kinder bleiben und wenn sie 3x erwachsen sind.

von Sue_Ellen am 23.11.2022, 20:14