Alleinerziehend, na und?

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Sparbuch

Thema: Sparbuch

Hallo Leute! Ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage: Als ich für meinen Sohn ein Sparbuch eröffnet habe, wurde die Unterschrift des Vaters verlangt. War kein Problem. Aber was wäre denn, wenn der Vater nun in Unerreichbarer Ferne wäre und nicht unterschreiben könnte oder wollte. Kann ich dann kein Sparbuch eröffnen oder müsste ich das auf meinen Namen machen und später überschreiben. Oder geht das nicht. Danke schonmal!

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 11:16



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hi, aus dem grund hat mein sohn kein auf seinen namen laufendes sparbuch. bei mir war auch noch das thema, dass der vater dann auch jederzeit rankann und das wollte ich vermeiden. also läuft das auf meinen namen. und wenn er mal nen batzen brauch bekommt er ja cash, da stört er sich sicher ned dran, dass auf dem konto vorher mein name stand *g* LG Mel

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 11:57



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Erstmal vielen Dank! Man kann also auch mehrere Sparbucher auf sich laufen haben? Hab nämlich schon eins auf meinen Namen.

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 12:44



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na ich denke schon. warum auch nicht. ich hab zwar noch eines bei einer anderen bank, aber da sind seit meiner trennung und meinen hartz4-zeiten nur 16 euro drauf *g*. sparen kann ich momentan eh nix und mein kleingeld ( also die rotenund goldenen münzen ausm geldbeutel) und das geld das nils geschenkt bekommt kommt eben auf dieses sparbuch. sollte aber mal austauschen, da auf den nicht genutzen die zinsen glaub ich besser sind *grübel* LG Mel

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 12:49



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...aber um noch mal auf die ursprüngliche frage zurück zu kommen, es genügt die schriftliche bestätigung vom Jugendamt, das du alleinerziehend bist...

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 13:41



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ab wann zählt man denn für das jugendamt als alleinerziehend? es gibts ja irgendwie für jedes amt ne andere definition. wir sind z.B noch verheiratet ( warum dauert ne scheidung so lang?????) udn haben somit das gemeinsame sorgerecht. mein nochmann müsste also mitunterschreiben, oder ned? da ich auf grosse diskussion aber keine lust hab, mach ich das eben auf meinen namen. LG Mel

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 13:48



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alleinerziehend bist du in dem Moment in dem du das alleinige Sorgerecht hast.Erst dann kannst du dir die Bestätigung von dem Jugendamt holen.Ansonsten muss der Vater immer mit unterschreiben.(das ist jedenfalls die Auskunft, die ich vom JA erhalten hab ) lg Nadja

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 14:32



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in dem Moment, wo man das alleinige Sorgerrecht vorweisen kann, bekommt man beim Jugendamt dadrüber so eine Bescheinigung. Und wann immer man in die Situation kommt, dass irgend ein Erzeuger irgendwo unterschreiben müsste - genügt dieser Schein um zu belegen, dass man das allein entscheiden darf.

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 14:59



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Vielen Dank! Ihr habt mir echt geholfen. Bin sehr erleichtert, dass es mit so einem Schein geht.

Mitglied inaktiv - 21.05.2006, 15:08



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Ich kann Dir nur raten, das nicht zu machen. Es ist nervig, den KV für jeden Käse um seine Unterschrift zu bitten. Du willst doch schliesslich unabhängig sein und über das Sparbuch verfügen können? Dann richte es auf deinen Namen ein und später lass es ändern.

Mitglied inaktiv - 22.05.2006, 03:50