Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Sorgerecht und Prozesskosten

Thema: Sorgerecht und Prozesskosten

Hallo zusammen, Ich hoffe einer kennt sich aus bei meiner Frage. Der kV und ich beantragen beim familiengericht die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf mich. Jetzt meine Frage. Wir haben keinen Anwalt. Wir stellen wie es das Gericht uns geraten hat den Antrag direkt und formlos. Jetzt beim googeln habe ich was von Prozesskosten gelesen. Wo muss ich denn den Antrag auf prozessksotenbeihilfe stellen? Ich arbeite nicht, also sollte das möglich sein diese zu bekommen. Kann ich das in den Antrag mit reinschreiben? Oder separat stellen? Und muss prozessksotenbeihilfe beantragt werden, bevor ich meinen. Antrag bei Gericht stelle oder ist das egal? Ich hoffe ihr versteht meine Frage! Gruß k102

Mitglied inaktiv - 16.10.2014, 15:30



Antwort auf diesen Beitrag

Einen Antrag für Prozesskostenbeihilfe kannst du ebenfalls beim Gericht holen oder bei einem Anwalt.Wenn du nicht arbeitest,bekommst du sicher diese Beihilfe.Mich wundert,dass dein Partner freiwillig das Sorgerecht abgibt b.z.w. nicht haben will(oder hat er es nie gehabt?).Ich weiß nicht,ob man nur Prozesskostenhilfe bekommt,wenn man einen Anwalt nimmt. Erkundige dich beim Gericht bitte nochmal!Viel Glück!

von fsw am 16.10.2014, 17:46



Antwort auf diesen Beitrag

So wie ich es verstanden habe seid ihr euch einig, dass du das alleinige Sorgerecht bekommt. Das heißt der Kindsvater stimmt dem zu? Dann gibt es keinen Prozess und auch keine Kosten. Es ist ja dann nur eine Formsache, das ganze vor Gericht zu regeln.

von schnubbelline am 16.10.2014, 17:55



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Danke, dann rufe ich morgen nochmal beim Gericht an. Blöd das ich das nicht gleich gefragt habe :-(( Ja der Kindesvater zieht 700 km weg und kann somit die elterliche Sorge nicht mehr mit ausführen. Ist ja dann nur fair die abzugeben. Man muss sich ja das Leben gegenseitig nicht unnötig schwer machen. Wenn nur alle mÄnner so einfach wären :-)

Mitglied inaktiv - 16.10.2014, 20:34



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Danke, dann rufe ich morgen nochmal beim Gericht an. Blöd das ich das nicht gleich gefragt habe :-(( Ja der Kindesvater zieht 700 km weg und kann somit die elterliche Sorge nicht mehr mit ausführen. Ist ja dann nur fair die abzugeben. Man muss sich ja das Leben gegenseitig nicht unnötig schwer machen. Wenn nur alle mÄnner so einfach wären :-)

Mitglied inaktiv - 16.10.2014, 20:34



Antwort auf diesen Beitrag

Wir wollten es auch so regeln aber beim Jugendamt wurde uns gesagt wenn Eltern sich einig sind geht es nicht. Es geht nur wenn man völlig im streit ist und vor Gericht geht. Aber kann natürlich sein dass bei euch mit dem Umzug ein wichtiger Grund vorliegt. Viel Glück

von Anne92 am 17.10.2014, 07:40



Antwort auf Beitrag von Anne92

Nachdem mein Ex den Prozess, den ich wg. alleinigem ABR gegen ihn geführthabe, verlor, war er so "betrübt" , dass er das komplette restliche SR und das Umgangsrecht ( ) gern abgeben wollte. Nach dem er sich den Anschiss von der Richterin abgeholt hatte, gab es die Empfehlung beim Jugendamt das SR per Urkunde zu übertragen. Das ist auch passiert. Da waren wir uns seit langem mal wieder einig.

von Woelfin90 am 17.10.2014, 12:16