Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jannimama am 22.06.2004, 20:28 Uhr

sorgerecht-gemeinsam oder allein?

hallo,

ich bin in der 29 ssw. es wird das zweite kind. das erste ist drei und für ihn habe ich das alleinige sorgerecht. damals war alles noch anders zwischen uns. nun kommt das zweite und es stellt sich die frage, ob wir nun gemeinsames oder alleiniges sorgerecht machen.

mich würde eure meinung zu den vor-und nachteilen interessieren. insbesondere in situationen wie:

-krankheit des kindes, krankenhausaufenthalt, op
-kindergartenwahl, schule
-unfall, koma, tot der kindsmutter
-umzug, neuer partner

ich war fast drei jahre mit meinem sohn alleine und nachteile hatte ich nicht, ich fand es "günstig" das im kh niemand mit unterschreiben musste. aber ist das ein echter vorteil?

der kindsvater selbst würde es machen, hat aber auch keine probleme wennich das nicht möchte. es liegt also allein bei mir, wie entschieden wird.

deshalb bitte viele meinungen zu den angesprochenen punkten (oder zu anderen falls euch noch welche einfallen..;-)) )

vielen dank an euch

lg
marion

 
7 Antworten:

Re: sorgerecht-gemeinsam oder allein?

Antwort von SüßeMaus am 23.06.2004, 9:36 Uhr

allein!!!!!!!!!

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sorgerecht:gemeinsam oder allein?

Antwort von Richie am 23.06.2004, 11:17 Uhr

Hallo jannimama,

§ 1626a (Nicht verheiratete Eltern)
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verhei­ratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorge­erklärungen), oder
einander heiraten; dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird.
(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge

+++++++++++++++++++++
So weit der § 1626 im BGB.

Die unbewußten Folgen alleiniger elterlicher Sorge und Sor-Losigkeit werden gemeinhin unterschätzt.

Sie verleiten auf Dauer zu entsprechendem Verhalten.
Sie verleitet zur Tendenz, alleine zu sorgen, zu bestimmen, und sie verleitet dazu, alleine sorgen und bestimmen zu lassen.

Ganz logisch bedeutet dieser §, daß ein ue Vater auch nicht die Pflicht hat, für sein Kind zu sorgen.
In kritischen Partnerschaftsentwicklungen verleitet die Konstellation Alleinsorge-Sorglosigkeit zur Manifestierung ihres
Sinngehaltes.
Ein sorgloser Vater fühlt sich (unterbewußt) auch als Elternteil 2. Klasse gegenüber der Mutter, und auf Dauer wird sich dieses Allmacht-Ohnmacht - Verhältnis auch dem Kind vermitteln.
MfG Richie

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Re: @richie

Antwort von jannimama am 23.06.2004, 11:53 Uhr

hallo,

um § geht es uns hier weniger. der vater fühlt sich genauso als vater mit oder ohne diese erklärung. das hat er die letzten drei jahre so getan und wird es auch weiterhin tun.

meine frage ist mehr, welche vor und nachteile sich für BEIDE teile ergeben.
darf der vater im notfall entscheiden? wer verlangt so eine erklärung vor einer op? etc.

wäre schön doch mal was dazu zu hören. aber nicht imemr nur an gesetztestexte gehalten. den unsere kinder haben mutter und vater, und wir werden uns nicht anders verhalten als wir es die letzen jahre getan haben.

letztendlich kann ja auch (im weniger guten fällen) ein sorgeberechtiger vater nicht der leibende vater sein, wenn er es einfach nicht will.

lg
marion

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Re: sorgerecht-gemeinsam oder allein?

Antwort von karinundlukas am 23.06.2004, 14:57 Uhr

Hallo Marion,

die Beantwortung Deiner Fragen aus meiner Sicht:

>-krankheit des kindes, krankenhausaufenthalt, op

Also wer das Kind im Falle einer Krankeit pfleg, darauf hat das Sorgerecht keinen Einfluss. Da muesst ihr Euch als Eltern verstaendigen!

Besuche im Krankenhaus darf dem Vater
von aerzlicher Seite (wenn er die Vaterschaft anerkannt hat) auch nicht verwert werden, da er ja ein Verwanter ist (ist bei nichtverheirateten Lebenspartnern gegenseitig unter Umstaenden ein Problem, jedoch nicht hier!). Ausnahmen natuerlich: Gesundheitliche Askpekt, aber ist ja unabhaengig vom Sorgerecht....

Bei Operationen muessen normalerweise bei gemeinsamen Sorgerecht BEIDE Elterteile unterschreiben. Jedoch ist das von Fall zu Fall (Krankenhaus + Arztabhaengig) verschieden. Denk auch dran, nicht alle verheirateten Eltern unterschreiben immer alles gemeinsam (schon rein zeitlich teilweise nicht moeglich...). Bei Notoperationen (Unfall, akute Krankeit etc.) wird aber auch nur mit einer/keiner Unterschrift operiert.

> -kindergartenwahl, schule

Bei gemeinsamen Sorgerecht muessen auch beide unterschreiben, bzw. einverstanden sein, jedoch auch etwas abhaengig von der praktischen Durchfuehrung von Schule zu Schule und beim Kindergarten etc. vom Traeger und der Satzung abhaengig.

Z.B. ist es in meiner Gemeinde (Muenchen) so, dass auch bei gemeinsamen Sorgerecht derjenige ALLEINE das Kind anmelden kann bei dem das Kind lebt.
Gleichzeitig wird jedoch zur Berechnung
der Gebuehr das BRUTTOEINKOMMEN BEIDER Elternteile herangezogen bei gemeinsamen Sorgerecht (das man weniger zur Verfuegung hat aufgrund der steuerlichen Belastung gegenueber verheirateten intressiert nicht!).

Haften tut aber wiederum nur der Elternteil bei dem das Kind lebt....man kann ja dann gegen den andern Elternteil (der das Geld ja auch nicht hat da er es ja bereits an Steuern abfuehrte) klagen...war die Antwort des Gebuehrenstelle fuer die Kita....

>unfall, koma, tot der kindsmutter
Grundsaetzlich (wenn deine anderen naechsten Verwanden -deine Mutter, dein neuer Lebenspartner etc.- sich nicht quer stellen), bekommt der Vater das Kind wenn Du fuer dieses nicht mehr Sorgen kannst, egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht. Um ihn gegen "deine" Familie abzuschiechern kannst Du auch einen sogenannte "Erklaerung" aufsetzen und dem Vater geben fuer den Fall, dass Dir etwas zustoesst.

Entscheiden tut jedoch letzten Endes das Jugendamt! Wenn der Vater Alkoholiker etc. ist wird (hoffentlich?) das Jugendamt dem Vater hofenlich (egal ob gemeinsames Sorgerecht vorliegt oder nicht!) das Kind nicht geben. Grundsaetzlich haelt man sich jedoch an die "Willenserklaerung" der Mutter wenn nichts Ernstes dagegenspricht.

>umzug, neuer partner
Bei Umzug (wenn er somit weiter zum Kind fahren muss um es sehen zu koennen) der Kindsvater bei
gemeinsamen Sorgerecht zustimmen (rein rechlich). In der Praxis fuehrt es aber anscheinend nur zu einem Gang vor Gericht...

Was meinst Du mit "neuer Partner"??

Also, wenn der Kindsvater sich durch dein "alleiniges Sorgerecht" nicht ausgegrenzt fuehlt wuerde ich es nicht machen. Denn von staatlicher Seite wird das gemeinsamen Sorgerecht im Moment nur von manchen Gemeinden herangezogen um die "Eltern" abzuzogen, aber bei meiner Odyse, von Behoerde zu Behoerde war die einheitliche Ansicht: "gemeinsames Sorgerecht heisst gemeinsam fuer das Kind sorgen" Und dass heisst bei knappen staatlichen Kassen beide Elternteile heranzuziehen beim "abkassiern" ungeachtet dessen, dass die ja aufgrund der Situation (kein Ehegattensplitting-Vorteil und zwei Haushalte etc.) ja dieses Geld garnicht zur Verfuegung haben!

Man bekommt nur den Hinweise: "Es war ihre freiwillige Entscheidung fuer das gemeinsame Sorgerecht also koennen sie doch UNS nicht dafuer verantworlich machen, dass sie die Gebuehren ueber 399,- Euro/Monat nicht zahlen koennen!"

Und bedenke auch: Falls Ihr eines Tages meint das gemeinsame Sorgerecht waere "besser" so ist dies leicht erledigt in ein paar Stunden. Das Aufloesen dauert aber Monate (auch wenn beide Elternteile einverstanden sind!) und kommt dann manchmal zu spaet um den Schaden abzuwenden denn man sich durch das "gemeinsame Sorgerecht" eingehandelt hat!

Aber letzten Endes musst Du das mit dem Kindsvater gemeinsame entscheiten. Ich finde, dass das gemeinsame Sorgerecht auf dem Papier nur selten was mit dem "gelebtem" gemeinsamen Sorgerecht was zu tun hat und zweiteres ist in meinen Augen wichtig fuer das Kind!

Solange ihr das gemeinsame "Sorgen" fuer die Kinder zum Ziel hab solange passt es fuer Euch alle vier, finde ich ;-)

Und wenn ihr Eltern Euch in die Haare bekommt, dann bist mit alleinigem Sorgerecht Du im Vorteil und mit gemeinsamen Sorgerecht wer mehr Geld hat und somit sich den besseren Rechtsanwalt besorgen kann...finde beides nicht ok, aber so sind meiner Ansicht die Gegebenheiten....

Tschuess
Karin

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@jannimama

Antwort von Richie am 23.06.2004, 15:45 Uhr

Hallo jannimama,

alles in allem hat ein Vater ohne Sorgerecht nur ein Umgangsrecht.
Er kann in Notfällen alleine entscheiden - das können auch andere, das Kind gerade Betreuende.
Ansonsten hat karinundlukas das Wichtigste geschrieben.
Ein Punkt stimmt dabei aber nicht:
wenn Du alleinige elterliche Sorge hast und Dir was passiert, dann übernimmt das Jugendamt eine (zeitweilige) Amtsvormundschaft.
Der Vater kann seine Kinder auch nicht
mit ins Ausland nehmen (in seinen Paß eintragen lassen), um dort Urlaub zu machen mit ihnen.
Der § hat über seinen schlichten Wortlaut hinaus eine viel weiterreichende
Bedeutung.
Ein Vor-Nachteilekatalog läßt sich eigentlich bei den zahllosen Unwägbarkeiten eines Elternlebens so eindeutig nicht aufstellen.
MfG Richie

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Re: sorgerecht-gemeinsam oder allein?

Antwort von berita am 24.06.2004, 11:07 Uhr

Hallo Marion,

wenn dein Partner das Sorgerecht nicht unbedingt will, wuerde ich auf jeden Fall das alleinige nehmen. Das gemeinsame bringt mE weder dir noch dem Kind was, "nur" dm Vater. Wenn du jetzt schon den Fall "neuer Partner" bzw. Trennung ins Kalkuel ziehst (was ja durchaus realistisch ist), so ist e grad in diesem Fall fuer dich vorteilhaft, das alleinige SR zu haben, da du dann die Entscheidungen allein treffen kannst, die du dann auch ausbaden musst (Wohnort, Bildung etc.).

LG
Berit

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Ups, Buchstaben verschluckt. o.T:

Antwort von berita am 24.06.2004, 11:08 Uhr

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