Alleinerziehend, na und?

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Sorgerecht *Hilfe*

Thema: Sorgerecht *Hilfe*

Hallo, leben ja mit den Vater meines ungeborenen Kindes nicht zusammen und wir sind auch weder verheiratet noch haben wir eine Beziehung. Nun dachte ich eigentlich das ich autoamtisch das alleinige Sorgerecht bekomme. Die Dame vom Jugendamt meinte aber das wenn er es haben will, das er dann auch die Hälfte bekommt wenn keine triftigen Gründe dagegen vorliegen . Stimmt das ? LG Twiggle

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 16:31



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soviel ich weiß stimmt das nicht... also ich habe damals nicht mal ansatzweise was davon gehört und das wäre auch das letzte was ich miriams kv geben würde

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 16:43



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nur wenn du dem gemeinsamen sorgerecht zu stimmst...

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 16:44



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Darauf würde ich mich auch keinesfalls einlassen!

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 17:40



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Eine jede Sorgerechtsänderung muß dem Kindeswohl dienen. Und das in jede Richtung sehr schwer in der Argumentation. Also: es wird kaum Chancen haben, ein gemeinsames Sorgerecht zu erzwingen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 16:52



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Ich kann Dich beruhigen, das Sorgerecht bekommt er nur wenn beide zustimmen. Als Alleinerziehende, musst Du aber auch erstmal die Vaterchaftsanerkennung beim standesamt durchführen. Dort wird auch nach dem Sorgerecht gefragt und es müssen beide zustimmen. Wenn Du aber vergisst ( ich meine4 Wochen war das)die Vaterschaftsanerkennung zu machen, wird in einem automatischen Verfahren das Kind als vaterlos Dir zugeschrieben.Bei uns hat der Vater die Anerkennung gewollt aber wollte kein Sorgerecht. Wir hätten es aber fast vergessen, dann hätte er keine Vaterschaftsanerkennung gehabt, weil wir beide die Anmeldung verbummelt haben. Kurzum: Krieg Dein Kind, sag Deinem ex nichts, Kind wird auf Dich geschrieben, keine Vaterschaftsanerkennung, er bekommt erst gar nicht die Frageob er Sorgerecht will, sollte er es rauskriegen sgst Du "woher sollte cih wissen dass es eine Frist gibt? "unschuldig schau", fertog :-) Allerdings würde ich ihn zumindest später ( im ersten lebensjahr) kontaktieren, sodass er zumindest die Möglichkeit eine emotionale ( nicht rechtliche) Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Wenn er seine Chance nicht nutzt, kannst Du später Deinem Kind sagen "ich habe Dir den vater nciht enthalten. Er wollte nicht". Dann hast Du alle moralischen pflichten erledigt, hast Deinem Kind die Möglichkeit gegeben seinen vater zu kennen, hast alleiniges Sorgerecht, kannst ruhig schlafen.

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 14:38



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ihr müsst beide unterschreiben für das gemeinsame, zwingen kann dich keiner! aber stelle es mir für die beziehung eher schwierig vor, wenn du nicht willst...wird doch sicher der papa nicht so toll finden, zumal ihr ja zusammen seid, oder?

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 20:26